Ich habe eine frage dazu und zwar mache ich seit 2 monaten eine weiterbildung zum berufskraftfahrer, heute wurde ich in der fahrschule angesprochen das bisher keine zahlungen eingegangen sind auf nachfrage beim amt hieß es das kein weiterbewiliigungsantrag gestellt wurde, dies habe ich aber getan nur halt nicht per einschreiben kann halt nur am datum der pdf nachweisen von wann der ist.... was mache ich jetzt am besten brauche ne möglichst schnelle antwort ich hoffe du kannst mir weiterhelfen???
Zitat:
Ein einmal gestellter Antrag auf Arbeitslosengeld II wirkt grundsätzlich fort, solange die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung noch vorliegen, weil der einmal gestellte Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung nicht mit Ablauf des Bewilligungszeitraumes seine Wirkung verliert. Er gilt für weitere Bewilligungszeiträume fort.
SG Stuttgart v. 20.05.2008, S 22 AS 6397/07