Beiträge von kuddeldaddeldu

    Kein Wunder das die Gerichte die ALG2 Empfänger teilweise auch nicht mehr ernst nehmen.


    Belege bitte, statt wieder mal nur haltloser Behauptungen!


    Umgekehrt wird schon eher n Schuh daraus, man möchte meinen im Hinterzimmer von BSG und BVerfG gäbe es Freibier von der Industrie, damit die Sklavenzufuhr ja nicht plötzlich versiegt, würden auf einmal rechtsstaatliche Urteile gefällt....:D

    Ok, dann war das nur die Zusammenfassung für das Jobcenter, damit kann dein Arzt eh nix anfangen, aber sicherlich hätte man dir das sofort kopieren können. Alles reine Schikane und schwachsinniger Machtmißbrauch!!!


    Du hast Anspruch auf das komplette Gutachten, was der Amtsarsch über dich angefertigt hat, dafür musst du einen Antrag stellen, nachweislich schriftlich mit Stempel, dann geht das seinen Gang!

    Wenn die zu faul sind dir dir Rechnung genau darzulegen, und du meinst nicht zuviel bekommen zu haben, musst du gegen den Ablehnungsbescheid Klage einreichen, steht doch auch hinten drauf, welche Rechtsmittel du einlegen kannst.


    Ab zum Sozialgericht, alle relevanten Unterlagen und Ausweis mitnehmen, beim Rechtspfleger kann man eine Klage aufschreiben lassen, und fertich ist die Laube!!!:D


    Laut werden ist die einzige " Waffe" die unser einer hat.


    Wie kommst du da rauf?


    Es gibt jede Menge legale "Waffen" gegen diese Schweinebande, los gehts mit schriftlichen Anträgen, dann Widerspruch, dann Klagen und Eilanträge, oder man feuert sofort Feststellungsklagen ohne Vorverfahren ab, also da gibt es jede Menge Möglichkeiten,


    und dann sollte man möglichst nicht alleine Termine in diesen Drecksläden absolvieren, also immer Beistand mitnehmen, das zwingt diese Verbrecher dazu, auf ihre Lügen zu verzichten!!!


    Ich verstehe auch nicht, was du geschrieben hast???


    Du bist von der ARGE untersucht worden, und die SB's haben Zugriff auf deine Krankenakten???


    Oder wie soll ich das verstehen???


    Du brauchst nur mit Ärzten über deine Krankheiten sprechen, das JC geht das alles einen feuchten Dreck an, denen brauchst du gar nichts erzählen, das sind keine Ärzte, die haben oft nicht mal eine Qualifikation für ihre Drecksarbeit, kennen weder die SGB noch das GG, BGB etc.....

    Warum "musst" du teilnehmen?


    EGV oder VA vorhanden?


    Wenn ja, bitte hier einstellen.


    Come Back??? Warst du schon mal weg vom Fenster, oder was soll der Scheiss?! :D


    3 Monate unbezahltes Praktikum ohne Aussicht auf Anstellung ist "Sklavenarbeit"!!!


    Zuweisung und/oder EGV müssen her!!!

    Der Bescheid muss her und dann solltest du hier mal am Ball bleiben, wenn es denn so dringend ist.


    Und warum gehst du da nicht hin? Du musst mindestens krank geschrieben sein oder du behauptest, dass du keine Post bekommen hast, so wie du das machst, gehts jedenfalls gar nicht!!!


    Wenn du dich kooperativ zeigst, sollten die Sanktionen schon mal auf 60% gesenkt werden, gegen den Rest muss man dann eventuell Widerspruch und Eilklage einreichen.


    Aber der Bescheid muss vorliegen, sonst kann man dir nicht helfen!!!

    Ich hab es auch erst geglaubt und wurde eines Besseren belehrt.


    Die bösen Geister hier sind aber leider unbelehrbar, die werden das auch noch wider besseres Wissen so auslegen, denn es geht denen nur darum, Leistungsberechtigte um ihre Ansprüche zu bringen und üblen Stuss zu verbreiten°


    Übrigens steht da auch klar und deutlich "Haushalt", und soweit ich weiß, gibt es einen Unterschied zwischen gemeinsamem Haushalt und Wohngemeinschaft, nur mal so nebenbei und ganz zu Schweigen vom BGB etc. etc.....

    Tja, damit bist du ja auch wieder mal völlig auf dem Holzweg, denn da steht doch ganz deutlich:


    "Kinder und Angehörige",


    was für jemand mit deinem schlichten Verständnis wohl alle möglichen Kinder beinhaltet, da der Zusammenhang nicht verstanden wird, oder aber diese Passage zur Falschinformation benutzt wird!


    Sollte es also nicht gemeinsame, nicht leibliche, nicht angehörige Kinder geben, sind die damit gar nicht gemeint!!!

    Hallo,
    bekommt ihr denn wenigstens einen Mehrbedarf wegen der Durchlauferhitzer? Oder das auch nicht?
    Wenn nicht, sofort Antrag stellen, rückwirkend Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen, weil euch das seit 1.1.2011 zusteht. Dürften bei 2 Personen ca. 16€ pro Monat sein.


    Gegen die Darlehensablehnung Widerspruch einreichen und Eilklage beim Sozialgericht erheben,
    soweit ich weiß, müsste das JC die Stromschulden sogar ohne Darlehensvreinbarung voll übernehmen, am Besten holst du dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht und gehst mal zu einem guten Anwalt für Sozialrecht, alleine kriegst du das wohl eher nicht hin.