Uhuhuhuuuuu,
und warum ficht dich das so an, wenn ich doch so rein gar nix drauf hab...?!
"Rennen" ist übrigens auch nicht schlecht, so gesundheitsmässig gesehen, und so, oder so, oder auch nicht....:D
Uhuhuhuuuuu,
und warum ficht dich das so an, wenn ich doch so rein gar nix drauf hab...?!
"Rennen" ist übrigens auch nicht schlecht, so gesundheitsmässig gesehen, und so, oder so, oder auch nicht....:D
Danke für die erstaunliche Anteilnahme....
aber alles im Zusammenhang zu lesen ist nicht gerade deine Stärke. Selbstreflexion = NULL!!!
ich plage mich nicht wegen Hartz IV, keine Sorge,
eher schon wegen dieser ganzen Verbrecher und Betrüger,
die dem neoliberalen Faschismus auch noch freiwillig hinten rein kriechen!
Ähem, hast du das schriftlich von deiner SB? Oder Zeugen?
Ansonsten rate ich zur Vorsicht bei diesen Betrügern!!!
Ach wie gut das Niemand weiß.....:D:D:D
eben noch lustig, im nächsten Moment schon wieder lächerlich....
Wird wohl nix mehr in diesem Leben, was?!
Wer nix drauf hat, nix kapiert, muss sich halt darauf beschränken, andere dafür verantwortlich zu machen. Wie armselig, immer wieder....
Ha Ha Ha, weiter so, da steckt doch wesentlich mehr humoristisches Talent drin
als die immer wieder hilflosen Versuche, die Ratsuchenden hier um ihre berechtigten Ansprüche zu bringen!
Nix mehr los bei Asozialhilfe.24? Tut mich aber traurig....:):):)
:D:D:D
wenigstens gibts mal was zum lachen....
Tonbandaufnahme???
In welchem Jahrhundert lebst du denn gerade???
Sind wir etwa in irgend so einer bescheuerten technikverteufelnden Sekte, oder wie jetzt???
(selten so gelacht)
Geh zum Onkel Doc, statt hier immer die Threads mit deinen absurden Ansichten zuzumüllen,
mehr ist dazu nicht zu sagen!!!
Na Hauptsache man überliest nicht die "rechtswidrige Leistungsablehnung", die es dann ja wohl hier auch geben könnte, nech?!
Immer wieder lustig, wie man in einem Sozialforum Gesetze und Urteile immer nur zum Nachteil der Leistungsberechtigten auslegt oder interpretiert.
Muss schon große Frustration und Sozialneid dahinter stecken, ich würde vorschlagen, ab auf die Couch, sonst nimmt man das noch mit ins Grab....
muss ja nicht sein, nech?!
Du hast einen Antrag gestellt, danach erst hast du Sachen besorgt, da kann sich das JC nicht mit Sachleistungen rausreden,
außerdem schau mal in dein Nachrichten-Fach
Hallo erstmal,
ich habe das problem das ich in der firma ausgenutzt werde.
Ist ja n Ding, dass du das auch schon merkst...?!
Du solltest beim JC auch nicht über deine Krankheiten reden, das geht die genauso wenig was an, wie deinen Skaventreiber!
Außerdem wird es so sein, dass das JC jede Verantwortung in Bezug auf deinen Job von sich weisen wird, das heißt, das du mit deinem Problem allein da stehst, kannst es nur versuchen so hin zu drehen, dass dir gekündigt wird, unbeliebt machen, aber nicht so, dass dir hinterher ein Strick draus gedreht werden kann.
Sollte das JC Ärger machen, musst du dich hier wieder melden.
.....gähn....:p
Was hat totale Unwissenheit mit Sarkasmus zu tun....?!
Kann man wohl nicht mehr erwarten, wenn das Spezialgebiet SOZIALBETRUG ist, nech?!
Du wirst wohl nur Chancen haben, wenn du Zeugen für die Nichtberatung hast.
Das SGB I als allgemeiner Teil der SGB mit Beratungs.- und Aufklärungspflicht gilt auch für die SB's nach SGB III, was ist das schon wieder für eine verheerende Falschaussage?!
Da sieht man mal wieder, wie Angehörige dieser Verbrecherorganisationen sich versuchen überall rauszureden, die Gesetzbücher überhaupt nicht verstehen, und wenn sie sie verstehen, immer so auslegen, das die Leistungsberechtigten beschissen werden, obwohl die Gesetze für diese Leute gemacht sind!
Echt zum Kotzen!!!
Es möge bitte jeder mal seine Gerichtsurteile und Beschlüsse daraufhin überprüfen, ob die verantwortlichen Richter überhaupt unterschrieben haben!!!
Ohne gültige Unterschrift (Nachname muss lesbar sein) handelt es sich dann lediglich um ein sog. "Scheinurteil" resultierend aus einem "Scheinverfahren".
Ohne (gültige) Unterschrift ist das Verfahren nicht abgeschlossen, da es ohne Begründung ist, es gibt dann also kein gültiges Urteil!
Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO).
Kleines Beispiel gefällig?
ZitatAlles anzeigenDatum : 30 . 01 . 2003
Gericht : Landessozialgericht NRW
Spruchkörper : 7 . Senat
Entscheidungsart : Urteil
Aktenzeichen : L 7 SB 157 / 02
Vorinstanz : Sozialgericht Köln , S 14 SB 72 / 01
Sachgebiet : Entschädigungs- / Schwerbehindertenrecht
Rechtskraft : rechtskräftig
Tenor : Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12 . 06 . 2002 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Sozialgericht zurückverwiesen.
Die Berufungsfrist gegen das Urteil des SG vom 12 . 06 . 2002 ist zum Zeitpunkt der Berufungseinlegung noch nicht abgelaufen gewesen , da die Frist noch nicht zu laufen begonnen hatte . Erst mit Zustellung eines verkündeten Urteils wird die Berufungsfrist in Lauf gesetzt . Eine Zustellung des verkündeten Urteils i . S . v . § 135 SGG an den Kläger - Übersendung der vollständigen Urteilsausfertigung i . S . v . § 137 SGG mit Unterschrift der Richterin - ist vorliegend nicht erfolgt . Die Einlegung einer Berufung vor Zustellung des Urteils ist wirksam ( BSG , Urteil vom 11 . 02 . 1981 , 2 RU 37 / 80 , SozR 1500 § 151 Nr . 9 ; Urteil vom 22 . 10 . 1998 , B 5 / 4 RA 68 / 97 R , ZfS 1999 , 79 ).
Mehr lesen?
http://hartz-ist-ungerecht.forumprofi.de/viewtopic.php?f=102&t=673&start=0
Und bei einem Gabelstaplerschein, der 250 bis 300 Euro kostet, kann man auch mal den potentiellen Arbeitgeber, der einen ja soooooooo gern haben möchte, fragen, ob er die 250 bis 300 Euro vorschießt und dann vom späteren Lohn einbehält (Arbeitgeberkredit)!
Turtle
und wovon trämst du nachts?
(von einer Gesellschaft, wo alle AG soziale Wesen sind..:?)
ein Schlafplatz unter der nächsten Brücke ist ja eventuell noch bezahlbar.....
Ich kenne da auch Jemand, der hat das gemacht, und wenn unsere Mieten zu teuer werden, müssen wir das ja wohl alle machen, damit wir wenigstens unter der Brücke über die Runden kommen....
ich wohne jetzt hier auch schon über 300 Jahre, darauf kann man sich nicht ausruhen!
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
hier erst mal schauen, wo du wohnst, und wie die Vorgaben sind.
Die Größe einer Whng allein ist noch kein Kriterium zum Zwangsumzug, kommt immer auf alle Faktoren an, auch die entstehenden Umzugskosten etc.p.p.
Werden Nachzahlungen nicht übernommen, erst mal Widerspruch/Klage, denn die Behörde muss Unwirtschaftlichkeit nachweisen.
und Aussagen vom Amt immer schriftlich bestätigen lassen!!!
Gegen den Sanktions-Absenkungsbescheid sofort Widerspruch einreichen und dann beim Sozialgericht Antrag auf einstweilige Anordnung/aufschiebende Wirkung = Eilklagen einreichen. das geht auch mündlich zur Niederschrift.
Erfolgsaussicht gegen Sanktionen = mehr wie 70%!!!
Anwalt nehmen ist auch nicht schlecht, dauert aber erst mal zu lange, weil ihr ja schon kein Geld mehr habt.
Es muss außerdem ein Anhörungsverfahren gegeben haben, sonst wäre eine Sanktion schon rechtswidrig.
ich danke dir,solangsam wird er richtig frech,finde ich unmöglich.....er gibt keine hilfe sondern pöbelt nur und beleidigt.....macht mich richtig traurig,mich so extrem zu verurteilen obwohl er mich nicht kennt.....
Also ich lebe gut damit, wenn ich den Stuss gar nicht erst sehe!