Beiträge von claudinchen

    Hallo. Was Birgit schreibt, ist inoofern nicht ganz richtig, Es sind brutto 3000 Euro nicht netto. Somit verbleiben keine 2700 Euro übrig.Das Jobcenter handelt auch nicht richtig, es muß die komplette Miete mind. sechs monate lang zahlen. Die Frage ist ob dein Mann noch bei euch gemeldet ist, wenn ja, dann bringe ihn dazu, sich schleunigst umzumelden. Dann zahlt das Arbeitsamt die komplette Miete, denn dann bist du mittellos, und um Obdachlosigkeit zu vermeiden, ist das Arbeitsamt dran. Wenn dein Mann allerdings noch da gemeldet ist, dann weiß ich nicht so genau ob die Hälft der Miete angemessen ist. Auf jeden Fall lass dir vom Arbeitsamt einen schriftlichen Bescheid ausstellen, formgerechte Antragsstellung vorausgesetzt und dann kannst du ja immer noch in Widerspruch gehen.Mit den Unterhaltsansprüchen sieht das ganze bei einer Insolvenz anderes aus. Nach meinem Wissen, muß dein Mann überhaupt nichts bezahlen, da er durch die Insolvenz alle Gläubiger gleichwertig bedienen muß, sprich die 300 Euro die abgehalten werden. Den fehlenden Unterhalt fängt dann die Arge auf.

    Hallo liebe erfahrene User,
    habe in diesem Forum gelesen, dass lt. neuem Gerichtsbeschluss das hälftige Kindergeld nicht mehr abgezogen werden kann, vom Unterhaltszahler. Weiss jemand etwas genaueres drüber?

    Deine Frau kann kostenlos beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten. Dort wird geprüft inwiefern der Kindesvater für deinen Stiefsohn unterhaltsfähig ist, genau wie bei dir nach Selbstbehalt von 950 Euro mt. wird der verbleibende Rest auf alle Kinder oder nur das eine berechnet, undswar nach Düsseldorfer Tabelle. Ist der KV jedoch arbeitslos, also sprich nicht zahlungsfähig, geht ihr leider wie auch wir leer aus. Der Gesetzgeber sieht für solche Fälle keinerlei Hilfen vor.Wenn mein Ex zahlen würde für meine Töchter aus erster Ehe, bliebe uns der Gang zum Amt erspart. Euch bleibt nur übrig selbst staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, dann fällt u. Umständen dein Unterhalt ganz oder teilweise weg. Alles übrige wird wie schon gesagt mit eurem Gesamteinkommen, Kindergeld verrechnet. Hoffe dass ich dir nun weitergeholfen habe.

    Hallo,
    ebenfalls kann ich dir nur den Rat geben, einen Antrag zu stellen auf Hartz Vier und auf etwas schriftliches zu bestehen. Sagen kann man viel wenn der Tag lang ist. Fakt ist dass die Sachbearbeiter keine Lust haben auf noch mehr Arbeit, aber das sollte nicht dein Problem sein. Du hast sehr wohl Anspruch auf euren Anteil.Wenn ihr von Tisch und Bett getrennt lebt, können die euch auch keine BG unterstellen, einen Besuch vom Amt wirst du zu erwarten habe, lasse dich von so etwas nicht unterkriegen.Viel Erfolg weiterhin bei der Wohnungssuche

    Hallo,
    Lasse dich von den Ämtergequatsche nicht irre führen! Stelle einen Antrag und bestehe auf eine schriftliche Ablehnung, wir haben über ein Jahr genau 432 Euro weniger gehabt, eben weil wir zu stolz waren Hartz Vier Gelder zu beziehen. Der Unterhalt den du zahlt wird bedarfsmindernd gerechnet, womöglich fällt er ganz weg, wenn ihr Aufstocker werdet, wovon ich fest überzeugt bin, und einen Freibetrag und Versicherungsfreibeträge bekommt ihr auch noch. Der Freibetrag liegt bei 300 Euro mtl.Mein Mann hatte 1500 netto verdient, mit 500 Euro Kindergel haben wir noch 432 vom Amt gekriegt. Außerdem gilt bei Hartz Vier das Zuflussprinzip. In den Monaten wo du mehr verdienst, wird es gegengerechnet, Vorteil ist in den mauen Zeiten.Viel Glück

    Hallo Silvaine,


    muß lacki recht geben! Hartz 4 ist Alg 2!
    Sicherlich kannst du den Unterhalt persönlich mit deinem Ex Mann ausmachen, aber da darfst du kein Alg 2 bzw. hartz 4 beziehen. Am besten du suchst dir einen Job wo du aus allem raus bist, und dann kannste wenn du dich doch so gut mit ihm verstehst ihm noch dazu 200 euro Unterhalt zahlen, da er sich ja so gut um den Sohnemann kümmert, was nebenbei gesagt auch seine Pflicht ist!
    Sorry, aber andere Antworten wirst du hier nicht ernten.