Hallo, ich beziehe Hartz IV und habe einen 400,-- Euro Job. Jetzt steht in meinem Berechnungsbogen das ich einen Freibetrag von 130,-- habe.Das zu berücksichtigende Erwerbseinkommen ist somit 270,--Euro.
Darunter steht dann Einkommenbereinigung 30,--. Meine Frage ist, müsste die Versicherungspauschale in Höhe von Euro 30,-- nicht auch noch abgezogen werden. Das ist nämlich nirgendwo aufgeführt.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.