Beiträge von kuddeldaddeldu

    Es geht nicht immer darum "richtig zu argumentieren",


    ihr müsst auf schriftlichen Bescheiden bestehen, wenn ihr meine aufgeführten Anträge einreicht, und gegen diese Bescheide macht man dann Widerspruch und Eilanträge ans Sozialgericht, anders ist solchen Rechtsbrechern nicht beizukommen!!!


    Genau das Gleiche mit diesen rechtswidrigen 3-Monats-Bescheiden!!!


    Nicht ihr müsst der Behörde das Recht erklären, die müssen euch erklären, auf welcher Rechtsgrundlage sie arbeiten, und das sollen die bitte schön schriftlich belegen.


    So rum wird ein Schuh draus!!!

    Hallo, vielen Dank :)


    Ich glaube mal beim Amt selber hat sie keine Chance, sondern wird, wenn sie sich wehrt, erst recht schikaniert. Sie hat sich da ja schon auf jeder Ebene beschwerd.
    Wer sich gegen Ungerechtfertigkeiten wehrt, wird klein gemacht.



    Wenn ihr das glaubt, ist euch wirklich nicht mehr zu helfen,


    dann werdet ihr immer weiter eingemacht!


    Viel Spaß noch mit der "Einstellung"......:rolleyes:


    Die passenden Infos habt ihr bekommen, also beschwert euch hier nicht!

    Meine Tochter wird von diesem Bearbeiter schikaniert, er lässt sich alles mögliche einfallen um meiner Tochter die Leistung zu kürzen (Krankenscheine verschwinden, entschuldigte Termine hätte er nie etwas erfahren) so erhielt sie eine zeitlang eine Kürzung nach der anderen.
    Da sie alles beweisen konnte mussten die Kürzungen wieder zurückgenommen werden, durch dieses ständige kämpfen war sie seelisch schon vollkommen am Boden.
    Sie hat eine Beschwerde im Amt eingereicht und einen anderen Berater verlangt, dies hat leider nicht gefruchtet.


    Ist ja schon mal gut, dass ihr euch alles bestätigen laßt,


    als nächstes müsste sie einen Befangenheitsantrag gegen den SB stellen:


    Zitat

    SGB X § 17 Besorgnis der Befangenheit
    (1) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragen zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält. Bei den Geschäftsführern der
    Versicherungsträger tritt an die Stelle der Aufsichtsbehörde der Vorstand.


    Also Antrag wegen Besorgnis der Befabgenheit entweder dem SB auf den Tisch packen, wenn es wirder schikanös wird, oder als nächstes direkt an die Geschäftsführung damit wenden.
    Dazu dann auch noch Antrag auf Auskunft über die Qualifikation dieses SB stellen, gemäß §§§ 13-15 SGB I i.V.m. §§ 33, 35 SGB X, und gleichzeit um die Zuweisung eines kompetenten, qualifizierten Mitarbeiter bitten. Das alles nachweislich schriftlich, und am Besten um sofortige Bescheidung bitten!
    Wird davon irgend etwas abgelehnt, also bekommt ihr einen negativen schriftlichen Bescheid, Widerspruch dagegen einreichen und dann beim Sozialgericht Eilanträge wegen Gefahr im Verzug stellen!


    Gegen die 3 monatigen BewilligungsBescheide auch sofort Widerspruch einreichen, weil die Bewilligungen über 6 Monate laufen müssen. Wenn Ablehnung, Widerspruch, danach Klage, aber so weit wird es gar nicht mehr kommen, wenn ihr meine anderen Hinweise abgearbeitet habt.
    Dann habt ihr den ARGEN schin gezeigt, dass ihr wehrhaft seid, und die werden euch in Ruhe lassen.
    Wenn nicht, hier wieder anfragen, die haben keine Chance!!!:D

    Meine Tochter bezieht Hartz IV und muss alle 3 Monate erneut einen Antrag stellen.


    Ist dies gerechtfertigt?


    Warum muss sie denn alle 3 Monate einen Antrag stellen?


    Der Normalfall sind 6 Monate, also müsste das JC schon einen trifftigen Grund nennen, den es aber eigentlich nicht geben kann.


    Also sollte sie sich bei der Geschäftsführung, und wenn das nicht hilft, bei der BA in Nürnberg beschweren, und eine Erklärung dafür fordern!


    Bringt das auch nichts, die Bewilligung anfechten, also Widerspruch, Klage etc....das übliche Gedöns....ihr wisst schon....


    nech, Turtle...?! :)

    Hmm, ich überleg gerade, ob du nicht sogar noch Ansprüche für die zurückliegende Zeit haben könntest, wenn du belegen kannst, dass du iz.B. in einer psychischen Ausnahmesituation warst. Du bist ja wahrscheinlich nur nicht mehr hingegangen, hast nicht mehr auf deren Schreiben reagiert, es gibt z.B. einen "Wiederherstellungsanspruch", kenn ich mich aber nicht wirklich mit aus.


    Nummer ist doch egal, die haben ne Akte von dir, also bist du immer noch die gleiche BG.

    wie meinst du das mit Eine Antragsbegründung ist gesetzwidrig, die darf nicht verlangt werden!


    ich muss den also nicht erzählen , das ich es die nerven bekommen habe und einfch abgestürstz bin


    Das meine ich so, wie ich es geschrieben habe: Man braucht keine Begründung abzugeben, wenn man Sozialleistungen beantragt, die Begründung ergibt sich doch aus der Hilfsbedürftigkeit. Das sagst du denen auch so oder schreibst es da rein, falls dir sowas vorgelegt wird, Punkt aus!


    Du musst mit denen auch nicht über deine Gesundheit sprechen, das sind keine Ärzte, was damals vorgefallen ist, hat nichts mit deiner jetzigen Antragstellung zu tun, auch Punkt aus!


    Wenn möglich, geh da nicht alleine hin, nimm einen Beistand mit, bis 3 Leute sind erlaubt, und paß genau auf, was du sagst und was dich gefragt wird, die hauen dich schneller übers Ohr, wie du denken kannst, deshalb im Zweifel immer den Mund halten, und immer schriftliche Bescheide verlangen, damit kann man dann was anfangen.

    Hallo fräulein


    vor allem musst du schriftlich nachweislich Antrag auf Wohnungswechsel/Umzug stellen, dazu natürlich ein Attest deines Arztes besorgen (wenn das zu viel kostet, auch dafür Antrag beim Jobcenter stellen), lasse deine Antrag am Besten gleich bearbeiten oder stelle denen eine Bearbeitungsfrist von 1 Monat, danach wirst du einen Eilantrag beim Sozialgericht einreichen, die Begründung dafür hat ja dein Psychiater schon geliefert.


    Theoretisch können die sich 6 Monate Zeit mit einem Antrag lassen, da es bei dir aber wohl brennt, musst du vorher das SG einschalten, wenn das JC nicht arbeitet.

    wenn ich mich jetzt wieder bei der arge melde bekomme ich überhaupt noch Hilfe?


    Und wenn ja wie soll ich mich verhalten ?


    Du hast wenn du ohne Job oder Vermögen bist immer Anspruch auf Sozialleistungen.


    Ab Antragstellung bist du auch krankenversichert und ein Antrag wirkt neuerdings auf den Monatsersten zurück.
    Achte darauf, dass dein Antrag richtig abgestempelt wird, lass dir zusätzlich bestätigen das du Antrag gestellt hast, und bereite dich vor, dass die dich fragen, wovon du lebst bzw. gelebt hast. Sag dann einfach, dass du mittellos bist, Hunger hast, eine Whgskündigung droht, was halt akut bei dir ist.


    Eine Antragsbegründung ist gesetzwidrig, die darf nicht verlangt werden!


    Zusätzlich schreibe einen Antrag auf Vorschuss gemäß § 42 SGB I: Ich benötige Vorschuss/Bargeld auf die zu erwartenden Sozialleistungen, da ich mittellos bin, Hunger habe, Whgskündigung droht, usw.usw.


    Wenn es also so schlimm bei dir aussieht, gehe da nicht ohne Geld oder einen ablehnenden Bescheid raus. Du hast Anspruch auf einen schriflichen Bescheid, und mit dem gehst du dann direkt zum zuständigen Sozialgericht, und läßt da vom Rechtspfleger eine Eilklage aufsetzen, die das JC zur vorläufigen Zahlung verpflichtet.
    Mit der Abschrift der Klage dann wieder zum JC zur Teamleitung oder Geschäftsführung, die werden dann schon reagieren, weil die keine andere Möglichkeit mehr haben, denn das SG wird denen Feuer unterm Hintern machen....:D

    Soll das jetzt so weiter gehen,. dass du hier jeden Thread mit deinem Link zupflasterst?


    Kann ja wohl nicht wahr sein.....?!


    Wenn du helfen willst, mach das hier direkt, dann kann man wenigstens beurteilen, ob du überhaupt Ahnung hast! :mad: :rolleyes: :confused:

    I.


    Ich kann nichts dafür, dass ich in der Schule besser aufgepasst habe als du.


    Turtle


    Schön für dich, dass du ev. in der Schule besser aufgepasst hast,
    (was man angesichts deiner sozialen und fachlichen Inkompetenz stark bezweifeln muss...:rolleyes:)


    vom Sozialrecht hast du jedenfalls nur so viel mitbekommen, irgendwelche Vollidioten hinter die Fichte führen zu können. :D


    Das ist dann "Prekariat" unter sich, sozusagen....:p :D

    Hauptsache, du kannst im Zweifel beweisen, wann du den ersten Antrag gestellt hast, damit die dich da nicht verarschen können. Hast du dafür einen Beleg oder Zeugen?


    Alles andere ist stinkende heiße Luft, du scheinst es da mit einem besonders kriminellen Jobcenter zu tun zu haben....


    Drohe denen mit Sozialgericht, kannst auch noch anfügen, dass du einen Anwalt beauftragen wirst, das treibt die Kosten für diese Verbrecherbande noch mal in die Höhe,
    Anwalt aber nur, wenn du auch weißt, dass der gut ist, da gibts auch jede Menge Pfeifen, die teilw. mehr mit den ARGEN zusammen arbeiten, als einen angemessen zu vertreten.


    Und denke an den Antrag auf Vorschuss, die müssen dir eigentlich sofort auch die ausstehende Miete bar auszahlen, damit du die Kündigung vom Tisch kriegst, und du brauchst natürlich Geld zum Leben, also lass dich da nicht mit nem Fuffy abspeisen, Barauszahlung oder n Barcheck ist immer möglich, da gibt es keine Ausreden!!!

    *


    . Du langweilst langsam mit deinem Zurechtbiegen der Gesetze.


    Turtle


    Ha Ha Ha, jedenfalls wirst du nicht erleben, wie ich die Gesetze so Zurechtbiege, wie du und deine Betrügerbande von Sozialhilfe24.


    Das hättest du wohl gerne, dass ihr einfach Postzustellung behauptet und dann sämtliche Sozialleistungen streichen könnt?! Kein Wunder das mit solchen "Experten" wie dir die meisten Prozesse verloren gehen, echt erbärmlich, Sozialgesetze gegen die Bedürftigen anzuwenden...kotz, kotz, kotz....


    § 7 Abs. 4a? Ist wohl der einzige § den du kennst aber wie immer überhaupt nicht verstehst!

    Zitat

    (4a) Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung vom 23. Oktober 1997 (ANBA 1997, 1685), geändert durch die Anordnung vom 16. November 2001 (ANBA 2001, 1476), definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufhält; die übrigen Bestimmungen dieser Anordnung gelten
    entsprechend.

    Komisch, ich lese da nichts von Postrücklauf und sofortiger Leistungseinstellung, auch noch rückwirkend auf die Antragstellung?!
    Wo sind die Beweise für eine Ortsabwesenheit?


    Schon mal was davon gehört?

    Zitat

    SGB X § 37 Bekanntgabe des
    Verwaltungsaktes
    (2) ...... im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.


    Natürlich kennst du das nicht, weil man deine "Ausbildung" in die Tonne treten kann, du hast nur gelernt, den Hilfsbedürftigen rechtmässige Ansprüche zu verwehren, wie es Auftrag von oben ist.
    Aber irgendwann wirst auch du deine gerechte Strafe für dein Handeln bekommen, die Vorboten davon ignorierst du ja jetzt schon, Honk!!!

    Gar nichts "hängt da dran"!


    Weil die ARGEN zu blöd sind, Post zu verschicken, können die ihn nicht völlig ohne Geld dastehen lassen!


    Hör bloß mal auf, immer so einen Mist zu verbreiten, ja!


    Der Anspruch auf Sozialleistungen besteht seit Antragstellung und die hätten schon längst vorläufig entscheiden oder Vorschuss zahlen müssen, alles andere ist kriminell und asozial!!!


    @anual


    Turtle72 gehört zu diesem ARGEn Mist, lass dich nicht verunsichern, geh zum Sozialgerichtr und zieh das genau so durch, wie ich geschrieben habe.


    Bei Post ist das JC in der Beweislast, nicht du!!!

    Nein garnichts also nur von vor 2 monaten das ich die restlichen dokumente bringen soll für den antrag hab ich ja alles gemacht..


    vieleln dank.. :) werde ich tun


    Auch egal, du musst zum SG, und wenn du da die Eilklage aufgegeben hast, gehst du mit der Kopie davon zum Jobcenter und knallst denen einen Antrag auf Vorschuss auf den Tisch und gehst erst raus, bis du Bargeld oder einen Ablehnungsbescheid bekommen hast. Darauf hast du einen Anspruch, denn seit Antragstellung bist du berechtigt!.


    Du kannst denen auch mit Strafanzeige wegen Unterschlagung von Sozialleistungen, Rechtsbeugung und Körperverletzung im Amt drohen, musst du aber selbst wissen, wie weit du gehen willst.


    Illegal ist das jedenfalls alles, was die machen!!!


    Zitat

    Antrag auf Vorschuss gemäß § 42 SGB I


    Hiermit stelle ich Antrag auf Vorschuss, weil ich keinerlei Geldmittel und auch nichts zu essen mehr habe. Außerdem habe ich mehrere ausstehende Mietzahlungen und die Kündigung wurde schon angedroht.


    MfG.......