Eingangsstempel??
Gröööööööööööööööööööööööööööööööööööööl
Guter Witz!
Selbst ich wurde bisher 2 mal abgefertigt ne habe keine Lust heute beim nächsten Mal gibt es das wieder!
Ich kann nur jedem raten imer mit Zeugen hinzugehen!
Elch
Alles anzeigen
Richtig!
Das Stichwort ist "Zeugen" dabei zu haben, dann den Namen des MA's aufschreiben, eventuell noch um eine schriftliche Bestätigung bitten, dass Anträge oder Unterlagen nicht ordnungsgemäß angenommen wurden (ist aber nicht so wichtig, weils ev Stress gibt),
und dann eine "Feststellungsklage" gemäß § 55 SGG mit Antrag auf "einstweilige Anordnung" gemäß § 86b SGG beim Sozialgericht aufnehmen lassen (oder selbst schreiben), die einstweilige Anordnung ist zwingend notwendig, da die Antragsannahme vom Jobcenter verweigert wurde.
Genauso geht man vor, wenn aus anderen Gründen Anträge oder Unterlagen nicht angenommen und der Eingang nicht bestätigt wurde, wenn z.B. unnötigerweise ein Ausweis verlangt wird.
Was meint ihr, wie schnell diese Verbrecher von ihrem ungesetzlichen Treiben und der Gängelung ihrer "Kunden" ablassen.....:D