Zitat
Nicht abhängig vom Antrag aber von der Leistungsgewährung... so war's gemeint
Faktisch ist es Obdachlosigkeit, wenn man nicht nach Hause und eventuell irgendwo "bei Freunden" schlafen kann (wie lange...?).
Und einen Antrag auf eine Wohnung braucht man in so einem Fall nicht stellen, genausowenig wie einem Ansprüche auf Ausstattung oder was auch immer verwehrt werden könnten, weil man ja erst mal irgendeinen Antrag hätte stellen müssen.
Du verwechselst das ev. mit einer Situation, wo man ohne Genehmigung umzieht, das hat aber mit einem Fall von Obdachlosigkeit und zerütteten Familienverhältnissen überhaupt nichts zu tun!
Macht euch besser Gedanken über die Problemlösung, statt in meinen Beiträgen rumzukramen oder dem TE die Ernsthaftigkeit abzusprechen, und jetzt sollten alle erst mal auf den TE warten, bevor hier immer mehr gemutmaßt wird.