Beiträge von BuenaVistaSocialClub

    Falls es noch jemand interessiert. Mir wurde das ALG2 storniert. Allerdings wurde ich nie darauf hingewiesen. :mad:
    Ich habe in meinem Schreiben noch etwas interessantes entdeckt (Also das letzte Schreiben bevor die Stornierung eingetroffen ist.) Schreiben von mitte Oktober -->


    Absenkung des ALG2 nach §31 des Zweiten Buches
    Sozialgesetzbuch (SGB II)


    Sehr ...;
    wir beabsichtigen, ihre Regelleistung für den Zeitraum vom 01.12.10 bis 28.02.11 um 30% abzusenken.


    Begründung (Termin nicht eingehalten) (§31 Abs. 2 SGB2)


    Rechtsfolgenbelehrung:
    1. , 2. , 3. , (hört sich alles wie Standardbelehrung an - 1-3)
    4. Die Absenkung umfasst nach §31 Abs. SGB II den Zeitraum vom bis. (Ist im Brief wirklich so, hier wird kein Zeitraum genannt.) Eine Veränderung bzw. Kürzung dieses Zeitraums ist nicht möglich. Währende der Absenkung oder des Wegfalls der Leistung besteht kein Anspruch auf ergänende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des 12. Buches Sozialgesetzbuch. Die Absenkung und der Wegfall treten mit Wirkung des Kalendermonats ein, der auf das Wirksamwerdens des Verwaltungsakt folgt. Es ist uns aus datentechnischen Gründen derzeit nicht möglich, die Kürzung Ihres Regelsatzes vorzumerken, die Kürzung wird daher über die Vormerkung eines zusätzlichen Einkommens vorgenommen.


    :confused: Was hat das zu bedeuten? Ich habe 100% kein zusätzliches Einkommen gehabt. Weder im November noch im Dezember. Bekomme ich das Gele für Dezember noch? Müsste doch eigentlich so sein, schließlich hab ich einen Rechtsgültigen Bescheid bis 31.12.10 gehabt und Einkommen hatte ich niemals!! Die können doch nicht einfach so etwas aus der Luft gegriffen behaupten! Das stinkt doch von vorne bis hinten. :( Außerdem heißt es im Schreiben ja: Kürzung um 30%

    Hallo,


    wie mir bekannt muss eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben werden. Man darf auch nicht gezwungen werden. Das ganze ist dann als Verwaltungsakt zu machen. Ohne Sanktion wegen Weigerung eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Soll bereits einige Gerichtsurteile dazu gegeben haben.


    Auch in einer Weisung der Arbeitsagentur steht, dass:
    "Pflichtverletzungen nach Buchstabe a) sind nicht mehr zu sanktionieren. Die Eingliederungsvereinbarung ist als Verwaltungsakt zu erlassen." -- S. 1, Bemerkung unten


    und weiterhin:


    "Bei Weigerung des Hilfebedürftigen, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, liegt – unabhängig vom Wortlaut des § 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a - kein Sanktionstatbestand vor. Dadurch wird einer gesetzlichen Regelung vorgegriffen, die aufgrund verschiedener sozialgerichtlicher Entscheidungen vorgesehen ist. Bei Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung sind die zu bestimmenden Rechte und Pflichten in einem Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 verbindlich zu regeln." -- S.2, 31.6a


    Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-31-SGB-II-Absenkung-Wegfall-ALGeld.pdf


    Heute wollte mich meine Sachbearbeiterin zwingen eine EinV zu unterschreiben! Als ich ihr das alles sagte, war sie irritiert. Hab bis jetzt noch nichts unterschrieben und das ganze geht zum Fallmanager.


    Ist der kompetenter/informierter? Was soll ich machen, wenn der mich auch zwingen will? Kennt jemand ein Gerichtsurteil worauf ich mich beziehen kann, sollte es zu einem Widerspruchsverfahren kommen? Kann das echt sein, dass die bei der ARGE von der Sache nichts wissen? (Schießlich gilt die Weisung bereits seit 20.10.2009, außerdem wohne ich auch in einer größeren Stadt)


    Es geht mir nicht darum, irgendetwas nicht zu machen. Hier sehe ich auch gar keine Möglichkeit. Ich will mich auch nicht weigern, generell zur Zusammenarbeit, ich bin auch mit allem Einverstanden was vorgesehen ist. Ich unterschreibe nur nichts, was ich nicht unterschreiben muss. ;)
    Und wenn mit einem Verwaltungsakt, das Ziel dasselbe ist, wieso soll ich dann extra einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen?? Gegen den ich nicht einmal Widerspruch einlegen kann z. B.

    Wenn (wie in deinem Fall) unklare Gesamtumstände vorliegen (also wenn sich jemand öfters nicht meldet, nicht zu Terminen kommt usw.) ist es üblich die Zahlungen irgendwann vorläufig einzustellen, um zu klären was da los ist
    Rechtsvorschriften hierfür sind §331 SGB III in Verbind. mit § 40 Abs. 1 SGB II.
    Korrekter Weise hätte man dich hierüber aber informieren müssen.


    VIELEN DANK! Da hast du voll und ganz Recht. Möcht sagen, du hast mir hier am adäquatesten geholfen. ;)


    Kitty121
    Mein hauptsächliche Frage war, "woraus ergeben sich generell die rechtlichen Ansprüche auf pünktliche Auszahlung" - ich hätte das vielleicht gleich so schreiben sollen ohne überhaupt meinen Fall damit in Verbindung zu bringen. Sorry. Ich hab mich vorerst nur für das Sozialrecht selbst interessiert.
    Warum ich keine finanziellen Schwierigkeiten bis jetzt habe ist kompliziert, und alles von mir persönlich möcht ich auch nicht erzählen. Aber, es sind keine illegalen Gründe (Schwarzarbeit, etc.), kannst du mir glauben.
    Also, nochmal vielen Dank an alle.

    also typen schickt das arbeitsamt! 100 % sanktion vollkommen zurecht!


    stimmt ;-)
    aber so ein schreiben, bescheid gibt es ja nicht mal..

    Ist schon seltsam, wenn man auf Anhörungen nicht reagiert, dann am Ende "jammert" weil man keine Kohle bekommt.


    an welcher stelle hab ich gejammert? meine einzige frage war, "woraus sich die rechtlichen ansprüche auf pünktliche auszahlung ergeben"! dies konnte mir keiner beantworten. die einzige rechtliche grundlage ist wohl der bescheid selbst, in dem steht: "Die zu zahlenden Leistungen werden monatlich im Voraus an die nachstehende Überweisungsanschrift ausgezahlt."

    also dann wollen die dich bestimmt mal wieder persönlich zu gesicht bekommen
    wenn du termine nicht wahrnimmst und auf anhörungen nicht reagierst, wissen die ja nich, ob du z.B. fluchtartig die stadt verlassen hast oder überhaupt noch existierst...das geld zurückzuhalten ist das beste mittel, um jemanden zum persönlichen erscheinen zu bewegen


    na ja, ich habe ja in der hälft des jahres meine antrag verlängert. aber so gesehen ist das naheliegend. nur habe ich seit dem 18.10 kein schreiben mehr bekommen; und wie das ganze bis jetzt abläuft entbehrt wohl jeder rechtlichen grundlage, ich habe eine gültigen bescheid in dem steht, dass ich von 01.11 bis 31.12 Leistungen erhalte mit einem minderungsbetrag von 71,80 (20%). und ansonsten gibt es keine anderen bescheide oder das aussprechen von kürzungen. wie auch immer, vielen Dank an alle.

    Ich beschreibe mal noch meinen Fall etwas genauer: Am 03.09 wurde mir zum ersten mal eine Kürzung um 10% ausgesprochen wegen nicht erscheinen zu einem Termin am 05.08. Am 05.10 wude erneut eine Absenkung verhängt um 20% wegen wiederholt nicht nachkommen der Meldepflicht am 26.08. Am 18.10 hatte ich wieder einen Termin - zu dem bin ich nicht gegangen. Hab darauf hin ein Schreiben erhalten, dass vorgesehen wird mir ab 01.12 um 30% die Leistungen zu kürzen. Anhörungsfrist bis 01.11. Seit diesem Schreiben hab ich keinen einzigen (wieteren) Brief erhalten! Weder ein Schreiben welches die eintretende Absenkung um 30% betrifft, noch den immer gleichzeitig ausgestellten Änderungsbescheid über die Regelleistung, noch sonst irgendein anderes Schreiben.
    Ich hab mich zu allen 3 Anhörungen nicht gäußert. Sondern immer die Kürzung abgewartet. Auch ist es so, dass die Eingliederungsvereinbarung die ich am Anfang des Jahres im Januar unterschrieben habe am 10.07 ausgelaufen ist. Seit dem habe ich keine neue unterschrieben.

    Danke.
    Steht das in einem Paragraph oder woher weißt du das? Ich würde das am liebsten in einem SGB oder ähnlicher Quelle schwarz auf weiß lesen. Ich glaube es dir trotzdem. Will mir nur 100% sicher sein. --- Was mich interessiert ist, wie das Sozialrechtlich genau geregelt ist. Hat man da z.B. ein Recht auf Schadensersatz.

    Hallo,


    ich beziehe seit einem Jahr ALG2 (ab ca. Janaur 2010). Mein Antrag ist noch bis 31.12 bewilligt. Meine Leistungen (RS+KdU) sind bis jetzt jeden Monat pünktlich auf dem Konto gewesen. (31/1) Diesen Monat ist heute am 15. immer noch kein Geld da! :eek:
    Ich bin seit 1 Woche total mittellos. Am 08.12 habe ich meinem Sachbearbeiter einen Brief geschrieben, doch bis jetzt keine Antwort. Meine Frag ist:


    Wann müssen die Leistungen ausgezahlt werden? Gibt es eine Frist? Spätestens am 3. Werktag oder so? Gibt es da einen Gesetzesparagraph der das regelt?


    VIELEN DANK für jede Antwort! MfG


    PS: Bis jetzt bin ich noch in keiner sehr großen Not.