Hallo,
wie mir bekannt muss eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben werden. Man darf auch nicht gezwungen werden. Das ganze ist dann als Verwaltungsakt zu machen. Ohne Sanktion wegen Weigerung eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Soll bereits einige Gerichtsurteile dazu gegeben haben.
Auch in einer Weisung der Arbeitsagentur steht, dass:
"Pflichtverletzungen nach Buchstabe a) sind nicht mehr zu sanktionieren. Die Eingliederungsvereinbarung ist als Verwaltungsakt zu erlassen." -- S. 1, Bemerkung unten
und weiterhin:
"Bei Weigerung des Hilfebedürftigen, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, liegt – unabhängig vom Wortlaut des § 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a - kein Sanktionstatbestand vor. Dadurch wird einer gesetzlichen Regelung vorgegriffen, die aufgrund verschiedener sozialgerichtlicher Entscheidungen vorgesehen ist. Bei Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung sind die zu bestimmenden Rechte und Pflichten in einem Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 verbindlich zu regeln." -- S.2, 31.6a
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-31-SGB-II-Absenkung-Wegfall-ALGeld.pdf
Heute wollte mich meine Sachbearbeiterin zwingen eine EinV zu unterschreiben! Als ich ihr das alles sagte, war sie irritiert. Hab bis jetzt noch nichts unterschrieben und das ganze geht zum Fallmanager.
Ist der kompetenter/informierter? Was soll ich machen, wenn der mich auch zwingen will? Kennt jemand ein Gerichtsurteil worauf ich mich beziehen kann, sollte es zu einem Widerspruchsverfahren kommen? Kann das echt sein, dass die bei der ARGE von der Sache nichts wissen? (Schießlich gilt die Weisung bereits seit 20.10.2009, außerdem wohne ich auch in einer größeren Stadt)
Es geht mir nicht darum, irgendetwas nicht zu machen. Hier sehe ich auch gar keine Möglichkeit. Ich will mich auch nicht weigern, generell zur Zusammenarbeit, ich bin auch mit allem Einverstanden was vorgesehen ist. Ich unterschreibe nur nichts, was ich nicht unterschreiben muss.
Und wenn mit einem Verwaltungsakt, das Ziel dasselbe ist, wieso soll ich dann extra einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen?? Gegen den ich nicht einmal Widerspruch einlegen kann z. B.