Beiträge von kuddeldaddeldu

    Letztendlich gibt es viele Unklarheiten was ich auch befürchtet habe. Trotzdem Danke für die Diskussion.


    Es gibt hier ne Menge Leute, die für die ARGEN schreiben, keine Ahnung haben oder die SGB wie ein Strafgesetzbuch interpretieren....:rolleyes:......die freuen sich noch, wenn du zugibst, dass sie dich verwirrt haben....


    Letztlich ist es klar, du stellst Antrag auf Sozialleistungen und bist ab dem Tag pflichversichert.


    Sollte es damit Probleme geben, musst du entweder auf Beratungsschein einen Anwalt nehmen, oder du widersprichst und klagst selbst, und reichst Eilanträge selbst beim Sozialgericht ein. Das geht da auch mündlich und ohne Rechtskenntnisse!

    Babyausstattung gibt es nur einmal und zwar vor der Geburt des KIndes.Wenn dein Kind den Sachen jetzt entwachsen ist mußt du genau wie jeder andere auch neue Bekleidung von der Regelleistung kaufen..


    Das obige neue LSG-Urteil scheinst du übersehen zu haben...?!


    Wenn Kinder ihren Klamotten entwachsen, entstehen neue einmalige Bedarfe, die Dank der neuen "Reformen" des SGB II jetzt seit 1.4.11 zusätzlich beantragt werden können, weil sie nicht im Regelsatz enthalten sind!

    es gibt schließlich eine pflicht zur krankenversicherung in deutschland. dieser pflicht ist er scheinbar nicht nachgekommen.


    Klar gibt es diese "Pflicht", das hast du aber irgendwie falsch verstanden, bzw. legst es verkehrt aus....?!


    Die KK haben die "Pflicht" jeden zu versichern, und da er keine Geld hat, kann er ja nun mal nichts zahlen oder nachzahlen! Das befreit aber die KK nicht von ihren "Pflichten"!

    Bei Gesprächen mit der KK war auch nie die Rede von einer solchen Quittierung, da hieß es immer nur: Schicken sie uns ihren Bewilligungsbescheid, solange müssen sie noch die Beiträge selbst zahlen.


    Ja klar, die ham se wohl nicht mehr alle...?!


    Die sollen gefälligst so lange warten, bis das Jobcenter zahlt, lass dich da nicht unter Druck setzen!


    Wenn du kein Geld mehr hast, solltest du außerdem Antrag auf Vorschuss stellen und eine vorläufige Bescheidung beantragen. Das gibt es nämlich auch alles, nur scheint dein Jobcenter mal wieder völlig ihre Beratungs- und Aufklärungspflichten zu vernachlässigen, milde ausgedrückt!


    Geh da hin, knall denen die Anträge auf den Tisch und gehe nicht eher, bis das bearbeitet ist und du Geld hast. Wenn die stur bleiben gehst du zur Teamleitung oder dem Geschäftsführer, wenn die auch nichts machen ab zum Sozialgericht und einen Eilantrag stellen!


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    Antrag auf einmalige Bedarfe gemäß § 23 SGB II stellen!


    Zur Not muss das dann eingeklagt werden, und bei Dringlichkeit Eilantrag stellen!


    http://hartz-ist-ungerecht.forumprofi.de/viewtopic.php?f=77&t=543


    Verwaltungsanweisung zu § 23 Absatz 3 SGB II
    Einmalige Bedarfe

    http://www.harald-thome.de/media/files/AE/AE-Bremen-05.02.2009.pdf

    .... vieles mussten wir einfach bei der Trennung auch weg schmeißen weil vieles auch einfach nicht mehr zu gebrauchen war


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    Das solltest du besser für dich behalten, sag einfach, ihr habt euch getrennt, und du hast nun deshalb bestimmte Sachen nicht mehr, dann ist das voll gesetzeskonform!


    Und lass dich von dem asozialen und neidischen Gequatsche nicht verwirren, du hast Anspruch, also stell Anträge auf das, was fehlt!

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    Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit!


    Elch


    Und wer hat uns verraten?


    Die A-Sozialdemokraten! (und die Gewerkschaften haben brav die Schnauze gehalten....)


    Außerdem hab ich nicht mitgekriegt, dass es größere Aufstände und Widerstand dagegen gegeben hätte, und die Einzigen, die effektiv etwas gegen Hartz IV machen, sind meist Betroffene selbst, wie z.B. T.Kallay.

    kuddeldaddeldu, ich habe dich schon verstanden ;-) Meine Frage bezog sich darauf, wie ich konkret antworten sollte.


    Du sagst einfach, dass diese Forderung rechtswidrig ist, drohe denen mit dem Datenschutzbeauftragten, sollten sie dir mit irgendetwas drohen, und nimm dir einen Anwalt, damit deine Akte bereinigt wird!


    Und ganz wichtig: Plaudere nicht mit denen, achte ganz genau darauf, was du an Infos gibst, im Zweifel sage gar nichts,
    und unterschreibt nie etwas in diesen Jobcentern ohne es erst mal rechtlich geprüft zu haben!


    .


    Wie soll ich nun auf die Bitte, dem Amt meine "alten wie auch neuen Arztberichte und Atteste" zukommen zu lassen, reagieren?


    Entweder, du reagierst gar nicht, oder noch besser, du suchst dir jetzt einen Anwalt!


    Es ist schlichtweg rechtswidrig vom Jobcenter Krankenunterlagen einzufordern, dass sollte dir schon jeder Arzt sagen können!


    Die können nur verlangen, dass du zu einem Amtsarzt musst, hatte ich doch auch schon geschrieben. Liest hier überhaupt mal einer, was geschrieben wird....?! :mad:

    es ist Gesetz, das Jeder in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden muss!!!


    Es kann also nicht mehr wie früher passieren, dass man ohne Krankenversicherung da steht.....


    Da das "Lesen" hier inzwischen zu einer reinen Glückssache geworden ist, hier nochmal für alle Legastheniker mein Beitrag von heute Mittag.....:rolleyes:


    Zitat

    Legasthenie (von lat. legere „lesen“[1] sowie altgriechisch ἀσθένεια asthéneia „Schwäche“[2], wörtlich also Leseschwäche)[3] – auch Lese-Rechtschreibstörung, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit oder LRS genannt – versteht man eine massive und lang andauernde Störung des Erwerbs der Schriftsprache. Die betroffenen Personen (Legastheniker) haben Probleme mit der Umsetzung der gesprochenen zur geschriebenen Sprache und umgekehrt. Als Ursache werden eine genetische Disposition, Probleme bei der auditiven und visuellen Wahrnehmungsverarbeitung, der Verarbeitung der Sprache und vor allem bei der phonologischen Bewusstheit angenommen. Die Störung tritt isoliert und erwartungswidrig auf, d. h. die schriftsprachlichen Probleme entstehen, ohne dass es eine plausible Erklärung wie eine generelle Minderbegabung oder schlechte Beschulung gibt. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie geht davon aus, dass in Deutschland 4 % der Schüler von einer Legasthenie betroffen sind. Bei frühzeitiger Erkennung können die Probleme meist kompensiert werden; je später eine Therapie ansetzt, desto geringer sind in der Regel die Effekte.

    Brauchst du nicht!


    Im Widerspruch einfach kurz schreiben, was verkehrt läuft, das Wort Widerspruch fett unterstreichen!


    Bei Gericht geht ihr zum Rechtspfleger und erzählt dem die Geschichte, der setzt dann eure Klage mit den entsprechenden §§ für den Richter auf. Macht da die Dringlichkeit eurer Situation deutlich!!! Die Sozialgerichte sind gehalten, Rechtsunkundigen zu helfen, und daran halten die sich auch!