Beiträge von loster

    Hallo Leute,


    mein ALG1 ist Ende Dezember ausgelaufen und nun muss ich ALG2 beantragen, hierzu habe ich nun einige Fragen:


    1. Muss ich die Meldebescheinigung wirklich beim Bürgeramt beantragen oder hat das Jobcenter auch dirkten Zugriff aus meine Daten? Frage deshalb, weil mir die Dame beim Bürgeramt eine andere Auskunft gibt als die beim Jobcenter und ich mir nach Möglichkeit die 6 € sparen möchte.


    2. Glücklicherweise kann ich Anfang Februar eine neue Stelle anfangen. Nun möchte ich mir nach Möglichkeit diesen ganzen Papierwust und das Jobcenter ersparen, gibt es vielleicht die Möglichkeit beim Arbeitsamt eine Art Überbrückungsgeld rückwirkend für den Monat Januar zu beantragen? Oder muss ich mich schon allein wegen der Krankenversicherung beim Jobcenter anmelden?


    3. Wollen die vom Jobcenter eigentlich wissen bei welchem Arbeitgeber man anfängt oder ist das eine freiwillige Angabe?


    4. Ist es möglich Fahrtengeld zu beantragen, um die hohen Spritkosten für den Monat Februar nicht komplett selbst zahlen zu müssen?


    5. Muss ich mich trotzdem noch über das Onlineformular beim Arbeitsamt abmelden?


    Meint ihr es ist sinnvoller den einen Monat selbst zu finanzieren? Würde das schon fast so machen, nur bin ich mir nicht sicher, wie es dann mit der gesetzlichen Krankenversicherung ausschaut? Denn dann bin ich ja den Monat Januar über nicht versichert:(:confused: Womöglich drohen dann noch Strafzahlungen oder Nachforderungen von meiner Krankenkasse.


    Danke für eure Hilfe:)

    Hallo Leute,


    wie sieht es aus wenn jemand ab dem 01.08.2015 ALG1 bezieht und die vergangene 3 Jahre gearbeitet hat. Steht auf dem Bewilligunsbescheid dann vom 01.08.2015 bis 30.12.2015 oder vom 01.08.2015 bis 31.07.2016? Läuft die Anspruchdauer immer 360 Tage oder muss am Ende des Jahres 2015 erneut ein Antrag gestellt werden?


    Stelle die Frage weil ich im Netz teilweise widersprüchliche Angaben gefunden habe.


    Danke für eure Hilfe!

    Hallo loster,


    wenn Du jenen Zuschlag meinst, dem man als Übergang von ALG I auf ALG II erhielt... dieser fiel Frau von der Layen zum Opfer.
    Wie kommst Du auf die Idee, dass man als Mitglied einer WG nur 90% des Regelsatzes erhält? Oder lebst Du mit Partner/Partnerin zusammen?


    Stimmt genau, wohne mit meiner Partnerin zusammen. Das würde also bedeuten, dass ich von 323 € alles bestreiten soll (Miete, Strom, Lebensmittel, KFZ-Versicherung, Haftpflicht, 10€ Sprit p. Monat für die Einkaufsfahrten) - echt Hardcore :(, wie soll das bitte gehen, ich brauche min. ca. 410 € netto, damit ich am Jahresende meine Haftplicht + KFZ Versicherung bezahlen kann :eek


    Gibt es wirklich gar keine Möglichkeit mehr Hartz4 aufzustocken, in diesem Hinweis (Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld http://www.sozialleistungen.in…-2/alg-ii-leistungen.html ) steht aber etwas anderes, wenn das nicht mehr aktuell ist sollte das evtl. korrigiert werden...


    Wer soll da noch den Überblick behalten :confused:

    Hallo,


    habe hier gelesen dass man in einer Wohngemeinschaft nur knapp 90% des Hartz4 Regelsatzes erhält. Das wären dann nur 329,00 € und damit komme ich vorne und hinten nicht hin. Da bin ich im Nu in der Schuldenfalle :eek:
    Jetzt würe ich gerne den Zuschuss beantragen der mir gemäß § 24 SGB II zusteht, das passende Formular konnte ich auf dem Arge-Server nicht finden.


    Wisst ihr, wo ich das Formular finden kann um den Zuschuss rechtzeitig zum Beginn von Hartz4 zu erhalten ?


    Danke im Voraus :)