Und diese DUMME EGV, Unterschreibt man halt, steht doch eh nur drin, das man sich Bewerben soll, so das man halt eine SOZIAL-VERSICHERUNGSPFLICHTIGE Stelle bekommt.
Gruß
Da irrst du aber gewaltig, dass da nur etwas bzgl. Bewerbungen drin steht!
Was ist z.B. mit Erreichbarkeitsanordnung, Rechtsfogenbelehrung. etliche unklare Absätze, etc.?
Ihr müsst euch klar machen, das eine EGV (nach Unterschrift von euch) ein Vertrag ist, den ihr eben durch eine Unterschrift für gültig erklärt, erst mal unabhängig davon, was da drin steht.
Die Erfahrungen zeigen, dass sich Sozialrichter äußerst schwer tun, Vertrags-EGVen für rechtswidrig zu erklären, es ist oft erfolgversprechender es auf einen VA ankommen zu lassen, das ist halt von vorn herein schon mal ein einseitiger Akt gegen euch, und die Rechtsmittel sind einfacher zu beantragen.
Zu Frauke63 Quintessenz:
Es geht nicht darum, ob etwas "über einen Kamm" geschoren wird oder um sonstige Vorurteils-Keulen.
Wer in ein JC muss sollte wissen, dass er immer extrem vorsichtig sein sollte!
Was nützt einem deine Darstellung von "netten" "kompetenten" SBn, wenn man selbst an einer der Rechtsbrecher, Nötiger, Sklaventreiber gerät?
Da ist es ja wohl sinnvoller, erst mal generell zur Vorsicht zu mahnen. Stellt sich ein SB als "nett" heraus ist das ja schön und gut, vorsichtig sollte man aber trotzdem bleiben, denn jeder SB hat einen Dienstherren, und dessen interne Anweisungen erfährt man erst, wenn sie gegen einen angewendet werden!