Der Mitarbeiter von der Krankenkase hat mir einen Zettel geschickt mit einem Text wo u.a. drin steht, dass sich auf §14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV bezogen wird. Auf seinem Zettel steht:
"Nach §14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV gehören zum Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch darauf besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder lediglich im Zusammenhang damit erzielt werden. Die steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Einnahmeart spielt bei der Frage der Berücksichtigung als Einnahmen zum Lebensunterhalt keine Rolle"
Ich habe mir jetzt mal diesen besagten § rausgesucht und da steht drin:
"Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Arbeitsentgelt sind auch Entgeltteile, die durch Entgeltumwandlung nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 des Betriebsrentengesetzes für betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktzusage oder Unterstützungskasse verwendet werden, soweit sie 4 vom Hundert der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung übersteigen. Steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nummer 26 und 26a des Einkommensteuergesetzes genannten steuerfreien Einnahmen gelten nicht als Arbeitsentgelt."
Den letzten Satz aus diesem § "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nummer 26 und 26a des Einkommensteuergesetzes genannten steuerfreien Einnahmen gelten nicht als Arbeitsentgelt." hat die Krankenkasse aus ihrem Schreiben gestrichen!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das einfach so dürfen, diesen Satz streichen und einen eigenen "Die steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Einnahmeart spielt bei der Frage der Berücksichtigung als Einnahmen zum Lebensunterhalt keine Rolle" (s.o.) einfach einfügen darf!
Ich werde mir Montag mal das SGB aus der Bücherei holen und dort noch mal gucken. Falls es da so steht wie im Internet, dann gehe ich damit zur Krankenkasse. Mal gucken was die dazu sagen...