danke wolgang
Frage:
muß meine lebenspatnerin auch wiederspruch einlegen weil se hat zeitgleich auch ein bescheid bekommen!
Ps :die haben mir die zusicherung des lebensunterhaltes gekürzt um 100% nicht die heiz kosten oder Miete
danke wolgang
Frage:
muß meine lebenspatnerin auch wiederspruch einlegen weil se hat zeitgleich auch ein bescheid bekommen!
Ps :die haben mir die zusicherung des lebensunterhaltes gekürzt um 100% nicht die heiz kosten oder Miete
Hallo ich habe gerad ein brief von unserer ARGE erhalten
in dieser steht:
ABsenkung des Arbeitslosengeldes " gemäß §31 SGB 2
der ihnen zustehende Anteil des Arbeitslosengeldes 2 wird für die zeit
1.Dez 2010-28. Feb 2011 um 100 der maßgebenden Regelleistung,höchsten
jedoch in Höhe des ihnen zustehenden Gesamtbetrags, abgesenkt
Im Einzelnen sind von der Abesenkung Betroffen:
-die regelleistung zur sicherung des Lebensunterhalt(§ 20 SGB 2)
-die kosten der unterkunft(§22 SGB 2)
Also passiert ist folgendes
Ich habe meine lehrlings prüfung nicht bestanden mein betrieb will mich nicht mehr nun
habe ich mich arbeitslos gemeldet bekam eine einladung,arbeitsangebot wo ich auch probe gearbeitet habe ´nun kam es so das der arbeitweg die hölle ist und es sich in keiner hinsicht für mich lohnen würde dort weiter zu arbeiten.darauf hin sagte ich die "maßnahme" ab.
nun bekam ich den brief!
meine frage ist das rechtens das mir die arge sofort 100% sperrt?(es kam keine mahnung vorher!)
lohnt sich ein wiederspruch?
zu mir:
ich lebe in einer bedarfsgemeinschaft mit meiner freundin + kind
ich habe die Eingliederungs vereinbarung unterschrieben
wäre echt dankbar für antworten
gruß