Beiträge von kuddeldaddeldu

    Hartz IV gibts auch ohne Konto, entweder kriegst du dann Bargeld oder einen Post-Check, den du dann ohne zusätzliche Gebühren einlösen kannst.


    Wenn du keine Freunde/Verwandten hast, gibt es überall Möglichkeiten, eine Postadresse zu bekommen, entweder bei Obdachloseneinrichtungen, Kirchen, Diakonien, AWO, etc., das sollte dir auch jede Polizei- oder Meldebehörde sagen können, wo man das machen kann.

    Hallo,


    Dann habe ich noch eine andere Frage - da es sich grad so anbietet - Erstaustattung - in der neuen Wohnung gibt es keine Küche - und es geht unm 1-2 Sachen an Möbeln und Grundaustattung. Wie beantrage ich das ? Auch formlos oder gibt es da einen extra Antrag? und auf was muss evtl. geachtet werden?


    Danke!


    Hallo,
    wenn ihr keine Küche habt, gibts das als Erstausstattung, auch alles mögliche andere an Möbeln, wenn die Whg größer oder anders ausgestattet ist wie die alte ist.
    Formlos Antrag stellen, dann wird das vor Ort geprüft, was ihr noch braucht und fertig.


    Darlehen bäuchte es nur bei Ersatzbeschaffungen, etwa, wenn was kaputt geht, das hat aber mit Erstausstattung nichts zu tun!!!


    Und nur für den Fall, dass man Dir die Erstausstattung nicht gewähren sollte, kannst Du ein Darlehen zur Anschaffung dieser und jener Einrichtungsgegenstände beantragen. :


    Ja klar, die Jokecenter gewähren natürlich immer sofort freiwillig Erstausstattung, deshalb verstehe ich gar nicht, warum hier in jedem zweiten Satz das Wort "Darlehen" auftaucht, obwohl es mit Erstausstattung überhaupt nichts zu tun hat? Merkwürdig, merkwürdig....


    @ Daniell


    Sollte das JC nur ein Darlehen anbieten wollen, muss man dem Ablehnungsbescheid sofort widersprechen, besteht eine Notsituation, kann man auch sofort Eilklage beim Sozialgericht erheben.


    Dir soll jetzt weißgemacht werden, dass das JC deinen Antrag einfach ablehnen kann, und du sollst dich einfach damit zufrieden geben, weil es ja ein tolles Darlehen geben kann.


    Merkst du langsam, was hier für ein Stuss verbreitet wird???

    Ganz deutlich hab ich dir gesagt, was Sache ist, hier gibt es einige Jobcenter-Schreiber, und die wollen immer Darlehen andrehen.


    Wenn du n Darlehen willst, das du zurück zahlen musst, geh doch gleich zum JC und beantrage ein Darlehen, das freut die bestimmt, wenn die Leute damit jetzt schon freiwillig kommen....:rolleyes:


    Schlimmstenfalls bekommst Du ein Darlehen für eine Erstausstattung!


    Dafür gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage!


    Erstausstattung gibt es immer als Zuschuss, nix Darlehen!


    daniel , besser wäre es natürlich, wenn es dafür Zeugen gibt,
    wenn es hart auf hart kommt, muss deine Geschichte natürlich auch für einen Richter schlüssig sein, und so ungewöhnlich ist es heutzutage überhaupt nicht mehr, dass Leute zwar Whg aber keine Möbel haben, bei diesem Asozial-Staat!!!


    Und lass dir hier nicht etwas von "Darlehen" erzählen, darauf wollen die ARGEN immer hinaus, das ist aber absolut rechtswidrig!!!

    ich hatte für kurze zeit als ich 24 war eine eigene wohnung. bin in einer hau-ruck aktion von zu hause ausgezogen, ohne möbel. in der wohnung hatte ich eine matratze und eeinen von der freundin geliehenen fernseher.
    falls der sachbearbeiter mich auf die adresse anspricht...soll ich ehrlich sein und sagen das ich eine eigene wohnung ohne möbel hatte?


    Warum solltest du das nicht erzählen können?


    Erstausstattung gibt es nicht nur für eine erste Wohnung, sondern auch, wenn ungewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die bedingen, dass man z.B. seine Möbel verloren hat, oder wie du eine Whg ohne Möbel hatte.
    Sieh zu, dass du alles schriftlich machst und auch schriftliche Bescheide bekommst, damit man klagen kann, falls das JC sich weigert.

    leute ...


    und zu meiner krankheit ... ich glaub ich muss niemanden aus dem forum beweisen dass ich nicht in der lage bin zu arbeiten. ......... aber ich muss niemanden beweisen wie es mir geht okay... ich habe nur eine frage gestellt und wer nett ist hilft und wer nicht der nicht.... danke an alle


    Richtig! So siehts aus!!! Diese Leutchen sollten sich besser um ihre eigenen Krankheiten kümmern!!! :(


    Mit der Einstellung musst du auch den ARGEN begegnen, denk dran, du musst mit denen überhaupt nicht über deine gesundheitl. Situation sprechen, das geht die n feuchten Dreck an, das sind keine Ärzte!


    Das Einzige, was die machen können ist, dich zu Amtsärzten zu schicken, gegenüber denen du befristet die Schweigepflicht aufheben kannst, damit die Unterlagen von deinen Ärzten anfordern können, am Besten besorgst du dir schon mal Krankschreibungen von deinen Ärzten, dann wissen die ARGEN gleich, wo es längs gehen muss, sonst stecken die die Leute meistens sofort in irgend welche Maßnahmen, was bei dir aber nicht in Frage kommt.


    Und wenn es Ärger gibt, melde dich hier wieder, dann kann dich geholfen werden....:D


    Und ganz wichtig: Im Jobcenter niemals etwas sofort unterschreiben!!! Alles erst mal zur rechtlichen Prüfung mit nach Hause nehmen, das ist jedermanns Recht, alles was die sagen, sind Lügen!!!

    Was soll daran lange dauern???


    Du gehst am Besten gleich zum Vorgesetzten/Teamleitung und erzählst da, was dir gesagt wurde, dann ist es bei dir dringend, also wird sich ja wohl Jemand finden, der das sofort bearbeitet.


    Wird immer noch nix gemacht, zum nächsten Vorgesetzten/Geschäftsführung, und immer mit Klage drohen,


    und jeder hat einen rechtlichen Anspruch auf einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid, weil das das Einzige ist, mit dem man rechtlich etwas anfangen kann, entweder widerspruch oder Eilklage oder alles zusammen!!!


    Nicht abwimmeln lassen, wenn es denn so eilig ist, und Beistand mitnehmen!!!


    Und bitte solche Informationen auch mal untereinander weitergeben, kann ja wohl nicht angehen, das jeden tag immer die gleichen ahnungslosen Anfragen kommen und die Leute alle nicht wissen, wie man seine Rechte durchsetzt!!!

    Meine Güte nochmal,


    warum läßt du dich mündlich abspeisen von den Betrügern?


    Müsste doch längst überall bekannt sein, dass man mit denen alles nur schriftlich macht!


    Und wenn es schnell gehen muss, knall deinen Antrag auf den Tisch und lass ihn sofort bearbeiten,


    wird dem nicht entsprochen zum Vorgesetzten/Teamleitung


    wird da auch nix gemacht zum Geschäftsführer,


    bei den "Gespräche" läßt man schon mal verlauten, dass man sofort Eilklage erhebt, falls die ihren Arsch nicht hoch kriegen, anders sollte man mit denen nicht umgehen, fertig!


    Es gibt nur 2 Möglichkeiten für dei JC: Entweder Bewilligung oder Ablehnung, das immer schriftlich verlangen, bei Ablehnung zum Sozialgericht!


    Wann spricht sich das eigentlich mal endlich rum??? (wenn ich diesen Schwachsinn schon immer höre....:()

    Besorg dir einen oder mehrere Beistände, geh zum Jobcenter zum Virgestzten desjenigen, der dir diesen Müll erzählt hat, dass das JC Stromschulden nicht übernimmt.
    Ist der Vorgesetzte genauso verlogen, ab zum Geschäftsführer und lass auch gleich mal einfließen, dass du als Nächstes direkt zum Sozialgericht gehen und eine Eilklage einreichen wirst,
    dann sollten die eigentlich langsam mal normal werden,
    wenn nicht sofort zum Sozialgericht, ein Rechtspfleger wird dort deine Klage aufnehmen, und das JC bekommt Ärger vom Gericht!

    Hallo,
    solange deine Erwerbs-UN-fähigkeit nicht festgestellt ist, musst du zum Jobcenter, Hartz IV, ALG II beantragen.


    Auch wenn sich später herausstellt, dass du erwerbsunfähig bist, muss der Leistungsträger, bei dem zuerst Antrag gestellt wurde, erst mal vorläufig zahlen, § 43 SGB I.


    Und wenn möglich, geh da nicht allein hin, du hast das Recht Beistände mitzunehmen, dann werden die Jobcenter des öfteren auch mal rechtstreu....

    Um da was sagen zu können, musst du mal die EGV hier einstellen.


    Generell ist es aber so, dass es einer gesonderten Zuweisung, eines Zuweisungsbescheides bedarf, wenn du zu so einem Sklaventreiber sollst (den Bescheid könnte man schon mal angreifen),


    und ist man dann mal mit "Einladung" gemäß § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III zu so einer "Einrichtung" gezwungen, sollte man tuinlichst nichts unterschreiben, man nimmt alles erst mal zur Prüfung mit nach Hause, wird das abgelehnt, läßt man sich das schriftlich bestätigen und geht auch erst, nachdem man ev. ein Hausverbot erteilt bekommen hat.


    Nur dann ist man praktisch un-sanktionierbar, bzw. kann einem Niemand an den Karren pissen....:D

    Ja gut bei einem Jahr sehe ich das ja noch irgendwie ein. Aber wenn du mal bedenkst bei ALG2 werden sie zusammen gerechnet und bei der Krankenkasse darf aber dann jeder selbst zahlen.Nix mit Familienversicherung.Meiner Meinung nach klafft da ein großes Gesetzesloch.


    Nur ein weiterer Beweis der absoluten Verfassungswidrigkeit von "Hartz IV" alias SGB II....:rolleyes:

    Hallo,
    wenn du überall erzählst, dass du schon mal ne komplette Küche besessen hast, wird daraus wohl nix,
    im Grunde dürfte das aber keine Rolle spielen, denn dein Verschulden war es ja nicht, dass du die nicht mitnehmen konntest,
    also Antrag stellen und zur Not einklagen, wenn das JC sich quer stellen sollte.