Beiträge von NRW.Bürger

    Erst einmal behauptet hier niemand, das irgendetwas verschwiegen wird, dass es meldepflichtig ist, ist wie das Amen in der Kirche.
    Meine Frage war, wie es von Seitens der Arge gesehen wird und was ich wissen muss um mich darauf einszustellen.


    Ich habe so bischen den Eindruck das die Antwort von lacki zu persönlich formuliert ist, eventuell irre ich mich ja?

    finanzamt als hartz4-empfänger? na das muss ja eine hohe erstattung sein. aber was für eine ist denn das?
    wenn die so hoch ist, dass sich das finanzamt dafür interessieren könnte, dann müsste die arge eigentlich auch intervenieren, trotz einer 4 köpfigen familie.


    He he he du must doch wissen, dass das Finanzamt nichts mit der Arge zutun hat.
    Ich meine wenn man vom Finanzamt aufgrund von der Einkommenssteuerklärung eine Erstattung bekommet, wie dieses zu behandeln ist?


    Wird eine Lohnsteuererstattung mit der Unterstützungt der Arge verrechnet oder sagt man das steht Ihm ehe zu?

    Hallo an alle User,


    habe heute Post erhalten, das ich nachweisen muss woher ich xxx€ Zinsen für das Jahr 2009 erhalten habe.


    Frage:


    1 Bis wieviel Euro Zinsen darf ich im Jahr erhalten
    2 Wieviel Sparbeträge darf ich als 35 jährige haben
    3 Wie lange sind Zinsen rückverfolgbar und warum muss ich für 2009 die Zinsenund muss ich auch das Kaputal nachweisen?


    Was muss ich nachweisen was kann ich nachweisen?

    Hallo Wolfgang (kurse2007),


    lieben herzlichen Dank nocheinmal an dieser Stelle an dich.
    Du hast mir echt Kraft gegeben nicht aufzugeben und mich gleichzeitig motiviert, das finde ich echt Klasse, denn du zeigst mir, das ich in meiner Situation nicht der Einzige bin, der als Selbständiger mit 2 Kindern Harz-4 bezieht.


    Ich für mich sehe keine Probleme die ganzen Nachweise nach den 6 monaten zu erbringen, weil ich wirklich arbeiten und Geld verdienen möchte.


    Also werde ich der Arge auch sagen, das ich bereit bin mich für den freien Markt zur Verfügung zu stellen, mit der Option und der Möglichkeit, mich in meiner Selbständigkeit auch frei entfalten zu können. Ist das richtig so?


    Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich mit dir direkt in Kontakt treten kann, um Erfahrungswerte und einen Informationsaustausch zu gewehrleisten?


    Denn von den ganzen Antworten, sehe ich meine Situation eher deinem sehr ähnlich.
    Ich weis nicht ob man sich hier direkt eine persönliche Email senden kann.


    PS: Ich war wirklich am Montag drauf und dran mein Gewerbe nach 1 Monat abzumelden.

    Hallo Gawein,


    kann nur hoffen das der Beamte in der Arge kein Zestörer sondern ein Mensch ist, der erkennt, das ich wirklich etwas aufbauen, tatsächlich arbeiten und aus Harz-4 raus möchte.


    Im moment hängt dieses Schicksal in den Händen des Sachbearbeiters, wenn er meint das ich mich andersweitg bewerben muss.


    Werde euch dann Bericht erstatten wie es dann abgelaufen ist.


    Hoffe das ich meine Tätigkeit ausüben darf, denn ein Neuanfang ist nicht immer einfach?

    Euch allen erst einmal danke für die Antwort. Jetzt weis ich zumundestens wie es aussieht wenn man Selbständig ist.


    Ich fasse das mal zuammen:


    -6 monatige, vorläufige Unterstützung erhalten, mit der Option, bei mehrverdienst es zurückzuzahlen (logischerweise)
    -Dann müsste doch im Umkehrschluss mir die Möglichkeit gewehrt werden, eine Chance für Monate zu erhalten?
    (aber lassen wir das mal ausenvor, denn die Antwort hierzu kann ich mir nach den erhaltenen Threats vorstellen.)


    Ich glaube es ist besser sich koplett arbeitslos zu melden und Arbeit zu verlangen womit ich ohne Aufstockung unseren Lebensunterhalt bestreiten kann, denn es ist nichts sinnloser 600€ zu verdienen und sich das ganze sowieso ergehen zu lassen, weil man aufsocken muss über die Arge?


    Ich denke, dass es mich in meiner selbständigen Arbeit hindert, wenn ich immerwieder irgendwelchen Sanktionen unterliegen.
    Deswegen werde ich mein Gewerbe abmelden, mal schauen ob die es wirklich schaffen, mir eine Stelle zu vermitteln, womit ich komplett, aus der Arge rausfalle, ohne 1 cent aufzustockung?


    Denn arbeiten will ich, aber menschenwürdig.

    Ich kann jedem nur wünschen, das er seine Arbeit nicht verliert, weil der Arbeitgeber pleite gegangen ist, denn so einen Horror mit der Arge wünsche ich keinem Menschen, ich für mich finde das ernidriegend, für jemanden der zum ersten mal Harz-4 beantragt.


    LG

    Hallo Lacki,


    erst einmal danke für deine Antwort, aber leider habe ich keine Info von dir erhalten, was mit meinem geschilderten Werdegang auf mich zukommt.


    Frage: Werde ich, muss ich dem freien Arbeitsmarkt, trotz meines Vertrages bei meinem Unternehmen, zur verfügung gestellt werden und einen Wechsel vollziehen?

    Das heist, wenn ich anhand meines Lebenslaufes nachweisen kannn, das ich 2 erfolgreich abgeschlossene Lehren hinter und mein Abitur hinter mir habe, werden die mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen?


    1. Bin ich gebundener Handelsvertreter mit einem Ausschließlichkeitsvertrag
    2. Wenn ich mich woanders bewerbe muss ich bei dem jetztigen kündigen
    3 Wenn ich dann noch eine andere Arbeit annehme ohne das es mein jetztiges Unternehmen weiss, fliege ich raus und muss dann noch eventuell dafür blechen.


    Irgendetwas scheint doch an dem Harz-4 System in meinen Augen falsch zu seien?
    Dann heist das im umkehrschluss, wenn Harz-4, dann da arbeiten wo die einen hinvermitteln?


    Ich frage nur deswegen so detaliert, weil ich echt nicht weis, was auf mich noch zukommt?


    Auserdem bin ich mich fast sicher, das ich keinen Monat haben werde, wo keine Provision verdiene, nur 100% kann ich es nicht garantieren, das ist nun mal bekanntlich ein Nachteil bei einer Selbständigkeit

    Hallo an alle.


    Ich habe zum ersten mal Harz4 beantragt und mein Anspruch wurde als hauptberuflicher Selbständiger (seit 01.10.2010) für erst einmal 6 Monat gewährt, mit anschließendem Nachweis der BWA´s.


    Nun habe ich Post für eine Elnladung erhalten, wo ich meinen Lebenslauf mitbringen soll.


    Frage: Was wollen die damit?


    Es dauert halt erst einmal paar Monate bis der richtigen Lauf ohne Harz-4 Untzerstützung klappt.

    Ich suche doch keine Arbeit, was nun, muss ich dahin?

    Hallo BineNRW,
    danke für deine Antwort. Deine Antwort verwirrt mich aber noch mehr.


    Ich habe ja schon bereits einen Antrag gestellt, denn wäre das nicht so, dann würden wir doch keinen Bescheid erhalten.
    Die Antwort von dem Bescheid habe ich oben doch geschrieben. Auserdem habe ich alle Unterlagenerfordernisse, die du mir netterweise geschrieben hast komplett und lückenlos abgegeben.


    Entschuldige bitte aber, jetzt stehe ich wieder genau dort, wo ich eigendlich angefangen habe.
    Nochmal danke für die Antworten aber weis immer noch nicht was der Bescheid als Inhalt genau meint?

    Also im Bescheid ist ein Gesetztestext wie folgt:


    1) ,,Bescheid über die vorläufige Gewährung von Grundsicherung gemäß §40 Abs.1 Satz.2 Nr.1a SGB-II i.V. mit §3 Abs.6 der ALG-II VO zur Berechnung von Einkommen im Rahmen des SGB II.´´


    Dann wird zitiert:
    2),,Die Sozialagentur gewehrt Ihnen die Leistung nach dem SGB-II ab dem 01.11.2010 vorläufig. Die Bewilligung erfolgt unter den Maßgaben der ab de 01.01.2008 gültigen Neuerfassung der ALG-II VO zur Berechnung von Einkommen.´´


    Auserdem ist niergendswo ersichtlich, das es ein Familienantrag ist.


    Also wie soll ich als Bürger der zum erstenmal Hartz4 beantragt, in Gottesnamen das verstehen, was bedeuten diese ganzen Gesetzestexte?


    Kann mich da jemand unterstützen?
    Hilfe ich werde verückt . . .

    a) die Kinder sind 1 und 3 jahre
    b) in Landeshauptstadt Düsseldorf
    c) 80qm, 580€ Miete
    d) im Moment nicht, das einzige wovon wir leben sind Provisionseinnahmen und die waren lediglich 500€ im Oktober.


    Wir waren alle beim amt, ich mein wenn die keine sehschwäche hat, muss Sie es registriert haben.
    Wie kann ich das erkennen ob wir es als Familie gestellt haben


    Danke

    Mal angenommen jemand hat sich zum 01.01.2010 Hauptberuflich Selbständig gemeldet (vorher Nebengewerbe).


    Familienvater verheiratet 2 Kinder Ehfrau z.Z. in Mutterschutz ohne Gehalt.


    Mal angenommen er hat im Monat Oktober 2010 nur 500€ Provision erhalten und bekommt von der Harz4 Stelle eine Mitteilung, das er leihweise nur 500€ bis 30.11.2010 bekommt.


    Davon muss er die Miete 570€ und den Strom 100€ bezahlen.
    Frage:


    Wieso bekommt er laut Bescheid das Geld nur leihweise?
    Warum ist die Unterstützung Seitens Harz4 Stelle so gering?


    Hinweis:
    Noch nie vorhert Harz4 beantragt, die Sachbearbeiterin kahm ir vor als wäre Sie mit einem Selbständigen überfordert.


    Bitte um nützliche Antworten, bitte keine abwertende und herabwertende Antworten. Die Situation ist ernst.


    Danke