Danke für den Tipp!
Zuzahlen wäre eben auch sehr sehr blöd. Aber offenbar ist es so, und ich muss wohl abwarten, wie und wann das Amt entscheidet.
Beiträge von janun
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Danke für die Antwort!
Ich habs befürchtet - leider ist die neue Miete zu teuer, und eine Aufforderung zum Umziehen wäre eben sehr sehr blöd
Da kann ich wohl nichts abwenden? -
Hallo,
mein Vermieter hat mir (offenbar ordnungsgemäß) ein Mieterhöhungsbegehren mitgeteilt.
Bisher lag die Miete bei ca. 200 € (kalt), also kurz unter dem Limit für angemessenen Wohnraum (ca.207 € (kalt)). Die neue Miete wäre ca. 240 € (kalt), und damit ein gutes Stück über dem Limit.
Was muss / kann ich nun gegenüber dem Jobcenter tun?
Was muss ich vom Jobcenter erwarten? Übernehmen die die neuen Kosten? Oder werde ich zum Umzug aufgefordert?Bei der Mieterhöhung selbst sehe ich keinen Zweck, dagegen was zu machen:
Begründung: Anpassung an den ortsüblichen Mietspiegel und unveränderte Miete seit mehr als 2 Jahren; Berufung auf §§ 557 ff. BGB
Erhöhung: 20% (entspricht Kappungsgrenze)
Frist: ab 1.6.2016 (dritter Monat nach Bescheid)Für Hinweise wäre ich sehr danbar.
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dann müsste es darüber einen titel oder ein urteil geben. so mirnixdirnix setzt eine unterhaltspflicht nicht einfach wieder ein.
Leider hab ich nun auch die Variante gehört, dass die Arge prüft, eine Unterhaltspflicht feststellt, und diese dann einklagt, oder dieses von mir verlangt??
Ansonsten hätten wir im Scheidungsurteil einen ausdrücklichen Verzicht unterbringen müsssen?? -
Ich wünsche, du hättest recht!
Also Routine, ob so ein Titel oder Urteil besteht, oder sich der Ex breitschlagen lässt, sowas zu fordern? -
Hallo,
ich bin seit ein einhalb Jahren von meiner Ex-Ehepartnerin geschieden und seit 8 Jahren getrennt lebend. Nun ist mein Hartz-IV-Antrag bewilligt worden, aber dann kam das Amt und prüft Unterhaltsansprüche gegen meine Ex-Frau. Weder in der Eheurkunde noch im Scheidungsurteil ist darüber etwas erwähnt.
Mir könnte das nun egal sein, aber ich wil böses Blut zwischen mir und meiner Ex-Frau und unserem (erwachsenen, selbstständigen) Sohn vermeiden. Rein rechnerisch könnte sie zahlen (ein Stück mehr als 1000€ netto).
- Ist sie denn dazu verpflichtet ?
- Kann ich oder können wir etwas tun, um so eine Unterhaltspflicht zu vermeiden?Für Auskünfte und Hinweise wäre ich sehr dankbar!
janun