....sagen.....fragen.....sagen.....
Sowas solltest du dir im Umgang mit den JCn abgewöhnen, mit denen macht man ALLES nur und ausschließlich schriftlich mit Nachweis und Eingangsstempel!!!
Aber dein Widerspruch läuft ja bald ab, also schriftlich die Bearbeitung anmahnen und Untätigkeitsklage ankündigen! (ist Pflicht bei Untätigkeitsklagen!)
Solltest du unter Geldnot leiden, geh zum SG und gib einen Antrag auf einstweilige Anordnung zu Protokoll, damit kann man das JC zur vorübergehenden Zahlung verpflichten, ob es klappt, kann dir aber keiner garantieren, also
Versuch macht kluch!