Beiträge von kuddeldaddeldu

    ....sagen.....fragen.....sagen.....


    Sowas solltest du dir im Umgang mit den JCn abgewöhnen, mit denen macht man ALLES nur und ausschließlich schriftlich mit Nachweis und Eingangsstempel!!!


    Aber dein Widerspruch läuft ja bald ab, also schriftlich die Bearbeitung anmahnen und Untätigkeitsklage ankündigen! (ist Pflicht bei Untätigkeitsklagen!)


    Solltest du unter Geldnot leiden, geh zum SG und gib einen Antrag auf einstweilige Anordnung zu Protokoll, damit kann man das JC zur vorübergehenden Zahlung verpflichten, ob es klappt, kann dir aber keiner garantieren, also


    Versuch macht kluch!

    Hat man dir dafür keine Liste gezeigt? Du wurdest doch aufgefordert, die Whng zu wechseln, da muss man dir doch mitgeteilt haben, wie die Voraussetzungen für eine angemessene Whng sind?


    Frag beim JC oder der Gemeinde danach, die müssen dir das doch sagen können.

    Du solltest jetzt schon dem JC die Bearbeitung des Widerspruchs schriftlich anmahnen und nach Ablauf von 3 Monaten sofort Untätigkeitsklage beim SG einreichen.
    Außerdem könnte man überlegen, einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung beim SG nachzuschieben, denn 70€ sind schließlich kein Pappenstiel.

    Hättest denen ev. damit kommen müssen:


    Zitat

    http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetze


    Informationsfreiheitsgesetze gewähren den Bürgern in ihrem Geltungsbereich einen grundsätzlich freien Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen nach dem Öffentlichkeitsprinzip. Sie regeln die entsprechenden Rechte und legen das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren. Informationsfreiheitsgesetze dienen in erster Linie der demokratischen Meinungs- und Willensbildung.


    Außerdem frage ich mich, wie du darauf kommst, das ich für deine Bildung zuständig wäre....:rolleyes:

    Danke.


    Man sagte ihr bei der ARGE, dass sie noch zu jung sei und sie die Wohnung nicht finanziert bekommt. Deswegen habe ich hier gefragt.


    Nicht mündlich abwimmeln lassen!!!
    Immer schrifliche Anträge stellen und auch auf schriftlichem Bescheid bestehen!
    Ihr seht ja jetzt, was für einen Mist die euch erzählen, schriftlich machen die das nicht, weil man es dann ja beweisen kann, wie die euch betrügen!


    Also:
    - Wohnung suchen, Kostenübernahme beim JC schriftlich beantragen und auch sofort bearbeiten lassen,
    - sollte sich geweigert werden, zur Teamleitung oder zur Geschäftsführung gehen, und Alarm schlagen,
    - nächster Gang (wenn immer noch nix passiert) zum Sozialgericht und da Klage und Eilantrag aufgeben!!!

    Kuddel - du bist ein schlechter ratgeber. Ich würde immer die Vereinbarung unterschreiben l!


    Woraus liest du, dass ich hier einen Ratschlag gegeben hätte? Ich hab nur gefragt, warum Elch eine EGV unterschrieben hat!
    Seine Situation kenne ich gar nicht und ich hab auch keinen Bock diese endlosen Monologe zu lesen.....:rolleyes:


    Hier rätst du dazu, EGVen zu unterschreiben, im anderen Thread willst du sie abgeschafft haben???


    Na was denn nun???


    Wenn du immer brav unterschreibst, warum sollten die ARGEN das dann abschaffen???

    Lass dir in Zukunft für jedes Schriftstück den Eingang bestätigen, Datum, Stempel, Unterschrift.


    Hast du keine Drohung der Zahlungseinstellung bekommen? Sind die Unterlagen ev. gar nicht nötig? Es gibt auch ganz klare "Grenzen der Mitwirkung § 65 SGB I", wonach sich die Behörden meistens selbst die Unterlagen besorgen müssten.


    Wieso fragt deine Ex nicht selbst?


    Mit Kind bildet sie ihre eigene BG und kann sich jederzeit eine angemessene Wohnung nehmen.


    Also: Whng suchen, Genehmigung des Jobcenteres einholen, dann zahlt das JC Umzug, Kaution, Erstausstattung und was noch so nötig ist.

    Was für ein Problem meinst du?


    Wenn du eine geeignete Whng findest, muss das JC zahlen, vorher natürlich die Whng absegnen lassen, dann müssen die auch Erstausstattung, Umzug, Kaution etc. zahlen.


    Wenn gar nichts geht, kann man sogar nen Makler vom JC bezahlt kriegen, dafür Antrag auf Wohnungsbeschaffungskosten einreichen, in deinem Fall wohl sinnvoll, da du ja scheinbar alleine nichts findest.

    Du müsstest doch die Möglichkeit haben, die Wohnung von deinem Vater zu übernehmen, wenn du da gemeldet bist?!
    Und wenn die zu groß für dich alleine ist, machst du halt Untervermietung.


    Ansonsten bleibt dir nur, eine angemessene Wohnung zu finden.

    Elch , hast du nicht mitbekommen, dass die Gewerkschaften mit am Tisch saßen, als Hartz IV beschlossen wurde?


    Genau das selbe bei der Renteneintrittsalteranhebeung etc.etc.


    Die sind alle längst durch und durch korrumpiert, unterwandert, wie auch immer man das nennen will....


    Hier bei mir stehen die auch immer vor den JCn und schwingen auf Demos ihre "Rotz"-Fahnen, das machen die aber nur zur Eigenwerbung und zum Mitgliederfishing, effektiv helfen tun die nicht, wie du auch berichtet hast!

    Ein "Nicht-Unterschreiben" war auch schon vor der Gesetzesänderung nicht sanktionierbar, die BA hat das in ihren Weisungen jedenfalls von selbst zugegeben und die Gerichte haben das auch so gehandhabt.


    Zitat

    Zitat "Das bedeutet außerdem für die Zukunft: Sollten EGV als VA sanktionierbar werden, bietet die Beantragung von aufschiebender Wirkung des Widerspruchs gegen VA vollen Rechtsschutz bis zu einem Entscheid im Verfahren!"


    Meine Recherchen haben ergeben, dass die sog. "Verschärfung" des § 31SGB II eigentlich eine stumpfe Klinge hat, da man durch Beantragung der aufschiebenden Wirkung geschützt ist. Vorausetzung dabei ist natürlich, dass der erlassene VA rechtswidrig bzw. nichtig ist (was wiederum bei der Klageerhebung genau zu beachten wäre, denn danach richtet sich die Argumentation).


    Tja, DGB und Gewerkschaften kannst vergessen, was eine anständige Hartz IV Beratung angeht! Die sind nur an neuen Mitgliedern interessiert, was danach kommt ist denen ziemlich Wurst. bei "der Linken" siehts genauso aus....:rolleyes:


    Eine EGV als VA ist immer besser, als eine freiwillig unterschrieben EGV, aber selbst dagegen kann man mit den richtigen Rechtsmitteln vorgehen, oder man kündigt diesen Pseudo-Vertrag einfach. Wer das richtig anstellt, dem legen diese Idioten nie wieder sowas vor....:D

    Als Team halten wir zusammen und da funktioniert es auch.


    Danke im Vorraus :)


    Hmm, wenn das wirklich so wäre, könntet ihr doch gemeinsam dagegen vorgehen, etwa streiken oder mit Anzeige drohen....


    Statt dessen laßt ihr mit euch machen, wie der feine Herr das will, oder was?!


    Und was war die Frage bzw. das Problem nochmal???


    Willst du jetzt hier "das Komplettprogram zur Existenzgründung"???


    Versuchs mal hiermit: http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&biw=1148&bih=691&q=Existenzgr%C3%BCndung&btnG=Google-Suche&aq=f&aqi=&aql=&oq=