Im November + Dezember 2009 bezog ich ALG2. Jetzt will das Amt die kompletten Kontoauszüge für 2009 mit den Guthabenzinsen. Diese Zinsen werden alle 3 Monate erzielt. Für November + Dezember habe ich dem Amt diese Auszüge bereits vorgelegt. Darf das Amt, obwohl ich nur 2 Monate ALG2 bezogen habe, die Auszüge für das ganze Jahr verlangen?