ich beziehe für mich alleine schon über ein Jahr Harz 4 und wohne in meiner eigenen Wohnung... als mein Freund zu mir gezogen ist, haben wir gesagt das wir eine Bedarfsgemeinschaft sind... dann hat er etwa ein Monat bei mir gewohnt und Harz 4 bezogen, aber KEIN KIndergeld.
Da er aus dem "Westen" kommt ist er dann doch wieder zurück gezogen und hat in diesem Zeitraum kein Harz 4 mehr bezogen. Da die Sehnsucht so groß war, ist er nach einer Woche bereits wieder gekommen und dann wurde alles in eine Bedarfsgemeinschaft berechnet.
Einige Monate später wurde dann die Rückzahlung gemacht denn er hatte seid Dezember letztens Jahres kein Kindergeld mehr bekommen. Ende Juni diesen Jahres war dann die Rückzahlung. Nun stand ja in dem Brief, das ER etwas mehr als 600 € und ICH etwas mehr als 600 € zurückzahlen sollen was zusammen 1.200 € sind. Wie kann das hinkommen, wenn er nicht mal 1.000 € Rückzahlung bekommen hat? Und was habe ich mit Seinem Kindergeld zu tun?
Weil wir in einer Bedarfsgemeinschaft sind, müßte ich da die Hälfte seines Kindergeldes abbekommen, oder wie soll ich das verstehen?
Wir müßen diesen Monat komplett von seinem Kindergeld leben, da er eine 100 % sanktion bekommen hat wegen einem EINMALIGEN versäumnis, wo wir unseren Umzug in unsere gemeinsame Wohnung hatten. Im Moment können wir also noch gar nichts zurück zahlen und werden dagegen auch Widerspruch einlegen denn von dem Kindergeld was er bekommt können wir nicht wirklich leben!
Warten nur auf die Ablehnung seines Widerspruchs von der Sanktion dann können wir damit zum Anwalt! Fühlen uns wirklich ausgenutzt aus. Werden ja auch als Lügner vom Amt dargestellt, aber das ist eine andere Geschichte.