Also das Haus gehört auch zur Hälfte meiner Schwiegermutter und Sie bekommt kein ALG II, da ihr Freund ein sehr hohes Gehalt hat. Die Stromkosten bekommen wir natürlich nicht vom Amt, die zahlt derzeit der Freund meiner Schwiegermutter und da kann sich wohl jeder vorstellen, dass es hier auch dauernd zu Ärger kommt. Es ist einfach nur noch unzumutbar hier zu leben. Und nen Teil vom Haus kann man ja auch nicht verkaufen...
Beiträge von Cybercatr
-
-
Hallo,
ich habe mal eine ganz dringende Frage.
Folgender Sachverhalt:
Ich wohne mit meinem Mann und meinem Sohn (1Jahr alt) in seiner von ihm geerbeten "Haushälfte". Eigentlich ist es ein Einfamilienhaushalt in dem 2 Familien wohnen, das sind wir und meine Schwiegermutter mit Lebenspartner.
Wir bewohnen die untere Etage mit einer Wohnfläche von 45 Quadratmeter, was natürlich viel zu klein für 3 Personen ist. Des Weiteren wird hier ausschließlich mit Strom geheizt, was zur Folge hat, das wir mittlerweile bei 600 € Stromabschlag pro Monat für das gesamte Haus sind.
Jetzt wollen wir in eine 70 Quadratmeter Wohnung ziehen mit 320 € Warmmiete.
Der Vermieter wäre auch einverstanden.
Hier meine Frage: Kann man umziehen, auch wenn man selbst Wohneigentum hat?
Sind die Vorraussetzungen gegeben?
Vielen Dank im Vorraus!