Beiträge von ololito

    Meine Ex, mit der ich ein Kind habe, möchte dass wir eine außergerichtliche Vereinbahrung bzgl. Kindesunterhalt für unser gemeinsames Kind treffen.
    Wir sind uns über die Höhe des Betrages einig.
    Wie könnte man diese Vereinbahrung verfasen?
    Worauf sollte man achten?
    Danke

    Was nutzt es mir auf Dauer,wenn im Titel z b 200 Euro steht, ich die auch zahlen kann, aber 275 zahlen müsste und mir somit immer weiter Schulden entstehen?

    Weil sie z b mit dieser Formulierung einverstanden wäre:


    Herr............verpflichtet sich, den gesetzlichen Vorschriften, der Düsseldorfer Tabelle und dem Selbstbehalt entsprechend,
    bis zur Volljährigkeit Kindesunterhalt zu zahlen.
    Ihm dürfen daraus im Mangelfalle keine Schulden entstehen.

    Die Kindsmutter ist einverstanden, habe ich auch schon geschrieben und Unsinn kann es nicht sein, wenn man in 5 Jahren 3 Jahre arbeitslos ist und danach aufgrund Zeitarbeit drei unterschiedliche Stellen mit jeweils niedrigem Lohn hat.
    Im Kreis Recklinghausen z. B. gibt es über 11 % ALG II Empfänger.


    Nur mal nebenbei:
    Rund 5 Mio Deutsche haben einen 400 E Job.
    2, 2 Mio Minijob.
    900000 Deutsche arbeiten bei einer Zeitarbeitsfirma.
    Das ist die Realität des Aufschwunges.

    Ich stelle noch einmal die Frage, ob man den Titel ähnlich verfassen kann:


    Herr............verpflichtet sich, den gesetzlichen Vorschriften, der Düsseldorfer Tabelle und dem Selbstbehalt entsprechend,
    bis zur Volljährigkeit Kindesunterhalt zu zahlen.
    Ihm dürfen daraus im Mangelfalle keine Schulden entstehen.

    Es nutzt mir nichts, wenn dort ein gewisser Betrag steht.
    Der hat sich in den letzten 5 Jahren viermal geändert, war immer unter dem geforderten Betrag und somit liefen immer Schulden auf.
    Das will ich vermeiden.

    Das war meine letzte Frage


    Könnte man folgende Formulierung verwenden?
    Herr............verpflichtet sich, den gesetzlichen Vorschriften, der Düsseldorfer Tabelle und dem Selbstbehalt entsprechend,
    bis zur Volljährigkeit Kindesunterhalt zu zahlen.
    Ihm dürfen daraus im Mangelfalle keine Schulden entstehen.

    Die Kindsmutter wäre einverstanden.


    Könnte man folgende Formulierung verwenden?
    Herr............verpflichtet sich, den gesetzlichen Vorschriften, der Düsseldorfer Tabelle und dem Selbstbehalt entsprechend,
    bis zur Volljährigkeit Kindesunterhalt zu zahlen.
    Ihm dürfen daraus im Mangelfalle keine Schulden entstehen.


    Danke

    Es handelt sich um eine Urkunde vom Jugendamt.
    Das Problem ist der Betrag, den man festsetzen sollte.
    Der hat sich in den letzten zwei Jahren zweimal geändert und kann sich demnächst wieder ändern.
    Wenn ich da einen zu hohen Betrag festgesetzt hätte, hätte ich nicht zahlen können.
    Gibt es keine Formulierung in Richtung jeweiligem Verdienst
    und dass darüberhinaus keine Schulden entstehen?
    Danke

    Ich zahle Kindesunterhalt, kann aber seit längerer Zeit nicht den vollen Betrag zahlen, weil ich zu wenig verdiene.Jetzt möchte ich den Titel ändern lassen, damit keine weiteren Schulden auflaufen.
    Die Kindsmutter ist einverstanden.
    Wo können wir das machen lassen und wie könnte der Wortlaut sein?
    Kommen Kosten auf mich zu?
    Danke