Ich sag nur: Ignorier-Liste!
Beiträge von kuddeldaddeldu
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Was soll eine Beschwerde bringen?
Du musst die Bescheide angreifen, entweder Widerspruch (1 Monat) oder Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X einreichen, geht aber max. bis 1.1.2010 rückwirkend!
Einen sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch solltest du mit einem Anwalt besprechen....
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Mit dem Sozialgericht kann auch ins Leere laufen
§ 54 Rechtsweg BAföG.
Tja, n bisschen was müssen die Leutchen ja auch selbst wissen, hier ist "Sozial"-Forum....:D
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nix "sagen"!!!
alles schriftlich verlangen, dann kann man dagegen vorgehen!!!
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Die verarschen euch,
drohe denen mit Klage vorm Sozialgericht und sag denen das sie dir eine schriftliche Ablehnung mit den entsprechenden Paragraphen geben sollen, statt so einen Mist zu erzählen.dann wollen wir aml sehen, ob die das auch schriftlich rausgeben....
Ansonsten such dir die passenden § aus dem BGB, kann ja wohl nicht wahr sein, das inzwischen alle Ämter in D Lügen wie gedruckt...
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Zitat
Sind meine Eltern bei Zweitausbildung Unterhaltspflichtig?
Nein!!!
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Mein Reden....:D
und wie gesagt, wenn die frech werden Termin abbrechen und zum Vorgesetzten, hilft das auch nix:
Sozialgericht!
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Wieso merkwürdig?
ev. lesen die hier mit...?!
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ich hatte dir doch schon im anderen Thread erklärt, was man dann machen muss.
Sozialgericht!!!
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Angemessene KdU findest du hier: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
da deine Freundin schon ne eigene Whg hat, sucht ihr euch eine angemessene Whg und deine Freundin gibt dann ihren Teil der Mietkosten beim JC an.
Sie sollte sich aber die Genehmigung dafür holen, dann wird der Umzug bezahlt, sonst müsst ihr das selbst machen und Erstausstattung gäbe es dann auch nicht. -
Hallo,
ihr könnt erst mal eine Wohngemeinschaft gründen, deine Freundin muss dafür dann gegenüber dem Jobcenter eine Erklärung abgeben, dass ihr keine Einstehensgemeinschaft bildet. Das muss anerkannt werden!Und Vorsicht: Das Jobcenter hat kein Recht, von dir Unterlagen zu verlangen, erst nach einem Jahr müsst ihr beweisen, das keine Einstehens- oder Wirtschaftsgemeinschaft besteht.
Schwierig wirds aber in jedem Fall, im Zweifel immer Widerspruch und Klagen ans Sozialgericht.
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Netter Versuch....:D
Aber dein tolles Urteil ist lediglich eine Revisionsverfahren zu einem Einzelfall, also alles andere als ein Grundsatzurteil....gähn....
Habe die Ehre....:D
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I
Letztes Jahr habe ich schon um einen SB Wechsel gebeten da eine zusammenarbeit mit diesem Mann einfach nicht möglich ist aber mir wurde mitgeteilt das dass nicht möglich ist.
!
Das ist natürlich wieder absoluter Schwachsinn, was die dir gesagt haben!Natürlich geht das!
Siehe hier: http://www.sozialleistungen.in…m-antrag-page2-15572.html
Du solltest dich mit so jemand auch nicht mehr ablabern, geh immer gleich zur Teamleitung oder Geschäftsführung,, niemand ist gezwungen sich verkackeiern oder herabwürdigend behandeln zu lassen!!!
In meinen Beiträgen findest du einige dieser "Verhaltensanweisungen"...
Vielleicht sollte ich hier mal einen Grundsatz-Thread aufmachen, wie man mit den ARGEN umzugehen hat....
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Wieso Betrüger?
Du bist doch nur wegen der Antragstellung nicht gezwungen in einer nackten Bude zu hausen...?!
Die können sich doch freuen, das du Eigeninitiative zeigst!
Lass die Pfeifen antanzen, dann sollen die aufnehmen, was du hast und was du noch brauchst, und fertig!!!
Antrag jedenfalls aufrecht erhalten, wenn noch Sachen fehlen, auch wenn es nur ne Lampe ist....
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Ich verweise in dem Zusammenhang mal auf den hier:
ZitatSGB I § 43 Vorläufige Leistungen
(1) Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
Also, wenn jetzt streitig ist, wer was für dich zahlen muss, ist im Zweifel erst mal das Jobcenter zahlungspflichtig, weil du da zuerst den Antrag gestellt hast, wenn es denn so war.....Bedeutet für dich: Dein erster Antrag hätte nicht einfach abgelehnt werden dürfen,
also entweder Widerspruch, wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist,
oder Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X zu dem Ablehnungsbescheid stellen.Hast du keine Geld mehr, geh sofort zum Sozialgericht und beantrage eine einstweilige Anordnung, die die Behörde zur einstweiligen Zahlung zwingt, bis die mal selbst heraus gefunden haben, wer für dich zuständig ist.
Dazu gibts auch die Aufklärungs- und Beratungspflichten der Behörden gemäß §§§ 13-15!
Einfach ablehnen dürfen die alle nicht.... -
ich hatte dir bereits gesagt, was zu machen ist, wenn man kein Geld mehr hat.....
Anwalt dauert da zu lange!
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Das soll ein "Rechtsbeistand" sein? Na ja....
Warum meldet sich deine Tochter nicht direkt hier?
Auf Aussagen dieses Jobcenters solltet ihr keinen Cent mehr setzen, die haben das Lügen zur Hauptdisziplin erhoben, bitten braucht man da auch nicht, Antrag stellen und Bearbeitung verlangen, ansonsten Sozialgericht, fertig!!!
wenn sie was dagegen machen will, soll sie sich meine Beiträge durchlesen, mehr ist da erst mal nicht zu sagen.....
ev. auch mal in meine Signatur schauen, da werden auch alle Arten der Gegenwehr beschrieben....
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Und was spricht gegen betreutes Wohnen?
Du kommst doch alleine gar nicht klar, zumindest hat es den Anschein, denn wenn man dir sagt, mach dies, mach das, kommst du immer mit deinen Krankheiten.
Irgend etwas wirst du ändern müssen, sonst werden deine Probleme immer größer.
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, aber die schickanieren mich schon seit Monaten...trotz Anwalt...
Dann taugt der Anwalt nichts, so einfach ist das!
Ich hab dir in dem anderen Thread ja schon gesagt, wie man mit denen umspringen muss, mit Nettigkeiten oder sinnlosen Anträgen und Schreiben wird das nichts!
Bei Schikane hilft nur das Sozialgericht mit Eilanträgen, Klagen und parallel Beschwerden an die BA in NÜrnberg oder wenn Optionskommune, an die Regierung!
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Hmm, was war das denn für ne "Beratungsstelle"?
Klingt ziemlich hilflos, einfach auf einen Anwalt zu verweisen, von dem man nicht weiß, wie er arbeitet....?!
Wenn ich s nicht schon erwähnt hatte: Viele Anwälte machen nicht viel für unsereinen, die legen sich aus Karrieregründen nicht wegen uns mit den Gerichten an, also pass auf, was der sagt und macht, und im Zweifel frag hier wieder an, außerdem hab ich dir schon ne Menge zu erklären versucht, das sind auch schon mal Anhaltspunkte, die man durchaus auch ohne Anwalt hin bekommt.
Anwalt ist heutzutage immer mit Vorsicht zu geniessen!