Beiträge von Entrechteter


    Herzlich willkommen in der Hartz IV - Gemeinde !


    Das stimmt nicht ganz ! Selbstverständlich kannst du auch ohne Erlaubnis der ARGE umziehen (kann-Vorschrift keine MUSS-Vorschrift). Eine Folge davon kann / wird jedoch sein, daß du die Umzugskosten nicht bezahlt bekommst. Wenn du eh nichts oder nicht viel hast, dann ist das auch unbedeutend.


    Du mußt damit rechnen, daß die ARGE die Wohnung nicht genehmigt, auch wenn die ausreichend klein und billig ist. (langjährige Erfahrungswerte)


    Als Folge würden sie dich in deiner alten Wohnung sitzen lassen und deinen NOCH-Ehemann die Kosten tragen lassen, damit sie nicht selber zahlen müssen (Merke: -> es geht für die ARGEN immer nur darum nichts bezahlen zu müssen, auch wenn sie in der Pflicht sind.) ... und unterstellen dir einfach, daß du nicht getrennt wohnst.


    Fazit: Ohne deren erlaubnis umziehen und die vor vollendete Tatsachen stellen. Dann besteht auch ein unbedingter Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung.


    Viele Grüße