Beiträge von niels

    In manchen Berufen ist eine Gehaltspfändung ein Kündigungsgrund. Wenn man in der Probezeit ist, wird man i.d.R. auch gekündigt (Angabe von Gründen unnötig) wenn eine Pfändung durchgeführt wird. Wie schäbig auch immer dein Ex Mann sich verhalten hat, du solltest zumindest die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass ihm gekündigt wurde, weil du ihm das Gehalt hast pfänden lassen.
    Allerdings hätte er die Pfändung nat. vermeiden können, indem er korrekt an dich bezahlt hätte. Allerdings denke ich, dass keiner von euch je eine Verbesserung der Situation erreicht, wenn ihr immer gleich aufeinander los geht..


    Grüße, Niels

    Hmmm.. hab jetzt alles geschwärzt bis auf die Angaben über meine Frau. Anwalt meint, das ist ok, weil es hauptsächlich um den Nachweis geht, dass meine Frau kein Wohneigentum besitzt (Da soll noch einer durchsteigen).


    Ziffer 6 beisst sich irgendwie mit der Aussage, dass ich nicht zur Auskunft verpflichtet bin. Wie wollen die also feststellen, dass ich ein "leistungsfähiger Dritter" bin? Ausserdem geht meine Frau arbeiten und wird mir was husten, des Haushalt alleine zu machen :)


    Danke und Grüße, Niels

    So einfach kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen. Schliesslich hat der neue Mann keine Verpflichtungen in der Sache und muss keine Daten preisgeben. Das wäre aber unweigerlich der Fall, wenn der Steuerbescheid vorgelegt würde (selbst mit "geschwärzten" Teilen) Und wenn, welche Teile sind zu schwärzen? Sicher auch die Erstattungssumme, denn sie lässt Ggf. wieder Rückschlüsse auf das Einkommen des neuen Mannes zu?


    Grüße, Niels

    Natürlich ist die volljährige Tochter die Mandantin. Aber die Mutter muss die Nachweise bringen und das ist auch alles klar und nicht Inhalt der Frage. Es geht darum, ob der Steuerbescheid offengelegt werden muss oder nicht. Gegoogelt hab ich schon, deswegen bin ich ja hier gelandet :o)


    Grüße

    Hallo zusammen,


    Die volljährige Tochter wohnt bei der Mutter, die wieder verheiratet ist.Das Kind geht noch zur Schule. Für die Unterhaltsberechnung der Tochter verlangt der Anwalt Ihres ersten Mannes Auskunft über das Einkommen der Frau (und hier wird auch die Vorlage des letzten Steuerbescheids gefordert). Nun werden die Frau und ihr neuer Mann aber gemeinsam veranlagt, d.h. das Einkommen des Mannes ist aus dem Bescheid ersichtlich und die Anteile zur Steuersenkung des Mannes gehen in den Rückerstattungsbetrag ein.




    Nun meine Frage:


    Ist die Frau ihrem ersten Ehemann trotzdem verpflichtet, den Steuerbescheid vorzulegen? Der Anwalt meinte, es könnten die den neuen Mann betreffenden Teile ja geschwärzt werden. M.E. bringt das aber nichts, weil der Rückerstattungsbetrag ja nicht gesplittet ausgewiesen ist!




    Vielen Dank für jede Antwort!