Ich habe ein P-Konto beantragt bei der Sparkasse. Auf meinem zukünftigen P-Konto geht das Restguthaben nach einer Unterhaltspfändung nach §850d vom Arbeitgeber ein. IMonatlich inkl Überstunden von 800-1500 Euro. Jetzt hat ein Gläubiger eine Kontopfändung eingereicht. Frage: Wie hoch ist meine Freigrenze bei Unterhalt bei 6 Personen auch wenn der Unterhalt schon vom Arbeitgeber nach §850d eingebehalten wird ? Und wie kann ich der Sparkasse oder Was als Nachweis bringen ?