hallo,
bei uns ist die konstellation so:
ich selbst habe ein gutes einkommen und daher keine erfahrung im umgang mit sozialleistungen; meine lebensgefährtin jedoch arbeitet nur 4 stunden täglich und bekommt dafür monatlich etwa 750 euro; sie hat 2 kinder, 13 und 15, die zur schule gehn; der vater zahlt für die kinder ab 2011 weniger unterhalt, weil das gericht seinen selbstbehalt erhöht hat.
bislang sorge ich mit meinem einkommen ganz selbstverständlich für die kinder meiner partnerin mit; hartz4 beantragt sie natürlich gar nicht erst, da wir eine bedarfsgemeinschaft sind und mein einkommen angerechnet wird wie bei eheleuten;
für 2011 denken wir darüber nach, für die kinder irgend eine form von sozialleistungen zu beantragen; kann es sein, dass die kinder ansprüche haben? wenn ja, welche ?
immerhin haben sie kein arbeitseinkommen, beide eltern verdienen wenig lohn !
oder wird bei dem anspruch der kinder auch wieder mal MEIN einkommen angerechnet, obwohl ich weder der vater der kinder bin, noch mit der mutter verheiratet?
es grüßt aus berlin: klaus !