Beiträge von kuddeldaddeldu


    Wie mache ich das denn am klügsten? So langsam brauche ich Geld, eine aufschiebende Wirkung kann es ja nicht geben, weil es sich um den Erstantrag handelt.


    Vielen Dank im Voraus.


    Ich hab dir bereits alles aufgeschrieben, was zu machen ist, lies bitte meine erste Antwort.


    Zuerst beim JC den Widerspruch gegen den Bescheid einreichen, Kopie abstempeln lassen!


    Du musst dann zum zuständigen Sozialgericht, da gibt es Rechtspfleger, die die Klagen und Anträge von dir aufnehmen und schreiben, und mach die Dringlichkeit klar.


    Die dick unterstrichenen Anträge musst du stellen, schreib dir das genau so ab und geh da hin, dann wissen die schon bescheid. §§ brauchst du nicht, das ist deren Job!


    Nimm dazu auch einen Kontoauszug mit, aus dem deine Notlage draus hervor geht, und Ausweis und alle relevanten Unterlagen nicht vergessen.

    So geht das nicht!


    Du musst beim JC Widerspruch einreichen und beim SG die "aufschiebende Wirkung" deines Widerspruchs beantragen.


    Wenn du schon keine Geld mehr hast, kannst du außerdem einen "Antrag auf Anordnung einer einstweiligen Anordnung" zur Zahlungsverpflichtung des JC stellen, damit das Geld bis zu einer Entscheidung weiter fließt.


    Das sind beides Eilanträge im einstweiligen Rechtsschutz, werden also bevorzugt vom Gericht bearbeitet. (Einstweilige Verfügung gibts nicht im Sozialrecht, sowas nennt sich anders, siehe oben)


    Klage kannst du erst einreichen, wenn dein Widerspruch abgelehnt wurde.


    .

    Klingt, als ob gegen dich ein Hausverbot ausgesprochen wurde, das hat eigentlich schriftlich zu geschehen, also solltest du gegen diesen "Verwaltungsakt" auch Widerspruch einreichen.
    Du musst dir angewöhnen, ruhig zu bleiben, deine Sachen ruhig vorzutragen, wenn nix passiert, zum Vorgesetzten gehen, wenn das auch nicht hilft, zum Sozialgericht.


    Wegen den Möbeln solltest du "Feststellungsklage" mit "Widerspruch als Hilfsantrag" und "Antrag auf Anordnung einer einstweiligen Anordnung" beim SG einreichen, so umgeht man das Vorverfahren und man spart es sich, den Widerspruch zum JC zu tragen.

    Ich bin nicht neidisch. Aber hier wird immer gleich um Hilfe geschrien, ohne sich vielleicht mal darüber Gedanken zu machen, wo das Geld dafür herkommt.


    Ich habe von "Sozialneid" gesprochen!


    Zitat

    Hartz IV oder Sozialneid nach unten
    von Martin Staiger
    So viel Einigkeit war selten. Großkoalitionäre Politiker, verbeamtete Intellektuelle, gut bestallte Redakteure und besorgte Spitzenfunktionäre von Rotem Kreuz, Arbeiterwohlfahrt und Diakonie sehen unisono die Hartz-IV-Katastrophe heraufziehen. In typisch deutscher Hysterie wird geklagt, gewarnt, gemahnt und tief in die Kiste des zur Beschreibung von Unheil aller Art bereitstehenden Vokabulars gegriffen, als ob Springfluten und Terroranschläge gleichzeitig ihr vernichtendes Werk begonnen hätten. http://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2006/juli/hartz-iv-oder-sozialneid-nach-unten


    Warum stellst du ausgerechnet bei Sozialfällen Überlegungen darüber an, "wo das Geld herkommt", oder wo es hingeht?


    Tritt besser den Verantwortlichen für die Bankenrettung, Rüstungs-Atom-sonst welchen Subvensionschwachsinn unterstützenden, korrupten Politikern in den Allerwertesten, statt deinen Frust, deinen Neid, deinen Frust an den Schwächsten, in diesem Fall sogar an Kindern, auszulassen!


    Das ist mehr als billig, mies und feige auf Hilfesuchenden herumzutrampeln, statt die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen!


    http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/fileadmin/upd/bugs/dokumente/patienteninformationen/UPD_Patienteninfo_Heaertefall_Zahnersatz_2010.pdf

    Und warum hast du den nächsten Absatz verschluckt?

    Zitat

    "Rechtswidriger Zustand"


    Zwar seien die aktuell gültigen Vorschriften nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV rechtlich nicht haltbar, räumte das Gericht ein. Karlsruhe habe aber eine Änderung der Gesetze erst ab 2011 gefordert. Bis dahin sind die für Kinder geltenden Regelleistungen weiter maßgebend. Derzeit bekommen unter Sechsjährige 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen. "Das ist etwas unbefriedigend, weil wir einen rechtswidrigen Zustand auf den Rücken der Kläger austragen", sagte der Vorsitzende Richter Peter Udsching vom Bundessozialgericht.


    Das BSG hat selbst gesagt, dass es ab 1.1.2011 allen Grund gibt, zu klagen!!!


    .

    So so, "erkundigen" soll man sich also noch, nachdem schon ein Ablehnungsbescheid unterwegs ist?


    Vielleicht noch auf die Knie gehen, die Füsse des SB küssen und um Gnade winseln...?! :rolleyes:


    Und bei der nächsten Wohnung das gleiche "Spielchen"? In der Zwischenzeit immer wieder Druck vom JC und dumme Sprüche vom SB, dass der Wohnungsmarkt ja praktisch nur auf den TE wartet...?!


    Nicht wirklich zielführend, oder?! :eek:

    Maklergebühren werden i.d.R. nur übernommen, wenn nicht ausreichend ohne Makler anzumietender Wohnraum vorhanden ist. Das ist also von Stadt zu Stadt unterschiedlich.


    Und? Kannst du uns auch darüber aufklären, was du dem TE damit sagen willst?


    Kann man das nur in einer "Stadt" einfordern?


    Wohnt der TE überhaupt in einer "Stadt"?


    Und ist in diesem Fall nicht genügend Wohnraum vorhanden, weil der SB es doch weiß und sagt?


    Mehr heiße Luft ging wohl nicht.....:rolleyes:

    Wieso laßt ihr euch so einfach mündlich abspeisen?


    Verlange beim nächsten Mal sofort einen Bescheid, jetzt wartest du auf das Ding und die Wohnung ist weg, weil das Jobcenter euch verarscht! Und warst du auch nicht bei den Vorgesetzten und hast da nocmal nachgefragt?


    Mit so einem Ablehnungsbescheid sofort zum Sozialgericht und Eilantarg stellen, Feststellungsklage einreichen, das volle Programm, sonst wirst du mit denen nie etwas.....

    Zu dumm, wenn man nicht lesen kann waa?!


    Außerdem gehts hier um Sozialleistungen allgemein, steht ganz obern drüber, oben, da wo die Zimmerdecke ist oder der blaue Himmel, wenn man mal vor die Tür geht, kapiert...?


    Verwaltungsanweisung zu § 23 Absatz 3 SGB II
    Einmalige Bedarfe


    dass abweichende Leistungen inzwischen in § 24 geregelt sind...


    .


    Was soll denn "§ 24" bedeuten?


    § 24 Apfelkuchengesetz, oder was? :rolleyes: :D


    Wenn du schon am Thema vorbei Paragraphen anbringst, dann mach es richtig, oder noch besser lass es ganz bleiben, bevor es lächerlich wird......

    Getdown


    4.) Wer die 10€ für den Beratungschein sparen will geht sofort zum Sozialgericht, oder schreibt die Klagen und Anträge selbst.


    Übrigens: Feststellungsklage kann man auch ohne Vorverfahren/Widerspruch einreichen.


    Jedenfalls schon mal positiv, dass du zu einem Anwalt gegangen bist, und nicht erst sinnlos mit denen "geredet" hast, wie kittekatte es immer wieder "empfiehlt".
    Diese ARGEN müssen wissen, dass du dich wehrst, dann werden die auch normaler....:D