Beiträge von Kara82

    Hallo,


    ich hoffe mir kann hier jemand helfen,ich bin gerade wirklich verzweifelt.


    Ich bin gelernte Steuerfachangestellte auf dem 2 Bildungsweg.
    Ich habe 4 Semester Veterinärmedizin in Ungarn studiert, leider fehlten mir noch einige Prüfungen für das Physikum (Vorklinik).
    Nun habe ich seit April einen Studienplatz für Veterinärmedizin an der FU Berlin, allerdings nur für das 2 Semester. Ich habe meine fehlende Prüfung für das Vorphysikum (nach dem 2 Semester) im September nachgeholt, und sollte jetzt laut Bafögamt bereits das Physikum nach dem 4 Sem haben, da ich ja schon im 5. Fachsemester bin. Da ich aber an der FU Berlin für das 2 Semester angenommen wurde, kann ich keine Prüfung machen die für das 4 Sem bestimmt ist. Ausserdem fehlte noch eine Prüfung für das Vorphysikum (2.Sem.). Ich hätte mich also garnicht für die Prüfung fürs 4 Sem anmelden können, ohne das Vorphysikum vollständig zu haben.

    Und nun gewährt das Bafögamt mir keine Verschiebung des Leistungsnachweises auf den Sommer 2011, obwohl ich für die Prüfungszeit in Ungarn im Juni 2009 ein ärztliches Attest habe (der Grund warum ich das Vorphysikum noch nicht vollständig habe). Dieses Attest hat mein Hausarzt mir im Oktober 2010 für das Bafögamt ausgestellt. (Ich bin damals aufgrund von Bourne out in der Prüfungszeit nach Hause geflogen.


    Nun gewährt mir das Bafögamt keine Verschiebung des Leistungsnachweises.
    Begründung:


    Das Wintersemester 2010/2011 ist mein 5. Fachsemester.
    Der Leistungsnachweis hätte den Ausbildungsstand vom Ende des 4. Semesters bestätigen müssen (bei mir war aber nur das 2.Sem bestätigt).
    Die von mir angegebenen Gründe für die spätere Vorlage des Leistungsnachweises reichen für eine Verschiebung nicht aus. Es sind keine schwerwiegenden Gründe ersichtlich. Das Attest ist nicht berücksichtigungsfähig, da Sie im Jahr 2009 in Budapest waren und das Attest im Jahr 2010 in Deutschland geschrieben wurde. Eine Rückdatierung wird nicht akzeptiert. Darüber hinaus haben Sie die Folgen des Hochschulwechsels zu tragen. Zu ihren Gunsten ist bereits §5a Bafög (unberücksichtigte Ausbildungszeiten) berücksichtigt worden.


    Was kann ich jetzt tun? Ich bin 28 Jahre, habe über 5 Jahre als Steuerfachangestellte gearbeitet und wurde auch elternunabhängig gefördert.
    Was mach ich jetzt? Ich hab nichts und meine Eltern können mir auch nicht helfen. Kann ich mit HartzIV weiterstudieren?
    Oder sollte ich erstmal den Ablehnungsbescheid vom Anwalt überprüfen lassen?
    Bitte helft mir!


    Danke und Gruß


    Katrin