Deine Vermutung ist richtig.
Vielen lieben Dank für deine Ratschläge und die für uns wichtigen Informationen.
Hoffe auch auf einen einsichtigen SB.
Alles Liebe
Lotti
Deine Vermutung ist richtig.
Vielen lieben Dank für deine Ratschläge und die für uns wichtigen Informationen.
Hoffe auch auf einen einsichtigen SB.
Alles Liebe
Lotti
Die Notlösung kann je nachdem 6 - 12 Monate dauern. Nach dem Tod ihres Lebensgefährten hab ich sie lieber bei mir, als alleine in irgendeiner neuen Wohnung. Und auf die schnelle lässt sich ja auch keine angemessene Wohnung finden. Meine Mutter erhält derzeit 323 € zur Sicherung des Lebensunterhalts und 149 € für Unterkunft.
Hallo Gawain,
vielen Dank für deine Antwort. Die Wohnung ist die Wohnung seines Sohnes, er wird sie selber nutzen wollen, und wäre auch zu groß. Aber warum würde der 2. Umzug als überflüssig gesehen? Es ist ja nur eine Notlösung, Kosten sind nicht entstanden - bzw. werden von mir getragen.
Freu mich auf Antwort.
Lieben Gruß Lotti
Hallo,
ich (34) benötige dringend Rat. Meine Mutter (57) ist ALG II - Empfängerin. Kürzlich ist ihr Lebensgefährte verstorben, mit dem sie in einer Bedarfsgemeinschaft lebte. Aus privaten Gründen muss sie die Wohnung nun verlassen und zieht somit zu mir (Mietwohnung). Ich befinde mich in einem festen Arbeitsverhältnis. Nun zu meiner Frage: Wird mein Gehalt komplett angerechnet, so dass sie keine Ansprüche mehr hat? Die Wohngemeinschaft ist aufgrund Platzmangel nur vorübergehend. Es bestünde ansonsten die Möglichkeit, bei Ihren Eltern Unterschlupf zu finden - Allerdings auch hier die Frage, ob die Rente meiner Großeltern angerechnet wird.
Vielen Dank schon jetzt für Antworten und Ratschläge