Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage: Ich bekomme einen Existenzgründerzuschuss (aus ALG I) heraus bis zum 13.7.2012. Dieser wird ja immer erst im Nachhinein bezahlt, also kommt die letzte Zahlung meines Wissens nach am 14.07.12. ich bewerbe mich gerade, es kann aber sein, dass mein neuer Job jetzt erst am 01.09.12 anfängt. Ich überlege jetzt ALG II zu beantragen. Soll ich das dann zum 14.07.12 tun? Wenn ich das so mache, wird der Existenzgründerzuschuss da mit verrechnet?
Danke für Eure Hilfe und viele Grüße
Beiträge von leerdammer
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Hallo Gawain und Horst,
vielen Dank Euch beiden für die guten Antworten! Eigentlich ging es mir garnicht darum, da zu tricksen, um da was "rauszuholen". Ich wollte auf der sicheren Seite sein. Ihr habt mir auf jeden Fall sehr weitergeholfen. Ich werde jetzt auch nichts überstürzen, die wesentlichen Infos habt ihr mir gegeben. Das mit dem einen Jahr ist gut zu wissen und da wir tatsächlich kein Paar sind, können die das auch gerne kontrolliere.Gawain :
Was die Kosten für Unterkunft angeht, habe ich mir diese Tabelle für Gesamtangemessenheitsgrenze angeschaut, die man sich auf dieser Seite als PDF runterladen konnte.
Wenn ich mit zwei Leuten in einer BG in Berlin wohne, sind 381 Bruttokalt und durchschnittlich warm (hier mit Fernwärme) mit ca. 480 Euro angesetzt. Das bezieht sich auf die Gesamtmiete der Wohnung, oder? Das würde wohl bedeuten, dass ich mir dann innerhalb von 6 Monaten eine neue Behausung suchen müsste, oder?Danke nochmal,
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Hallo Leute,
ich bin gerade als Hauptmieter in meinem Mietvertrag, d.h. ich habe offiziell eine Untermieterin (sie ist Angestellte), mit der ich einen Vertrag habe, aber de facto die Miete komplett teile, das heisst sie geht auf meinem Konto ein. Diese beträgt total 747,- warm im Monat. Es ist noch nicht zu 100% sicher, aber es ist möglich, dass ich Mitte Juli Harz IV beantragen muss. Ich habe gerade also ein wenig Angst, dass das problematisch werden kann, weil ich nicht weiß, wie die das handhaben.
Ich wollte jetzt den Mietvertrag auf meine Mitbewohnerin (die nicht meine Freundinist) umschreiben lassen und mich als Untermieter einsetzen, damit, falls es problematisch würde, ich mir dann relativ unkompliziert etwas günstigeres suchen könnte, übergangsweise, bis da ein neuer Job in Sicht ist.
Wie hoch darf die Miete bei Hartz IV sein? Was würde das Amt machen, wenn ich als Untermieter mit 410,- Miete/Nebenkosten auftrete? Ist es nachteilig, dass das über mein Konto läuft?Ich wüsste gerne, was ich jetzt am besten tun sollte, damit mir hier keine Probleme entstehen. Falls jemand von Euch noch eine Anregung hat oder einen wichtigen HInweis auf etwas, was ich beachten sollte, freue ich mich über Tipps!
Danke und Gruß
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Hallo Leute,
ich habe den Existenzgründungszuschuss aus dem ALG I heraus beantragt, der Antrag habe ich von der Agentur erhalten, ich habe schon mein Gewerbe zum 31.10.2011 angemeldet. Jtzt meldet sich mein Berater und sagt, dass das neue Gesetz möglicherweise schon früher, evtl schon 14 Tage früher in Kraft tritt. Jetzt habe ich ein Problem - es ist wahr, dass ich mich nach längerer Jobsuche spät für die Selbständigkeit entschieden habe, aber ohne Gründungszuschuss wird es sehr schwierig.
Ich arbeite gerade noch am Businessplan (Tragfähigkeitsbescheinigung kommt vom Steuerberater), werde aber ca. bis zum 25. Oktober brauchen, bis ich alles abgeben kann. Ich habe noch niemandem gesagt, zu welchem Termin ich das Gewerbe angemeldet habe. Könnte ich den Gründungstermin des Gewerbes evtl beim Gewerbeamt noch mal ändern oder neu anmelden, so dass das Gewerbe bereits Mitte des Monats startet? Oder ergeben sich daraus Probleme?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Grüße -
Hallo Leute,
ich werde so wie es gerade aussieht ein ärztliches Attest bekommen, dass ich den Job, in dem ich jetzt seit 5 Jahren mit unbefristetem Vertrag arbeite, nicht weitermachen kann. Grund sind Tinnitus und Burnouterscheinungen.
Ich bin mir gerade nicht sicher, wie es die Agentur für Arbeit damit hält... Wenn ich so ein Attest hätte und kündige, muss ich dann sofort dorthin? Oder schon vorher? Es wäre gut, wenn ich übergangslos Leistungen beziehen könnte. Wie sollte ich es am besten machen, damit mir hier keine Nachteile entstehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß -
Guten Tag und hallo,
ich habe folgendes Thema:
ich bin 41, als kaufm. Angestellter in meinem Job schon länger nicht mehr glücklich bin (unbefristet seit fünf Jahren angestellt) und würde mich gerne beruflich verändern.
Es geht mir auch gesundheitlich nicht gut damit, ich habe einen sogenannten "Telesales"-Job, der zwar ganz gut bezahlt ist, aber auch sehr stressig, ich habe einen Tinnitus und das ist mit dem Telefonjob keine gute Kombi, so dass ich gerade gesundheitlich ganz schön auf dem Zahnfleisch gehe. Trotzdem gehe ich meistens brav hin und feiere nicht krank.
Meine Freundin wohnt in Berlin und ich in Düsseldorf, ich möchte zu ihr ziehen. Gleichzeitig möchte ich mich beruflich verändern, mir in Berlin auch einen Job suchen (ich gucke jetzt schon). Ich würde aber auch erst hinziehen und dann weitersehen wollen, falls sich auf die Schnelle nichs ergibt.
Meine Fragen:
Ich lese immer wieder von Sperrfristen. Was kann und muss ich beachten, wenn ich bez. ALG I keine Sperre bekommen möchte? Ich würde gerne zum 01. Februar spätestens 1. März in meiner Firma aufhören.
Ich habe gelesen, dass ein Arzt einem innerhalb der Anstellungsdauer attestieren kann, dass man aus gesundheitlichenn Gründen kündigen sollte. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit das AA sowas akzeptiert? Falls so etwas funktioniert, wann müsste ich mich arbeitslos melden, wann würde ich dann Leistungen beziehen?
Wäre der Ortswechsel von Düsseldorf nach Berlin ein Problem?
Sollte ich doch eine Sperre bekommen, habe ich gelesen, dass ich auch ALG II beantragen könnte.
Oder als "Härtefall" nach 3 Wochen vielleicht doch ALG I bekommen könnte. Wann wäre ich ein Härtefall?Vielen Dank für eure Antworten, hoffe das sind nicht zuviele Fragen!
liebe Grüße,
Leerdammer