Anträge sind an keine Form gebunden, in deinem Fall hat man Anspruch, also raus damit!
Beiträge von kuddeldaddeldu
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Haben Antrag HarzIV gestellt - abgelehnt, verdienen zuviel... Mein Mann Kurzarbeit, ich selbstständig, es reicht hinten und vorn nicht.
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Na was denn nun?
Entweder, ihr habt nicht genug Geld, dann muss es auch Hartz IV geben, oder ihr habt nicht genug für eure Ansprüche???
Verstehe ich nicht so ganz, diesen Satz....?!Ihr solltet zusehen, dass ihr euch räumlich trennt, eventuell meldet sich euer Sohn erst mal bei Freunden oder Bekannten an, dagegen kann ein Jobcenter nichts machen, denn wenn es zu Hause unerträglich ist, kann euch keiner zwingen, zusammen zu leben und auch noch zusammen zu wirtschaften.
Der Sohn sollte dann einen Anwalt für Sozialrecht suchen (ev. Beratungsschein beim Amtsgericht besorgen), weil ihr ja wahrscheinlich keinen Schimmer davon habt, wie man sich gegen die Jobcenter durchsetzt. Er oder sein Anwalt muss dann einen neuen Antrag nur für sich stellen und wegen existenzieller Notlage beim Sozialgericht Eilanträge einreichen, mit Ablehnungen sollte man sich nie abspeisen lassen, dass ist deren Lieblingsverarsche bei Leuten, die sich nicht auskennen!!!
ZitatAnsonsten ist es m. E. n. im Übrigen sogar so, dass eure Unterhaltspflicht nach BGB derzeit wieder aufgelebt ist, da er ja aufgrund des Unfalls eben nicht arbeiten kann. Wenn keine Erwerbsobliegenheit besteht, tritt wieder die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung der Verwandten 1. Grades in Kraft.
Turtle
Kannst du dafür auch eine Quelle angeben?
Der Sohn ist volljährig, also worauf sollte eine Unterhaltspflicht beruhen, außer auf dem rechtswidrigen Hartz-IV-Dreck?! -
also geh ich in widerspruch.Auf alle Fälle, ja, verlieren kann man dabei nichts und ist auch noch umsonst.
*************Und was die ARGEN sagen ist meistens sowieso Bullshit hoch 10....
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..... sie zahlen uns nur den hier geltenden satz von 527 EUR. Der wurde aber im Juni geändert auf 558 EUR. Hab da dem Amt mitgeteilt das sie das doch jetzt mal so einrechnen sollen aber die lehnen das ab da wir ohne genehmigung umgezogen sind!Ist das rechtens oder lohn es sich in widerspruch zu gehen?
Das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun...?!
Wenn der Satz geändert wurde nachdem ihr schon umgezogen seit, kann das JC jetzt nicht wegen "nicht genehmigtem Umzug" kommen.
Völliger Blödsinn und die übliche Verarsche! Auf jeden Fall in Widerspruch gehen und zur Not auch Eilantrag beim SG einreichen, wenn das Geld knapp wird. Und gegen abgelehnten Widerspruch Klage einreichen
turtle , woraus liest du, dass der Umzug "ohne wichtigen Grund" war und die Genehmigung nicht eventuell (wie es üblich ist) rechtswidrig abgelehnt wurde?
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Wenn "Reden" nichts mehr bringt, immer das Gleiche:
Entweder
- zum Anwalt oder
- zum Vorgesetzten/Teamleitung oder
- Sozialgericht -
.... und deshalb brauche ich eure hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Getdown
Wobei brauchst du Hilfe???
Keine Lust zu Raten oder alles nochmal von vorne zu lesen.....
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Das Amt hat soweit zugestimmt, das Problem ist halt nur wie er zu mir kommt, denn seine Mutter hat sein ganzes Geld für den Monat schon verbraten und kann ihm somit keins geben. Er selbst hat keine Macht über das Geld,Das Amt hat aber gesagt, dass er bis zu einem bestimmten Tag dort weg sein muss, egal wie.
Ich frage mich daher, ob das Amt das wirklich einfach so sagen kann, dass es egal ist wie er weg kommt, auch wenn er laufen muss oder man da nicht irgendwie Geld für die Fahrt beantragen kann, weil er sonst wirklich laufen würde und das ist bei 300km echt nen Wahnsinn x.x
Wenn das Amt zugestimmt hat (schriftlich? nachweisbar?), muss es auch zahlen! Der Weg zur neuen Unterkunft gehört zu den Umzugskosten, zumal es hier um 300km geht!
Am Besten zum Vorgesetzten oder Teamleitung gehen, da nochmal das Geld einfordern, wenn das auch nix hilft, sofort zum Sozialgericht und einen Eilantrag zur Zahlungsverpflichtung der "Amtes" stellen!
Das geht aber alles nur, wenn eine schriftliche Zusage vorliegt!
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nö ganz einfach die beiden mädchen in ein zimmer = 1. Zimmer dann der junge ein eigenes zimmer = 2, Zimmer und 1 schlafzimmer + wohnzimmer = 4 zimmer
so hab ich das gemeintFür dich bekommst du ein Zimmer bezahlt, aber nicht Wohn- und Schlafzimmer, soweit ich weiß....
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Hast du keinen Antrag zugeschickt bekommen? Dann solltest du dich schnellstens darum kümmern, WB-Antragsformulare gibts auch zum Ausdrucken auf der Seite der BA....
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I
...., zweitens wenn ich an einen Ort gebracht werde kann ich doch auch verlangen dass ich da wieder abgeholt werde oder?
Warum fragst du das nicht deinen Chef?
Was steht in deinem Arbeitsvertrag?
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ok, dann kann ich kein Jobcenter zwingen oder nötigen mir ALG zu zahlen
Wie lustig....:D ......(nicht wirklich )
Muss man auch nicht "zwingen" oder nötigen, die sind dem sog. "Sozialstaatsprinzip" verpflichtet, Schlauberger....:D
Daher ist z.B. ein Gang zum SG niemals Zwang oder Nötigung, sondern die Wahrnehmung von "Bürgerrechten"! Die haben zu zahlen, und sonst nix!
Noch mehr...?
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meinst du, das man auf diese Weise das ganze Leben HARTZ IV beziehen kann, ohne irgendworüber Gedanken zu machen?
Deine Frage ergibt keinen Sinn!
Als "Erwachsener" sollte man ein gewisses Maß an "Ahnung" über seine Rechte als Bürger haben, dazu gehört es u.a. auch, dass man sich klar macht, was eine Unterschrift für Folgen haben kann, und dass einen Niemand zu einer Unterschrift zwingen oder nötigen darf, auch kein Jobcenter!
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Oder sollte ich es im Strumpf lassen? Was für Erfahrungen habt Ihr??
Meine Erfahrung? Loch im "Strumpf" is nix gut!
Die JC erhalten nur Auskunft darüber, wo du Konten hast, Beträge erfahren die dann ev. aus den von dir vorzulegenden Kontoauszügen.
Pro Lebensjahr darf man an "Vermögen" glaube ich derzeit haben 150€, verbessert mich, wenn ich da nicht aktuell bin....
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Und EGV nicht zu unterschreiben, wie kann das doch gehen? Eine andere EGV würde auch eine Ortsabwesenheitsmeldung verlangen. Ansonsten, soviel ich weiß, muss jeder HARTZIVbezieher auch ohne EGV seine Ortsabwesenheit melden
Wenn du meinst....
Und wie das gehen kann?
Ganz einfach: NICHT UNTERSCHREIBEN!
Oder hast du noch nie etwas von der "Vertragsfreiheit" gehört? Meine grundgesetzlich geschützte "Freizügigkeit" lasse ich mir von einem JC auch nicht nehmen, oder besiegele das auch noch mit meiner Unterschrift!?!?!?!
Manomano, so langsam sollten sich derartige "Grundsätzlichkeiten" eigentlich überall rumgesprochen haben, aber man wird doch immer wieder übergerascht.....:D
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Erster Fehler war schon mal, eine EGV zu unterschreiben!
Ich würde sagen, es macht wegen der Kürze der Zeit keinen Sinn, jetzt noch Urlaub zu beantragen. Ich kenne deine SB nicht, aber erfreut sind die meistens nicht, wenn man so kurzfristig damit ankommt.
Also, besser nix sagen, losfahren und hoffen, das nix kommt, aber entscheiden musst du das letztendlich.... -
Normalerweise haben die JC Listen für die Sachen mit den Beträgen, die bewilligt werden, aber die rücken die nicht gerne raus, also nachhaken und auf einer detaillierten Aufstellung bestehen, was dir bewilligt wurde.
Drohe denen ruhig mit Sozialgericht und Eilantrag, falls die sich querstellen wollen, und nicht lange ablabern, bei Bedarf immer ein Büro höher aufsuchen, teilweise sind die vernünftiger, als der "gemeine" SB....:D
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Entweder gibtst du das gleich an deinen Anwalt weiter, oder du schreibst selbst da hin, dass die geforderten Unterlagen längst vorliegen, und im Zweifel dann gleich Antrag auf Akteneinsicht. Besser aber, der Anwalt macht das....
Musst auch nicht gleich alles als pers. Angriff werten, die sind oft genug wirklich zu dämlich oder zu faul, bestimmte Sachen oder Vorgänge zu durchblicken....:D
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Hallo,
die Liste ist ok, aber du hast den "Nudeltopf" vergessen....:DIch schätze mal, die werden das nicht sofort bewilligen, weil die meistens eine Wohnungsbesichtigung machen wollen, um zu schauen, ob wirklich nichts von dem vorhanden ist, was du beantragt hast.
Aber versuchen kannst du natürlich eine sofortige Bearbeitung, zur Not zum Vorgesetzten gehen....Was für eine "Bestätigung" hast du denn?
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Weiß jemand, wie lange es aktuell dauert, bis so ein Antrag durch(oder nicht) ist? Ist für mich/uns halt relativ dringend.
LG
DraidenSobald du eine passende Whng gefunden hast, gehst du zum JC und läßt deinen Antrag sofort bearbeiten. Nicht abwimmeln lassen, zur Not zur Teamleitung oder Geschäftsführung gehen.
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Du kannst dir selbst eine Wohnung suchen, musst aber eine Genehmigung vom JC haben, wenn du die Kosten dafür übernommen haben willst.
Anspruch hast du auf:
- Umzugskosten, Transport etc.
- Kaution als Darlehen (ratenweise zurück zu zahlen)
- Erstausstattung, weil ihr euch getrennt habt, und du nix hast.