Hi du. Ich bin in der gleichen situation wie du. Hartz 4 mit 3 Kindern und bafög antrag gestellt. Die ARGE sagte, dass die Kinder trotzdem berechnet werden. Nur ich falle raus. ich hab auch keinen Monat Darlehnsweise bekommen. Allerdings war dann mein Problem, dass ich ja nicht versichert bin und meine Kinder somit auch nicht. Also habe ich auf der Bafög-Stelle angerufen und denen mein Problem geschildert. Die lassen besser mit sich reden, als die ARGE. die frau hat meine akte sofort draußen gelassen, auf vollständigkeit geprüft und mir ihre private e-mail gegeben, damit ich die geburtsurkunden der kinder gescannt schicken kann, die man braucht, ich aber nicht wusste. somit ist mein antrag komplett und wird aufgrund der gefährdung der kinder vorzugsweise sofort bearbeitet. kümmer dich schnell. das Bafög-Amt schickt nur am ende des Monats die bescheide raus. wenn du glück hast, bekommst du dann ende september schon dein geld.
Beiträge von muslade_molchi
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Hallo.
Natürlich kannst du ALII beantragen und bekommst sogar noch den Alleinerziehungszuschlag. Also ich weiß, dass euch 60qm zustehen. wenn deine wohnung größer, aber dafür billiger ist, machen sie meist kein drama. Die Miete ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Das kannst du aber bei der ARGE erfragen. Oder beim Wohngeldamt. -
Hallo.
Ich brauche dringend Hilfe. Weiß einfach nicht mehr weiter. Zur Geschichte: Mein Mann war seit Ende 2005 selbstständig. Er war privat Krankenversichert. 2007 wurde ihm diese dann aufgrund Beitragsrückstände gekündigt. Als 2009 die Versicherungspflicht in Kraft trat, haben wir versucht, ihn wieder zu versichern. Aufgrund von Psychischen Erkrankungen und Nierensteinen sind die Beiträge so hoch ausgefallen, dass er diese nicht tragen konnte. Also blieb er unversichert. Sein psychischer Zustand hat sich so verschlechtert, dass sein Gewerbe so nach und nach den Bach runter ging und er seit Dezember 2009 Hartz 4 bezieht. Immernoch ohne Krankenversicherung. Nun hab ich schon so nach und nach alles versucht. Die gesetzlichen meinen, er könne da nicht versichert sein und muss bei ALGII Bezug in die Krankenversicherung, wo er zuletzt war. Also privat. Ist das überhaupt so richtig? Auch die ARGE will oder kann mir keine Auskünfte geben, was denn nun Sache ist. Nun haben wir nochmal einen Antrag bei seiner ehemaligen Versicherung gestellt auf den basistarif. da kommen sicher ordentliche "Rückbeiträge" aufgrund der Nichtversicherung auf uns zu... HILFE.
1. Muss er privat versichert werden?
2. Übernimmt die ARGE den kompletten Basistarif (im Internet les ich manchmal von neuen Urteilen, bei der Arge oder anderen seiten was von 126€, also zuschuss nur in Höhe der gesetzlichen)
3. Wie sollen wir die Rückständigen bezahlen? Und besteht bei noch nicht abgezahlten versicherungsschutz?
4. Was fülle ich im ALGII Antrag bei der Anlage SV aus? Da steht 1. Bitte nur ausfüllen, wenn Sie privat krankenversichert sind oder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. (Trifft nicht zu - noch nicht.)
Dann steht 2. Bitte nur ausfüllen, wenn zur Zeit keine Krankenversicherung besteht. (trifft ja bei uns zu, aber...) Dann kommt 2a: Ich bin
- hauptberuflich selbständig tätig (nein)
- habe nach beamtenrechtlichen Vorschriften.... z.B. für Beamte, Soldaten auf Zeit, Lehrer... (nein)
Wenn nein, tritt grundsätzlich Versicherungspflicht aufgrund des ALGII-Bezuges ein. Wählen sie bitte eine gesetzliche Krankenkasse und legen Sie die Mitgliedsbescheinigung vor. (ja was denn nun? ich denke, er muss zurück in die private?)Die machen mich alle noch verrückt. Kennt sich jemand aus? Hatte jemand ein ähnliches Problem. Wir versuchen nun seit ner Ewigkeit ihn irgendwo unter zu bekommen. Wir wollen doch nur, dass er in Behandlung kommt und irgendwann mal wieder arbeiten kann, bevor er Opa ist...
Ich hoffe auf viele Antworten.
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Danke für deine Antwort. Mein großes Kind ist 9 und bekommt keinen UVG mehr. Im Moment wird der Lebensunterhalt und Mietanteil durch das Hartz IV gedeckt. Der Mittlere (5) fällt raus aus der Bedarfsgemeinschaft, da er durch Kindergeld und UVG seinen Bedarf decken kann. Das Kleinste (2) und gemeinsame Kind ist ebenfalls in der Bedarfsgemeinschaft.
Als ich mein ABI gemacht hatte, hatte ich auch Bafög bekommen. da habe ich für die Kinder (das Kleinste gab es noch nicht) von der ARGE den Lebensunterhalt, UVG und Mietanteil bekommen. Später hat sich die gesetzeslage verändert und ich musste rückwirkend Wohngeld beantragen und es wurde verrechnet. Allerdings hat mein Partner damals gearbeitet. Nun weiß ich aber nicht, wie die Sache aussieht, wenn er nun selber Hartz IV bekommt. Ich hab eben Angst, dass ich dann auf Eis sitze, weil ich sie in der Bedarfsgemeinschaft lasse, obwohl sie ins Wohngeld müssen oder anders herum. Denn der Bafög-Bescheid wird sicherlich eine Weile dauern und bis dahin wird der Antrag für die Kinder nicht bearbeitet oder nur vorläufig bearbeitet. Wenn die dann sagen, sie wären nicht zuständig, wenn ich dann irgendwann nach paar Monaten meinen Bafög-Bescheid bekomme, dann fehlen mir ja all die Monate Geld. Ist grad voll blöd...
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tss... so ein blödsinn... du hast doch keine ahnung. wenn es nur das "arbeiten" wäre... nichts können wir mehr machen und der psychologische dienst von der arge hat es natürlich bestätigt... sorry, aber das musste ich mal los werden... sowas wünsche ich keinem.
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Hallo. Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Meine Situation:
Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft in ALG II. Wir, das ist mein Partner, unser gemeinsames Kind, ich und meine 2 weiteren Kinder, dessen Vater mein Partner nicht ist. Nun möchte ich bald mein studium anfangen. ich bekomme dann bafög. aber was muss ich für meine kinder beantragen? ist das wohngeldamt dann zuständig oder bleiben sie bei meinem Freund in der Bedarfsgemeinschaft? oder bleibt nur unser gemeinsames kind mit meinem Partner in der Bedarfsgemeinschaft und für meine beiden anderen kinder muss ich wohngeld beantragen? bin total ratlos.
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Hallo ihr Lieben,
ich hoffe, mir kann einer helfen. Mein Freund leidet an psychologischen Problemen ( Angstzustände und Panikattacken). Er war bis Juli diesen Jahres selbstständig. Ich bin in Elternzeit und bekomme Hartz 4. Im Juli haben wir aufgrund seinen Problemen das Gewerbe abgemeldet und ihn bei mir in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen, damit er sich mal kümmern kann, denn so geht das nicht weiter. Er hat sich erstmal in ärztliche Behandlung begeben und bekommt nun Tabletten. In therapeutischer Behandlung befindet er sich noch nicht. Nun haben wir einen Brief von der ARGE bekommen, dass er sich am Montag mit Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf zu melden hat. Sind heute erstmal zum Hausarzt, um ihn eine Woche krank zu schreiben. Aber das geht ja nicht ewig so. Die Ärztin meinte, dass dann demnächst, wenn wir der ARGE den Gesundheitszustand melden, die Aufforderung für einen Amtsarzt kommt. Die Hausärztin müsste dann den Krankenbericht weiterleiten. Hat jemand damit erfahrung? Was kommt auf uns zu? Und muss man persönlich zu dem Amtsarzt gehen? Der wäre über 40 km entfernt. Als wir das letzte mal dort waren zur Feindiagnostik unserer Tochter haben wir 3 Stunden in dieser Stadt verbringen müssen, bevor wir wieder heim fahren konnten, da es ihm so schlecht ging. (Mal kurz beschreiben: Die Attacken lösen sich aus durch plötzliche Ereignisse, lange, aber auch manchmal kurze Autofahrten. Fremde Umgebungen, Einkaufen = geht garnicht, viele Leute, früher ist er aufgewcht und nix ging und er konnte nichtmal in seine EIGENE Firma). Es ist ja nicht so, als will er nicht arbeiten. Es geht nur wirklich nicht. Es überträgt sich ja auch auf unser Privatleben. Nie Kino, nicht Essen gehen, keine Freizeitaktivitäten mit den Kindern, kein Urlaub... Und wenn sie ihn nun los schicken wollen, dann hätte er sich auch in seiner Firma weiter quälen können. Alles blöd, hoffe, jemand kann mir ein paar Auskünfte geben.