Beiträge von kuddeldaddeldu

    Die wollen dich verarschen, dass sieht man ja schon daran, dass du Gutschein für ne Wama bekommst, aber eigentlich was ganz anderes brauchst.
    Jetzt sollst du zu so nem a-"sozialen" Möbellager gehen, die mit dem JC unter einer Decke stecken, und da wirst du dann wieder abgespeist.


    Drohe denen mit Sozialgericht, gehe zum Vorgesetzten, und wenn die immer noch nichts rausrücken, gehst du da hin und reichst Klage mit Eilantrag ein, das hat schon oft geholfen, der Richter kriegt das zu oberst auf den Schreibtisch und sollte dir dann helfen und dem JC in den Allerwertesten treten!


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    Ich denke, das musst du mit dem JC klären.
    Es geht ja auch nirgends draus hervor, warum du Gutscheine kriegst (normal gibts das Geld), und wo und wie die einzulösen sind....?!


    Eigentlich ist es nicht in Ordnung, dass du mit irgendwelchen Gutscheinen gezwungen wirst, nur in bestimmten Läden einzukaufen, das verstößt gleich gegen mehrere Gesetze! Am Besten sagst du denen, dass du zum Sozialgericht gehst, wenn die kein Geld rausrücken wollen!!!


    Wie es aussieht, musst du aber nachweisen, was gekauft wurde, daher solltest du das mit dem JC klären, weil es sonst Ärger gibt, oder du bekommst gar nichts anderes, wie das, was auf den Scheinen steht, oder wie....?!


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    Da ich schon eine Waschmaschine sowie Staubsauger und Kühlschrank habe, sagte ich ihm dies.

    Darf ich dich nochmal auf deine Schreibe aufmerksam machen...?! :rolleyes:
    Drück dich klarer aus, wenn du nicht falsch verstanden werden willst!!!


    Zitat

    Dennoch verstehe ich diesen Blödsinn mit den Gutscheinen nicht! Warum bekomme ich einen Gutschein für eine Waschmaschine, wenn die schon vorhanden ist, und er sie sogar gesehen hat?


    Wie soll dir irgendjemand hier antworten können, ohne diese "Gutscheine" gesehen zu haben, bzw. ohne das du beschreibst, was da drauf steht?


    Warum fragst du das nicht die Behörde, die diese Gutscheine ausgibt?

    Jetzt zu meiner Frage: Als der Herr vom Sozialamt in meiner Wohnung war, fragte er nochmal alle aufgelisteten Punkte nach. Da ich schon eine Waschmaschine sowie Staubsauger und Kühlschrank habe, sagte ich ihm dies.


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    Sag mal, wie alt bist du eigentlich?


    Du bekommst Geld für Sachen, die du schon hast und erzählst denen das auch noch?


    Meinst du das ernst oder willst du nur verarschen?


    Wenn das stimmt wirst du das Geld zurück zahlen müssen....


    Gegenfragen:


    1. Was ist ein "Antrag auf Auszug" und seit wann braucht man so etwas???


    2. Wie kommst du darauf, keinen Anspruch auf eine Wohnung zu haben???


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    ja sobald wir das melden. Momentan bin ich noch woanders gemeldet


    Na dann lass das auch erst mal so, wenn du dich da anmeldest, werdet ihr natürlich zusammen berechnet....


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    Jetzt ist meine Frage, in welcher Höhe ich zahlen muss, und was für die Mutter angerechnet wird. Denn ich möchte ja zahlen nur finde ich es so wie ich gehört habe eine Schweinerei, dass das Geld Ihr angerechnet wird.


    Kindergeld wird auch als Einkommen angerechnet, das ist ne viel größere Schweinerei.


    Alles, was deine Freundin an offiziellen Einnahmen hat, auch wenn es nur Geschenke sind, wird ihr vom Hartz IV abgezogen, dat ist nu mal so....

    Puh, also irgendwas musst du schon machen....


    Den Widerspruch einfach formlos zum JC, etwa so:


    Widerspruch gegen den Absenkungsbescheid vom..........(Datum)
    Begründung: Musst du selbst verfassen, dafür hab ich zu wenig Infos. Schreib einfach alles, was dir stinkt kurz und bündig da rein.


    Den Eingang auf einer Kopie bestätigen lassen, und damit dann zum SG!


    Ohne Eilanträge und Klage bringt dir das aber nichts, die müssen gestellt werden, weil du sonst weiter sanktioniert bist. Kratz irgendwie das Geld für die Fahrt zum SG zusammen, oder trampe zur Not, das ist das Wichtigste!!!

    Zitat

    3 Monate später wurde bei mir Multiple Sklerose diagnostiziert und daraufhin habe ich meinen Job verloren mit der Aussage das ich so nicht mehr gebraucht werde.


    Erster Fehler! Den Arbeitgeber geht deine Erkrankung nichts an. Hast du das erzählt? Kündigung wegen Krankheit geht normalerweise nicht so einfach....


    Zitat

    Ich war daraufhin nach langem Krankenhausaufenthalt beim Arbeitsamt. Die mir daraufhin erklärten, dass mein Freund ja gefälligst für mich zahlen könnte.


    Arbeitsamt oder Jobcenter??? Bitte genau beschreiben....
    Woher wissen die von deinem "Freund"?
    Warum lauft ihr nicht unter Wohngemeinschaft?
    Hast du wieder zu viel erzählt?


    Zitat

    Das Amt plädiert drauf, dass mein Freund zuviel verdient, was aber ja keine Auswirkungen auf mich hat.


    Wenn du erzählst, dass du mit deinem Freund zusammen wohnst, musst du dich nicht wundern, dass solche Sprüche kommen!
    Was verdient dein Freund?
    Wie hoch sind eure Kosten?
    Ohne diese Infos kann da niemand etwas Seriöses zu sagen!!!


    Zitat

    Ich muß meine Medikamente und Krankenkassenzuzahlungen selbst tätigen und weiß nicht mehr weiter. Die Kosten haben mich meine ganzen Ersparnisse gekostet und den Antrag auf Befreiung kann ich auch nicht stellen weil ich ja keine Grundsicherrung bekomme.


    Wer hat dir das erzählt?
    Lass dich nicht mündlich abwimmeln,
    stelle Anträge bei JC oder KK immer schriftlich,
    mit Nachweis für dich, dass du auch beweisen kannst, dass der Antrag eingegangen ist.

    Klage und Eilanträge kann man natürlich selbst verfassen, wenn man denn weiß, wie es geht....


    Ich weiß nicht, inwieweit es erlaubt ist, hier zu anderen Foren zu verlinken, im "gegen-hartz" findest du unter den "Ratgebern" alles, was man dazu braucht, ist aber erst mal ne Menge Lesestoff...


    Was du noch machen kannst: Geh zum Amtsgericht um dir einen Beratungsschein zu holen, kostet 10€,, damit dann zu nem Fachanwalt für Sozialrecht, der sollte das eigentlich auch können...:D


    Besser wäre es aber, selbst zum Gericht zu fahren, ich halte nicht allzuviel von den Rechtsverdrehern, die Meisten sind Teil des Systems und betrachten uns als Abschaum, muss man leider so sagen....


    Verstoßen haben ich ja gegen die EGV, die ich ja auch unterschrieben habe.( was ich eigentlich ablehnen würde, wäre diese nicht abhängig von meinem Grundrecht) .


    Ähem...???


    Kannst du das mal genauer erklären??? (oder lass es lieber, weil sich das doch ziemlich absurd liest...:confused:)


    Es ist völlig egal, was in deiner EGV steht, denn Niemand ist gezwungen irgendwelche Sinnlos-Schwachsinns-Maßnahmen zu machen!


    Dazu kommt noch die Tatsache, dass die meisten EGVen vom Inhalt her klar rechtswidrig sind, und fast alle kommen rechtswidrig zustande (Täuschung, Bedrohung, Nötigung, etc...)


    Also. Schreib sofort einen Widerspruch gegen den Absenkungsbescheid und ab damit zum JC, und dann musst du noch zum Sozialgericht um die "aufschiebende Wirkung" deines Widerspruchs zu beantragen (das kann man da mündlich zur Niederschrift machen), das ist ein Eilantrag den der Richter sofort auf den Tisch bekommt. Alle Unterlagen und Ausweis mitnehmen!!!
    Wenn du schon kein Geld mehr hast, sollte auch noch eine "einstweilige Anordnung" beantragt werden, damit wird das JC zur weiteren Zahlung an dich gezwungen!
    Eine Klage wird der Rechtspfleger auch noch aufsetzen, aber zu einer Verhandlung kommt es in solchen Fällen meistens gar nicht, weil die JC einlenken müssen!!!


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    U
    Die 30 Minuten beschäftigung waren ja "ok" nur 7 1/2 Std. dem "Seminar-leiter" beim Zeitung lesen zu beobachten und sein Kaffee geschlürfe zu ertragen, war mehr als spannend.In der gleichen Form gestalltete sich auch der Rest dieses Bewerbungstraining.
    Zum teil aus diesen Gründen bat ich um Praxis, die mir auch zugesichert wurde da die Maßnahme ausschliesslich individiuell betreut.
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    Du hättest sofort Widerspruch gegen die Sanktion loslassen müssen, gleichzeitig aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht beantragen, damit die Sanktion nicht wirksam wird, und der ganze Mist mit Sinnlos-Maßnahme und Schwachsinns-Praktikum etc. von einem Richter überprüft wird.


    Warum du dich mit der Sanktion einfach so abfindest erschließt sich mir nicht, die meisten Bescheide und Sanktionen sind illegal und unberechtigt, jeder zweite Widerspruch ist außerdem erfolgreich, oder hat dir das noch nie jemand erzählt?

    Hallo,


    ich habe leider ein Problem und zwar habe ich eine 100% Sanktion erhalten durch nicht antretten einer Maßnahme.
    Die Sanktion ist natürlich gerechtfertigt nur mein Problem ist ein anderes.
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    Woher weißt du, dass die Sanktion gerechtfertigt ist???


    Wer hat dir das gesagt???


    Was genau ist denn abgelaufen???

    Also wegen der "Kochplatte" solltest du in Widerspruch gegen den Bescheid gehen, hab ich noch nicht gehört, dass man jetzt so abgespeist werden kann, dir steht ein richtiger Herd zu, wenn die Wohnung das nicht hat!


    Und nochmal: Du bist Niemand Rechenschaft schuldig, wie du das Geld letztlich ausgibst.


    Wie siehts denn mit Kühlschrank und Waschmaschine aus?

    Und Beitrag # 10 ist Dir dann wohl entgangen oder wie? Ich kann an dem Beitrag nichts passendes zum ursprünglichen Thema finden:


    Hallo Freydis, es ist wie fast überall, Leute mit vielen "Beiträgen" werden geduldet auch wenn da nur heiße Luft produziert wird.


    Quantität geht vor Qualität, nach dem Motto: Besser irgend eine Antwort, wie gar keine Antwort!


    Da kann man nur kommentieren: Ohne Worte!!!

    Guten Tag,


    ich habe eine fFrage und zwar habe ich letzte Woche angefangen mit einem 1 Euro Job mittels Eingliederungsvereinbarung, nun habe ich aber einen anderen Minijob gefunden (400€ Basis) und wollte wissen, ob ich jetzt einfach aus der EGV raus kann? Da ich nicht beides zeitlich machen kann,...?


    MfG


    Die Frage wäre ja erst mal, was du nun eigentlich willst? Erst unterschreibst du eine EGV mit EEJ, was schon mal ein Fehler war,
    EGV kann man aber kündigen (meistens sind die rechtswidrig)
    und gegen einen EEJ kann man auch vorgehen, weil die meisten nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Zusätzlichkeit entsprechen,
    und wenn es eine sinnlose Beschäftigung für dich ist, läßt sich der EEJ mit den richtigen Argumenten per Widerspruch und Klage auch beenden.

    Hmm, kannst du den "Brief"/Bescheid mal hier einstellen? Daraus müsste doch hervor gehen, für was du die Erstausstattung bekommen hast?


    Warum hast du keinen Herd bewilligt bekommen? An einer "Pauschalisierung" kann das nicht scheitern?!
    Für einen Herd müsste es eigentlich 200-250€ geben, den Betrag kannst du beim JC oder deiner Gemeinde erfahren.


    Und du bist dem JC keine Rechenschaft schuldig, wie du letztlich das Geld ausgibst.

    Sanktion gäbe es nur bei grob selbst verschuldetem Verhalten, wirst du gekündigt, muss das JC zahlen.


    Übrigens sollte man Sanktionen immer rechtlich prüfen lassen, da die meisten Sanktionen unrechtmässig ausgesprochen werden oder an Verfahrensfehlern leiden! Das ist genauso wie mit den Bescheiden dieser JC, alles überprüfen lassen, im Forum nachfragen oder einen Anwalt aufsuchen.