Vielen Dank für deine schnelle Antwort! Hat mir wirklich sehr weitergeholfen
Beiträge von Lelaina
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Hallo zusammen,
ich habe ein Angebot für eine Teilzeitstelle bekommen. Ich würde da im Monat so ca. 550€-600€ netto verdienen.
Würde ich da noch Zuzahlungen vom Amt bekommen? Wenn ja wieviel ca?
Eine Bekannte hat mal erzählt das sie bei 700€ netto noch 220€ dazu bekommen hat(für sich alleine), irgendwie kann ich mir das gar nicht so wirklich vorstellen, da man dann ja weit über dem Satz ist den man sonst bekommt.Wäre sehr dankbar für Antworten.
Viele Grüße,
Lelaina -
Naja, eine WG würde ich auch als erste eigene Wohnung bezeichnen.
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Danke für eure Antworten,
wie BineNRW richtig verstanden hat, gehören die Möbel nicht dem Vermieter sondern meiner Mitbewohnerin. Sie hat damals eine Mitbewohnerin gesucht und die Wohnung war komplett eingerichtet. Da ich damals 18 Jahre alt war und keine eigenen Möbel hatte, weil ich vorher noch bei meinen Eltern gewohnt habe, war ich froh das ich mich nicht um eigene Möbel kümmern musste und hier ein möbliertes Zimmer beziehen konnte.
Das sie ihre Möbel mitnehmen möchte hat sie mir von Vorne herein gesagt und ist auch mehr als verständlich. Damals habe ich mir da aber nicht wirklich Gendanken drüber gemacht. Vorallem weil ich damals ja nicht wissen konnte, das ich dann arbeitslos sein werde wenn wir unsere WG auflösen.
Und wie sich die Sache zu dem Thema Erstausstattung aussieht, das weiß ich. Leider steht zu meiner Situation nicht wirklich was im Gesetzestext. Denn eine Erstausstattung steht dem Gesetz nach nur den Menschen zu, die zum ersten Mal eine eigene Wohnung beziehen oder wenn man aufgrund eines Brandes z.B. seine Möbel verloren hat. Beides ist bei mir nicht der Fall, deswegen frage ich ja hier.
Ich hoffe einfach mal das Beste.
LG, Lelaina
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Nein, das steht leider nicht im Mietvertrag. War hier in Bremen beim Amt und die haben gesagt dass das kein Problem wäre. Ich ziehe jetzt allerdings nach Wolfsburg und bin nun total verunsichert und habe natürlich Angst das ich keine Wohnunhsausstattung bekomme.
Könnte es vielleicht auch reichen wenn meine noch Mitbewohnerin eine Erklärung schreibt das ihr alles gehört und ich hier ohne Möbel eingezogen bin?
Und wenn sich das Amt wirklich quer stellen sollte, wäre es dann sinnvoll einen Anwalt einzuschalten?
Ach man, warum muss immer alles so kompliziert sein?! -
Hallo zusammen,
habe gerade euer Forum entdeckt und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.
Und zwar habe ich folgendes Problem: Ich lebe seit 8 Jahren in einer WG mit einer Freundin zusammen. Damals als ich hier eingezogen bin, habe ich mein Zimmer möbliert bezogen. Jetzt müssen wir die WG auflösen, weil meine Mitbewohnerin mit ihrem Freund zusammen ziehen will. Natürlich wird sie auch ihre Möbel aus meinem Zimmer mitnehmen.
Steht mir denn jetzt eine Erstausstattung zu? Ich habe keinerlei eigene Möbel. Kein Bett, kein Kühlschran, kein garnichts. Habe hier ja alles komplett möbliert bezogen. Kann mir da jemand weiterhelfen? Habe nichts wirklich zu dem Thema finden können. Was meint ihr?
Viele Grüße, Lelaina