Hallo nochmal...
BAB kommt ja nur für die Erstausbildung in Frage...und Bafög bekommt man nur bis 35...heißt : davon kommt leider nichts in Frage, da ich 39 bin und hier praktisch die 2. Ausbildung anstrebe......da kommt mal wieder die Willkür der Ämter zum Tragen: beim Arbeitgeber gelte ich als ungelernte Kraft, da ich nur eine einjährige Ausbildung habe....vor dem Amt habe ich jedoch dadurch, daß ich ebendiese Ausbildung mit Staatsexamen abgeschlossen habe (1990) , eine Erstausbildung.........
Danke, trotzdem für die Idee...
LG Schmetterling