Beiträge von kuddeldaddeldu

    Hast du irgend etwas schriftlich von denen?


    Du musst so schnell wie möglich zum zuständigen Sozialgericht, da gehst du zum Rechtspfleger, erzählst dort, was vorgefallen ist, und dann muss eine Eilklage aufgesetzt werden, damit das Jobcenter zur einstweiligen Zahlung verdonnert wird.
    Du musst dahin alle relevanten Unterlagen mitnehmen und deinen Ausweis.

    In so einem Fall sofort zum Vorgesetzten/Teamleitung/Geschäftsführung weiter gehen, da dann einen Befangenheitsantrag gemäß § 17 SGB X gegen den SB stellen und um einen kompetenten geschulten Mitarbeiter bitten.


    Hilft das auch noch nicht, mit dem Fall zum Sozialgericht und dort eine Eilklage aufsetzen lassen, das geht auch mündlich,
    in best. Fällen kann man auch sofort eine Feststellungsklage inkl. Eilanträgen und Widerspruch als Hilfsantrag aufgeben.


    Beschwerden für JobCenter ans KRM der BA (Kundenreaktionsmanagment),
    wenn Optionskommune, Beschwerde an Bürgermeister oder Landrat.

    Geht das überhaupt, dass man gleich bei der Antragstellung sagt, dass man eine Wohnung braucht (bin über 25)?


    Danke für eure Antworten.


    Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun, außer, dass die neue Whg angemessen und genehmigt sein sollte, weil man sonst Umzug und Mehrkosten ev. selbst zahlen muss.


    Ansonsten bist du ein freier Mensch und kannst deinen Wohnsitz selbst wählen.

    Eine Eingliederungsvereinbarung ist gemeint?


    Dann ist das ganz einfach.


    EGV muss nicht unterschrieben werden, wird daraufhin ein - die EGV ersetzender - Verwaltungsakt erlassen, dagegen Widerspruch einlegen und aufschiebende Wirkung beantragen. Nächster Schritt wäre dann Klage, dann wird sich zeigen, ob das rechtlich überhaupt haltbar ist.....

    . Die wohnung läuft über mein Vater nicht über mich und der vermieter spielt da nicht mit hab ich gestern erfahren.


    Warst du deswegen schon mal bei einem Mieterverein oder in einer Rechtsberatung?


    Du bist doch auch in der Whg gemeldet, dann hättest du eigentlcih Anspruch darauf, die Whg zu übernehmen, da würde ich an deiner Stelle erst mal rechtlich nachhaken!

    Wenn Österreich zur EU/Schengenraum gehört, kann man dahin umziehen und sich anmelden, wie in jedes andere europäische Land, wenn man eine Wohnung dort hat.
    Und dann gäbe es da eigentlich die entsprechende Sozialunterstützung, aber das solltet ihr ev. mal selbst recherchieren/googeln und wenn ihr da arbeiten wollt, kann euch das Arbeitsamt da bestimmt auch weiterhelfen, gibt doch angeblich viele deutsche Gastarbeiter da....


    Die Miete beträgt dort 775 Euro plus 216 Euro Umlagen.
    Wäre die Miethöhe für 5 bzw. 4 Personen angemessen?


    Dazu müsste man wissen, wo genau das Haus steht, welcher Kreis, welche Gemeinde, oder du fragst einfach bei der Gemeinde oder dem Jobcenter nach, die müssen das ja wissen,


    oder "Google" fragen...


    Ist aber für 4 Pers. schon mal zu hoch....für 5 keine Ahnung....


    Nachschauen kann man u.a. auch hier: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    :)

    Zitat

    Diskriminierung Arbeitsloser
    Als Diskriminierung Arbeitsloser wird eine Form der Diskriminierung betrachtet, die „Menschen nach ihrer vermeintlichen ökonomischen Nützlichkeit“ abstuft.[1]


    http://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierung_Arbeitsloser


    Auch das Papier „Vorrang für die Anständigen. Gegen Missbrauch, ›Abzocke‹ und Selbstbedienung im Sozialstaat“, welches in Verantwortung des seinerzeitigen Bundeswirtschaft- und Arbeitsministers Wolfgang Clement herausgegeben wurde, das Arbeitslose in die Nähe parasitärer Organismen rückt, [8] wird vom Anti-Diskriminierungsbüro Berlin als „Diskriminierung von Arbeitslosen“ bezeichnet. [9]


    .Diesen Schmarotzer hätte ich schon längst vor die Türe gesetzt.


    Du kennst ihn doch gar nicht?! :rolleyes:

    Du siehst ja, das das alles nix nützt, du musst aktiv werden, sonst kriegst du nie Ruhe.


    Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen, dass man jeden Terror von denen mit mindestens den gleichen Mitteln zurückzahlen muss, am Besten auch immer sofort das Sozialgericht einschalten, das kostet die noch mehr Zeit und Kohle, dann geben die ganz schnell auf, weil sie bei dir keinen Erfolg mit ihren üblen Maßnahmen haben.


    So ist es leider heutzutage in diesem Pseudo-Sozialstaat,


    hast du nicht mal geschaut, ob es in deiner Gegend unabhängige Initiativen für Hartz IV Leute gibt, die begleiten doch auch, oder zur Not was kirchliches, Gewerkschaft oder AWO anfragen, ob die dir helfen können.

    Soll ich nicht lieber erstmal warten, was das bei Gericht gibt?
    Wenn ich jetzt schon so etwas mache, müßte ich auch die Fehler offendecken, die die Rechtspflegerin gefunden hat und dann könnte der Amtsleiter den vorwarnen.


    Ja und? Wo ist der Unterschied? Dann klappt das ev. ja auch ohne Gericht,
    vorgewarnt hin-oder her, das Gericht wird jedenfalls dadurch nicht beeinflusst!


    ihr müsst mal alle ein wenig eure Ängste ablegen und in die Offensive gehen, wer sich nicht wehrt, alles macht, was die sagen, liegt irgendwann tot auf der Strasse, da gibts genug Beispiele, und weil sich so Wenige wehren, werden die Praktiken der JC immer schlimmer, das ist ein Teufelskreis für jeden Betroffenen!


    Was dein SB da versucht ist unter aller Sau und absolut rechtswidrig, das kannst du dir nicht gefallen lassen!

    IHabe auch mit einer Rechtspflegerin am zuständigen Sozialgericht gesprochen, der fiel auch auf, das weitere wichtige Sachen fehlten, vom JC.
    Und sie sagte mir, wenn das Geld bis zum Fristende nicht da sein sollte, umgehend den Tag danach beim Sozialgericht zu erscheien, mit sämtlichen Unterlagen die ich habe. Und dann ein schnellverfahren einleiten..

    Ja, da hast du doch deine "Handlungsanweisung" von der Rechtspflegerin, und das musst du auch unbedingt machen!


    Gegen diesen SB solltest du auch unbedingt einen Befangenheitsantrag direkt an die Geschäftsführung des JC schicken.

    Zitat

    SGB X § 17 Besorgnis der Befangenheit
    (1) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragen zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält. Bei den Geschäftsführern der Versicherungsträger tritt an die Stelle der Aufsichtsbehörde der Vorstand.


    Darin schilderst du diese ungeheuerlichen Vorgänge und Forderungen, und bittest um einen qualifizierten SB,
    und dazu stellst du noch den Antrag, dass dir die Qualifikation dieses Mitarbeiters offen gelegt wird, gemäß der §§§ 13-15 SGBI i.V.m. $$ 33, 35 SGB X. Nach neuestem Recht haben die Behörden eine Auskunftspflicht auch darüber!!!

    Na also, geht doch....:D


    Und immer dran denken: Alles nur schriftlich machen, lass dich nicht mit mündlichen Aussagen beim JC abspeisen!


    Mit der Aussage, dass die Whng zu teuer ist, braucht man sich auch nicht einfach abwimmeln lassen, die meisten Städte und Gemeinden lassen auf dem Gebiet der Angemessenheit die reinste Willkür walten, und wer dagegen klagt, hat gute Aussicht auf Erfolg, ist aber n schwieriges Thema.....

    I,


    am 01.08.11 bekommen wir geld, normalerweise 1.330,00 euro inkl. Miete Monatlich doch diesmal satte 381,00 euro also ich kann bis heute die Miete nicht mezahlen, Strom und DSL/Handyrechnung warten auch noch, zum Glück konnte ich essen und trinken kaufen, was muss ich jetzt tun?


    Danke an alle


    Puh, also erst mal kannst du nicht einfach da hingehen und auch noch ankündigen, dass du ne Woche länger weg bist. Wenn du krank bist, geh zum Arzt, aber mach nicht so einen Blödsinn!!!


    Deine Geschichte verstehe ich jetzt nicht so ganz, aber wenn du der Meinung bist, dass dir/euch rechtswidrig Geld vorenthalten wird, musst du zum Sozialgericht und eine "einstweilige Anordnung"/einen Eilantrag gegen das Jobcenter beantragen, das hat aber nur Chancen auf Erfolg, wenn du da nicht so einen Mist erzählst.


    Du bist in Hartz IV und da gibt es Gesetze, auch was die Ortsabwesebheit betrifft, wenn du jetzt ankündigst dagegen zu verstoßen, gibst du denen eine Steilvorlage zur Zahlungseinstellung!

    Aha, also Hartz IV - SGB II, umso besser.....:D


    Wie schon geschrieben:


    Zitat

    Gegen den Absenkungsbescheid musst du sofort Widerspruch einreichen und


    beim Sozialgericht musst du die aufschiebende Wirkung deines Widerspruchs beantragen, dann muss erst mal normal weitergezahlt werden, bis der Fall entschieden ist.


    Du solltest zum Sozialgericht hingehen und da dein Problem zur Niederschrift geben, die setzen das dann in den entsprechenden Antrag um. Wie gesagt: Widerspruch alleine bringt dir nix, du musst die aW beantragen, eventuell auch "einstweilige Anordnung" beantragen, dann muss das JC bis zur Entscheidung voll weiterzahlen. Das sagen dir aber auch die Rechtspfleger beim SG.


    Wenn du einen Anwalt willst, musst du zum Amtsgericht und da einen Beratungsschein holen. Und auch da gilt:


    Nicht abwimmeln lassen!

    - Maßnahme? Was?
    - arbeiten?
    - unterschrieben? Was?
    - Was ist BFO?
    - Du bist in ALG I? Beim Arbeitsamt? Nicht Hartz IV?


    Gegen den Absenkungsbescheid musst du sofort Widerspruch einreichen und


    beim Sozialgericht musst du die aufschiebende Wirkung deines Widerspruchs beantragen, dann muss erst mal normal weitergezahlt werden, bis der Fall entschieden ist.