Beiträge von kuddeldaddeldu

    Ob das Jobcenter "würde" kann dir keiner sagen, zur Not musst du deine Ansprüche einklagen....:D


    Du musst nachweislich mit Eingangsbestätigung Anträge auf Umzug und Kaution/Darlehen stellen, die Kaution würde im ALG II- Bezug mit höchstens 10% monatlich eingezogen, ich weiß aber nicht, wieviel du hinterher zur Verfügung hast....?!


    Und wie gesagt: Wird abgelehnt musst du Widerspruch und Klage machen, bei Notlage würde auch ev. eine Eilklage in Frage kommen....


    .

    Widerspruch formlos einreichen, darin wirst du es ja wohl schaffen, die wichtigen Gründe kurz und knapp zusammen zu tragen, wichtg ist, dass überhaupt ein Widerspruch nachweislich eingereicht wurde.


    Mit der Kopie des Widerspruchs dann zum SG und da die aW beantragen, dann braucht ihr bis zu einer Entscheidung erst mal nichts bezahlen.


    Genau das gleiche gegen die Sperre. Dagegen (den Bescheid) kann man Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X beim JC einreichen. Kommt dann ein Bescheid, kann man dagegen dann Widerspruch einreichen, gegen den W-Bescheid dann Klage.


    Wer nichts macht hat sowieso schon verloren, also was sollen deine pessimistischen Fragen?

    i


    Ihr könnt mir tipps geben ratschläge etc. und was ich davon mache liegt ja in meinem Erachten
    Vorerst werde ich bis spätestens Montag abwarten und dann erneut nachharken


    .


    Meines Erachtens willst du gar nicht wissen, was zu machen ist, bzw. was du überhaupt noch machen kannst, und so schlimm, wie erst beschrieben, scheints ja auch nichtt zu sein, wenn du auch noch "Abwarten" kannst...:rolleyes:


    Zu dem, was du "Streitigkeiten" nennst sage ich nur: Du begreifst gar nicht, dass dir hier genauso wie von deinem "Anwalt" großer Mist erzählt wird. Diese "Ratgeber" arbeiten für oder mit den JCn zusammen, anders ist es jedenfalls nicht mehr zu erklären, warum vom einzigen wirksamen Mittel, dem Sozialgericht, abgeraten wird. Hier wird immer weiter geraten, mit dem JC zu "reden", aber was dabei rauskommt, siehst du ja, nämlich nichts!


    Dieser Thread ist für mich beendet, soviel Irrsinn und Ignoranz erlebt man selten, du hast die wichtigen und richtigen Infos mehrfach bekommen, wenn du das nicht machst oder meinst, schlauer zu sein, bttte schön, aber ruf nicht um Hilfe, wenn du gar keine brauchst!


    .

    Liest du dir bitte mal meinen Beitrag durch...?!


    Wenn du etwas daran nicht verstehst, frag nach, aber bring nicht solche Texte, von wegen: Bringt ja doch nix, etc. dann hättest du gar nicht erst fragen brauchen, was zu machen ist!!!


    Ich habe genau beschrieben, was zu machen ist!

    Ihr müsst gegen die Bescheide Widerspruch einreichen und beim Sozialgericht die "aufschiebende Wirkung" des Widerspruchs beantragen, damit der Bescheid erst mal nicht gegen euch wirksam wird.


    Gegen den Widerspruchsbescheid kann man dann bei Bedarf Klage einreichen, aber soweit ist es ja noch nicht.


    Warum gebt ihr euch überhaupt mit einer Sperrzeit zufrieden? Wenn er einen wichtigen Grund für eine Kündigung hatte, ist eine Sanktion rechtswidrig, auch dagegen sollte man widersprechen und Klage einreichen.

    Bei dir kommt es darauf an, dass deine Erwerbsfähigkeit geprüft wird. Dazu wird dich das JC zu einem Amtsarzt schicken (wenn nicht, bestehe darauf), wofür du eine befristete Schweigeentbindung einreichen kannst, unterschreib nicht einfach den ihre 0815-Formulare.


    Unterschreibe grundsätzlich nichts im JC, lasse alles hier oder von anderen Rechtskundigen prüfen!!!


    Mit den Sachbearbeitern des JC solltest du überhaupt nicht über deinen Gesundheitszustand sprechen, die sind da nicht kompetent und haben sich an die Gutachten der Ärzte zu halten.


    Sollte das Ergebnis sein, dass du weniger als 3 Std./Tag arbeiten kannst ist für dich das Sozialamt zuständig, dann bekommst du von da deine Grundsicherung und was noch so anfällt.

    :


    Niemand hat hier pro Jobcenter argumentiert, es ging stets nur um den besten und schnellsten Weg der TE zu Wohnung und eigenem Geld zu verhelfen.


    .


    Du hast bis jetzt nicht begriffen, dass die TE eigenes Geld hat, dass längst die nötigen Anträge gestellt sind, egal ob schriftlich oder mündlich, ferner hast du NULL Ahnung davon, was eine Notlage und Obdachlosigkjeit bedeuten, geschweige denn, wie man damit umgehen muss, obwohl du selbst aus Seiten dazu zitiert hast, natürlich ohne dir alle Informationen erst mal durchzulesen.....oder begreifst du es einfach nicht....?! Selbst wenn es aus Ignoranz oder Dummheit geschieht, muss man da schon üble Absichten unterstellen, nach dem absurden Auftritt hier!!!


    Wie auch immer: Selten hat sich Jemand so lächerlich gemacht.....:rolleyes: ;) :D


    .


    Du hörst nur auf die falschen Leute, und wenn dein Anwalt es nicht schafft, ein Eilverfahren einzuleiten, besorge dir wenigstens einen anderen/besseren Anwalt.


    Für die meisten Tipps von hier solltest du dich nicht bedanken, denn hier wurde mehr für das Jobcenter argumentiert, als dir zu helfen, du siehst ja, wie weit du damit gekommen bist!


    Wenn du jetzt kein Eilverfahren am Sozialgericht einreichst, wirst du wohl noch lange irgendwo unterkommen müssen, eine Wohnung bekommst du nur, wenn du dich endlich mal gerade machst und das tust, was ich geschrieben habe!

    Und wogegen soll sie klagen? Gegen eine mündliche Aussage? .


    Eilklage wegen existenzieller Notlage! Da du davon keine Ahnung hast, halt dich einfach raus, statt dich hier weiter zu blamieren!


    Klage ist allein schon berechtigt, weil mündlich gestellte Anträge nicht angenommen und bearbeitet wurden! Verstoß gegen die §§ 13-17 SGB I:...


    Und nochmal: Es geht hier um eine existenzielle Notlage, die einzige Möglichkleit ist nur noch die Einschaltung des Gerichts. Das JC handelt grob rechtswidrig bzw. gar nicht!

    Hilfeeee ich weiss nicht mehr was ich nun tun soll das kann doch nicht sein das die da nichts tun und das von diesem 1 euro job abhängig machen!


    Du musst sofort mit allen relevanten Unterlagen zum zuständigen Sozialgericht!


    Du gibst da eine Klage/Eilklage zu Protokoll, alles andere macht keinen Sinn, hier wird auch nur Mist und Widersprüchliches geredet.


    Ausweis nicht vergessen!!!


    Mit der Kopie deiner Klagen gehst du dann zur Teamleitung/Geschäftsführung deines Jobcenters und verlangst sofortige Bearbeitung deines Falles!

    Es führt halt einfach kein Weg an einer Antragstellung und abwarten des Bescheides vorbei. Dann käme erst mal das Widerspruchsverfahren und dann erst die Klage vor dem SG. So ist die Reihenfolge, aber Du versuchst das Pferd von hinten aufzusatteln.


    Der TE bezieht Geld und hat Anträge gestellt, hast du das schon wieder vergessen oder überlesen?


    UInd hast du noch nie etwas von Eilklagen gehört?
    Einstweiliger Rechtsschutz gemäß § 86b SGG?
    Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß § 86b Abs. 2, der speziell in Fällen wo es um existenzielle Notlagen geht gestellt werden muss?
    Für so einen Antrag muss man noch nicht mal irgendwelche Paragraphen kennen, man geht einfach zum SG und gibt die Klage mündlich beim zusträndigen Rechtspfleger auf. Der zuständige Richter bekommt das sofort zuoberst auf den Tisch, denn es geht hier um Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit, auch wenn dir das scheinbar nicht paßt!


    Eilklage kann der TE einreichen
    1.) wegen existenzieller Dringlichkeit einer Wohnungszuweisung i.V.m. Untätigkeit des Jobcenters
    2.) hat der TE eine Wohnung gefunden und das JC weigert sich weiterhin, ist der nächste Grund für eine Eilklage gegeben!
    3.) verweigert das JC Erstausstattung, gleich die nächste Eilklage einreichen


    Unglaublich, das Jemand mit über 1000 Beiträgen so wenig Fachwissen hat, und mit dauernden Falsch-und Fehlinformnationen den ARGEN in die Hände spielt und den TE mit offensichtlich totalem Unwissen völlig verunsichert!

    ,


    wie kann ch mich denn da nun gegen wehren?


    Das ist ganz einfach!


    Du darfst nichts unterschreiben, was dir eventuell vorgelegt wird.


    Wenn du eine Zuweisung/Bescheid zu einer Maßnahme/EEJ bekommst, meldest du dich wieder hier, dann kann man weitersehen, wie dagegen vorzugehen ist.


    Zitat

    Das< Amt hat mit Sicherheit den längeren Arm .


    Das ist Blödsinn, ein Jobcenter hat sich an geltendes Recht zu halten, machen die das nicht, geht man zum Sozialgericht, und ohne deine Einwilligung kann dich niemand zu einer Maßnahme zwingen. Wir leben hier (noch) nicht in einer Diktatur, meine Güte!!! :mad:

    Und welche zweifelhafte Existenz steckt hinter dem superschlauen "GrandFather" mit bisher unglaublichen 12 Beiträgen, angemeldet seit nicht mal einem Monat???


    Du weißt noch nicht mal, das man sich in Foren üblicherweise dutzt, schwadronierst aber von "verdrehtem Rechtsverständnis" natürlich auch wieder, wie hier scheinbar üblich, ohne handfeste Fakten und Beläge. Irgendeine Qualität ist in deinen Aussagen überhaupt nicht zu finden, es geht nur darum, weiterhin Verunsicherung zu stiften, und die nicht vorhandene "Allmacht" von JC zu verteidigen,das werden die Leser sicherlich auch verstehen...:rolleyes:

    Ich schließe mich der Meinung, dass ein Gespräch mit dem maßgeblichen SB unter Einbeziehung des Jugendamtes und Vorlage des angesprochenen Attestes der "Holzhammermethode" vorzuziehen ist und sicherlich früher zum Erfolg führt.


    vG GrandFather


    Schön, das wir Ihre "Meinung" nun auch mal wieder erfahren....:rolleyes:


    Etwa auch überlesen, dass der TE schon mehrfach "im Gespräch" abgewiesen wurde??? :confused:


    Unbegreiflich, wie viel unverantwortliche und zeitraubende "Tipps" hier immer wieder gegeben werden!
    Obwohl das JC seine Rechtswidrigkeit klar gezaigt hat, wird zu netten Gesprächen geraten.


    Das ist unbegreiflich, nur DAS!!!


    .

    Ich geb's auf und gehe davon aus, dass der TE zwischen wohlgemeinten Ratschlägen
    und grenzenlosem Schwachsinn unterscheiden kann.


    Wie soll der TE hier noch irgendetwas unterscheiden können, wenn du nur absurdeste Sätze von dir gibst?


    Aus welchem Grund auch immer bestreitest du nach wie vor, dass es sich hier um Obdachlosigkeit handelt, wie soll der TE aus so einem Irrsinn wider besseres Wissen noch schlau werden?
    Ja, da hast du recht! Grenzenloser Schwachsinn, hast du ja selbst so benannt!


    Nochmal: Wo sind die Belege für deine "Ratschläge"?

    Kannst du irgend einen deiner aberwitzigen Sätze mit einem Gesetz begründen?


    Zitat

    Es ist doch unmaßgeblich, wie man die Lebenssituation des TE benennen mag, wichtig ist nur, als was er beim JC gilt, denn danach richtet sich die Vorgehensweise.


    Seit wann bestimmt irgendein Jobcenter, als was ein Mensch zu gelten hat? Du hast nicht mal den Text in Wikipedia ganz gelesen! Große bunte Buchstaben übersiehst du auch! :rolleyes:


    Zitat

    ein polizeilich bei den Eltern gemeldeter Obdachloser und zugleich ein Teil der BG


    Ein Widerspruch in sich, sowohl in sozialrechtlicher wie auch ordnungsrechtlicher Sicht, aber du weißt es natürlich besser.....:rolleyes:


    Zitat

    Damit er überhaupt vorwärts kommt, muss er erstmal seine eigene BG werden, denn nur dann kann er weitere Ansprüche durchsetzen.


    Und wieder! Das Eine hat mit dem Anderen überhaupt nichts zu tun! Oder kannst du das mit irgend einem §§ belegen?
    Der TE ist obdachlos, da spielt es überhaupt keine Rolle, wo mal irgendeine BG bestanden haben mag!


    Deine "Ratschläge" sind potenziell lebensgefährlich für Hilfesuchende, die Ansprüche in so eines Falles sind eindeutig, da braucht nicht erst geklärt werden, wie oder wo eine BG besteht, das ist eher Jobcenter-Wahnsinn, hat aber mit dem Sozialrecht rein gar nichts zu tun!!!


    .

    Wenn du schon Wikipedia zitierst, sollte das kenntlich gemacht werden, und vor allem sollte erst mal alles gelesen und nicht nur das rausgepickt werden, was dir in deinen Kram paßt!


    Zitat

    Deutschland
    In Deutschland unterscheidet das Polizei- und Ordnungsrecht zwischen „freiwilliger“ und „unfreiwilliger“ Obdachlosigkeit. Ein „freiwillig Obdachloser“ (veraltete Bezeichnung: Nichtsesshafter) hat als Person, die ohne feste Unterkunft von Ort zu Ort zieht, keinen Anspruch auf Unterbringung seitens der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden. Erst wenn er sich dauerhaft um eine Unterkunft bemüht, gilt er bei der staatlichen Exekutive als „unfreiwillig Obdachloser“ (Obdachloser im eigentlichen Sinn). Dann besteht eine Verpflichtung zur Unterbringung aus den jeweiligen landesrechtlichen Generalklauseln (z. B. Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 des bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes).Auch Menschen, die lediglich vom Verlust der gegenwärtigen Unterkunft bedroht sind oder eine menschenunwürdige Unterkunft bewohnen, gelten polizei- und ordnungsrechtlich als Obdachlose und haben einen Anspruch auf Unterbringung[.


    Zynismus pur, dass man sich heutzutage selbst in einem Sozilalleistungs-Forum noch nicht mal über den Begriff der "Obdachlosigkeit" einigen kann und dafür ordnungsrechtliche Texte raussuchen muss!.....:rolleyes:

    Betreffend eine Wohnung einfach anmieten:
    Das tue ich auf gar keinen Fall !
    Damit würde ich mir selbst ins eigene Fleisch schneiden,da ich kein Geld habe um die Miete zu zahlen etc.
    Und die sich dann verweigern könnten,dann sitze ich auf den Kosten fest und habe Mietschulden.


    Saichiru


    Es ist absolut falsch, dass du keinen Anspruch auf eine Wohnung hast, in deinem Fall brauchst du auch keine Erlaubnis oder Antrag auf Umzug, weil du gar keine Wohnung mehr hast! Ist auch völlig unlogisch, weil das Jobcenter für deinen Antrag theoretisch 6 Monate Zeit zur Bearbeitung hätte. Glaubst du ernsthaft, dass Obdachlose so lange auf der Strasse oder sonstwo leben müssten? Völlig absurd!!!
    Du hast selbst jetzt bei deinen Freunden Anspruch auf anteilige Mietkosten!


    Das Jobcenter muss dir die Kosten der Unterkunft zahlen, wie kommst du darauf, dass dir das nicht zustünde? Alle anderen Hartz IV Empfänger bekommen das doch auch, oder denkst du, das hinge vom Wohlwollen irgendwelcher Sachbearbeiter ab?
    Wenn die JC ihre Arbeit nicht machen, musst du zum Sozialgericht und Eilklage einreichen, die sind dafür da, in solchen Fällen zu helfen, Jugendamt oder was auch immer kann man zusätzlich aufsuchen, aber rechtswidrige Behörden zwingt man letztlich nur durch geeignete Rechtsmittel zu rechtskonformem Verhalten.


    Die Beratung, die du mit dem Beratungsschein bekommen hast ist jedenfalls absolut falsch gewesen, oder du hast da was anderes erzählt, wie hier jetzt! Der Anwalt, der dir nicht geholfen hat, gehört selbst wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht gestellt, wenn deine Geschichte wirklich stimmt.