Beiträge von kuddeldaddeldu

    Wenn er schreibt durch gute Mitarbeit dann wird er die Sanktion nicht umsonst bekommen haben sondern weiß ganz genau das er etwas falsch gemacht hat.Ansonsten hätte er sicher angefragt ob die Sanktion rechtens ist.


    Ich wüsste nicht, warum du dich wieder angesprochen fühlen solltest! :rolleyes:

    Zement mal: Ihr habt nur Anspruch auf Dinge, die ihr noch nie besessen habt, Ersatzbeschaffung für abgenutzte Sachen gibt es nicht.


    Sieh erst mal zu, dass du vom JC ne Liste von Gegenständen kriegst, die du beantragen kannst, der Außendienst hat auch so eine Liste und bearbeitet das dann im Zuge so einer Besichtigung, da müsst ihr aufpassen, dass die auch alles richtig vermerken.

    Was hat die SB damit zu tun.
    er muss aktiv werden, was aber nun schon langsam ein bißchen unglaubwürdig zu sein scheint, weil der Brief ja wohl schon arg veraltet ist.


    Ja klar, ist ja auch nur das Jobcenter, zuständig für das Sozialgeld für den Schuldner. Hast recht, die müssen sich natürlich keinen Deut darum Gedanken machen, wie das überhaupt zurück zu zahlen ist.....:rolleyes:


    wenigstens ist dein beitrag schon mal problembezogen, statt der anderen überflüssigen "Moralpredigten", wahrscheinlich von Leuten, die nie etwas falsch gemacht haben....:rolleyes:

    Hi Stellinaa, die JC haben in solchen Fällen Listen, was man alles zu welchen Beträgen beantragen kann,
    und dann müsst ihr einen Termin mit dem Außendienst zwecks Wohnungsbesichtigung machen, sonst stehen diese Eumels irgendwann unangemeldet vor der Tür, was ja nicht sein muss.
    Wenn es noch Probleme dabei gibt, einfach wieder hier anfragen, ihr habt auf jeden Fall auf alles einen Anspruch, was in der Wohnung fehlt und was bisher nicht in eurem Besitz war.

    Alles "etwas" verworren?!


    Maßnahme? Gehalt von Arbeitsstelle? "Neuer" Hartz IV Antrag?


    Bitte nochmal versuchen, das Ganze verständlicher rüberzubringen, so widerspricht sich das alles irgendwie....


    .


    Wenn du alles bezweifelst und alles beser weisst, was willst du eigentlich hier?


    Ach ja, rumstänkern, nech? Alles klar! :rolleyes: :D


    und jetzt meine konkrete Frage:


    Wo finde ich den entsprechenden Paragraphen, mit dem ich einen wasserfesten Antrag auf Kostenübernahme des Umzugs stellen kann??? Der Arzt dürfte mir meine eingeschränkte Belastbarkeit attestieren, schätze ich :-(
    Für eine rasche Antwort wäre ich außerordentlich dankbar!!!!!


    herzliche Grüße
    Heike


    Für einen Antrag brauchts keine Paragraphen, viel wichtiger ist die Begründung, und die Nachweisbarkeit für dich, das das JC den auch gekriegt hat.


    Ist dein Anliegen sehr dringend, empfiehlt es sich, den Antrag entweder direkt bearbeiten zu lassen, also hingehen auf den Tisch legen und sitzen bleiben, bis fertig ist, zur Not dann zum Vorgesetzten. Und nicht ohne schrifl. Bescheid abwimmeln lassen!


    Bleibt das JC weiterhin stur und es eilt, ab zum Sozialgericht, und beim Rechtspfleger einen Eilantrag einreichen. Wer das selbst aufsetzen kann, spart sich den Weg und schickt es per Brief ans Gericht.


    .

    Hallo:
    Danke für Antwort.


    Im moment sind die in der Antwort gennanten Probleme nicht da. Ich wurde zum med. Dienst des Arbeitsamts (der ARGE) geschickt und das Gutachten und seine Aussagen kennn wir auch nicht genug.
    Ich wollte mich informieren, weil ich sehr sehr grosse Angst habe, ich bin unter anderem deswegen in der Behandlung.
    Vorerst werden wir, wie auch hier in der Antwort geschrieben, Nichts Weiteres unternehmen.
    Gruss


    Da du ja in der Lage bist, dich z.B. hier zu melden, wenn weitere Probleme auftreten, solltest du erst mal versuchen, Ruhe zu bewahren.


    Gegen deinen Willen kannst du zu nichts gezwungen werden, man muss auch keine Therapien zum Wohlgefallen eines Jobcenters machen, das sind alles verbotene Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, siehe hierzu auch § 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung,


    und du solltest es auch kathegorisch ablehnen, mit irgendeinem vom JC über deine Krankengeschichten zu sprechen, das sind weder Ärzte noch sonst irgendwie Sachkundige, Amtsgutachten kann man übrigens einsehen und dieses MDK-Gutachten würde ich direkt beim MDK anfordern, wenn das JC es nicht rausrückt.

    Und diese DUMME EGV, Unterschreibt man halt, steht doch eh nur drin, das man sich Bewerben soll, so das man halt eine SOZIAL-VERSICHERUNGSPFLICHTIGE Stelle bekommt.


    Gruß


    Da irrst du aber gewaltig, dass da nur etwas bzgl. Bewerbungen drin steht!


    Was ist z.B. mit Erreichbarkeitsanordnung, Rechtsfogenbelehrung. etliche unklare Absätze, etc.?


    Ihr müsst euch klar machen, das eine EGV (nach Unterschrift von euch) ein Vertrag ist, den ihr eben durch eine Unterschrift für gültig erklärt, erst mal unabhängig davon, was da drin steht.
    Die Erfahrungen zeigen, dass sich Sozialrichter äußerst schwer tun, Vertrags-EGVen für rechtswidrig zu erklären, es ist oft erfolgversprechender es auf einen VA ankommen zu lassen, das ist halt von vorn herein schon mal ein einseitiger Akt gegen euch, und die Rechtsmittel sind einfacher zu beantragen.


    Zu Frauke63 Quintessenz:
    Es geht nicht darum, ob etwas "über einen Kamm" geschoren wird oder um sonstige Vorurteils-Keulen.
    Wer in ein JC muss sollte wissen, dass er immer extrem vorsichtig sein sollte!
    Was nützt einem deine Darstellung von "netten" "kompetenten" SBn, wenn man selbst an einer der Rechtsbrecher, Nötiger, Sklaventreiber gerät?
    Da ist es ja wohl sinnvoller, erst mal generell zur Vorsicht zu mahnen. Stellt sich ein SB als "nett" heraus ist das ja schön und gut, vorsichtig sollte man aber trotzdem bleiben, denn jeder SB hat einen Dienstherren, und dessen interne Anweisungen erfährt man erst, wenn sie gegen einen angewendet werden!

    Was hast du denn momentan konkret für Probleme?


    Kriegst du kein Geld, sollst du irgendwas arbeiten? Steht eine Maßnahme an?


    Solange, wie das JC zahlt und keine unangemessenen Forderungen an dich stellt, würde ich an deiner Stelle erst mal gar nichts weiter unternehmen, man hängt dann zwar blöd in der Luft, aber die Geschichte mit der sog. "Arbeitsfähigkeit" ist immer schwierig, weil jeder, der 3 Std. arbeiten könnte, als arbeitsfähig gilt.


    Gab es bei dir denn auch schon eine amtsärtzlkiche Untersuchung, in deren Gutachten steht doch eigentlich immer, wie es damit bestellt ist.


    Aber selbst deren Gutachten sind im Endeffekt nicht einfach von den JC durchsetzbar, wenn man sich entsprechend wehrt und Ärzte hat, die das Gegenteil belegen.

    Wenn du nur eine von dir nicht unterschriebene EGV mitbekommen hast, verstehe ich nicht, warum du damit zu einem Anwalt gehst?
    Niemand ist verpflichtet ne EGV zu unterschreiben und im Moment ist das nix weiter als n Stück Papier zum "was auch immer" abwischen....:D
    Erst wenn du eine EGV als Verwaltungsakt zugestellt bekommen solltest, wirds interessanter, aber dagegen kann man widersprechen und die aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht beantragen.
    Was Freydis dazu geschrieben hat, das man dann trotzdem eine Maßnahme antreten sollte, kann übrigens böse Folgen haben, mit einem Maßnahmeantritt macht man sich eventuell erst sanktionierbar, also Obacht!

    J
    Gute Erfahrungen mit JC. Man muss allerdings kooperieren. Und, so, wie man sich dort auffüht, mitarbeitet u.s.w., sind auch die Erfahrungswerte. Ist also wie in der Firma, oder wie in der Familie etc. Kurzum, es ist wie im Leben.


    Die Bearbeiter in den JCs (ehem. ARGEN) sind keine Zeitarbeiter oder Billigjobber. Diese sind entweder fest angestellt oder verbeamtet. Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter des Amtes sind sehr vielfältig. Und vor Allem: Verantwortungsvoll.



    Hiern stimmt ja wohl gar nichts!


    1. Mit den JC kooperiert man nur in soweit, wie die sich auch an die gesetzlichen Bestimmungen halten, und das ist nun mal äußerst selten der Fall. Daher immer alles prüfen lassen, nichts unterschreiben, alles ausschließlich schriftlich mit Belegen einreichen, mündliche Aussagen (die Bescheide auch sehr oft) immer in Frage stellen und unabhängige rechtliche Beratung suchen.


    2. JC haben nichts mit einer Firma, Familie oder "dem Leben" zu tun, es sei denn, man wurde in seinem Privatleben bisher auch nur übers Ohr gehauen. Völliger Blödsinn also, so ein Vergleich!


    3. Der Großteil der JC-MA's sind auf Zeitverträgen und wenig bis gar nicht gesetzessicher, meist ohne geeignete Qualifikationen für die gestellten Aufgaben, die sind eher dazu angehalten, die Gesetze nur zum Vorteil des JC auszulegen, verantwortungsvoll nur gegenüber dem Arbeitgeber nicht aber den eigentlich Hilfsbedürftigen gegenüber.


    Also immer schön aufpassen! Seid wachsam!!!