Alles anzeigenHallo, Ihr Lieben,
folgende für mich sehr wichtige Frage: Ich lebe von meinem Noch-Ehemann getrennt, aber noch in dessen Wohnung. Bin momentan arbeitslos ohne Anspruch auf ALG I oder II - war selbständig, ist im Rahmen der Wirtschaftskrise in die Hose gegangen.
Mitte 09 nun ist unser Scheidungstermin. Ich möchte und muss danach unbedingt ausziehen, werde aber zunehmend unsicherer. Ich muss - übergangsweise - Hartz IV beantragen sowie Wohngeld, will aber auch in eine andere Stadt ziehen, da wir hier in einer Kleinstadt wohnen und die Jobchancen nicht besonders gut sind. Außerdem brauche ich etwas räumlichen Abstand zu ihm und seiner Familie, die hier im z.T. Abstand von drei Hausnummern wohnt.
Ich dachte, ich kann in der nächstgrößeren Stadt erst eine kleine Wohnung mieten, mich dann ummelden und sofort H4 und Wohngeld beantragen. Nun habe ich aber beim googlen erfahren, dass ich mir - als ein Beispiel - eine Wohnung erst "absegnen" lassen muss. Meine Reihenfolge also so nicht klappen wird. Und mir läuft auch allmählich die Zeit davon.
Was also tun ???
Schon mal ganz großen Dank für Eure Antworten !!!
Herzlich willkommen in der Hartz IV - Gemeinde !
Das stimmt nicht ganz ! Selbstverständlich kannst du auch ohne Erlaubnis der ARGE umziehen (kann-Vorschrift keine MUSS-Vorschrift). Eine Folge davon kann / wird jedoch sein, daß du die Umzugskosten nicht bezahlt bekommst. Wenn du eh nichts oder nicht viel hast, dann ist das auch unbedeutend.
Du mußt damit rechnen, daß die ARGE die Wohnung nicht genehmigt, auch wenn die ausreichend klein und billig ist. (langjährige Erfahrungswerte)
Als Folge würden sie dich in deiner alten Wohnung sitzen lassen und deinen NOCH-Ehemann die Kosten tragen lassen, damit sie nicht selber zahlen müssen (Merke: -> es geht für die ARGEN immer nur darum nichts bezahlen zu müssen, auch wenn sie in der Pflicht sind.) ... und unterstellen dir einfach, daß du nicht getrennt wohnst.
Fazit: Ohne deren erlaubnis umziehen und die vor vollendete Tatsachen stellen. Dann besteht auch ein unbedingter Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Viele Grüße