Beiträge von kumasi

    Hallo,


    letztes Jahr ist ein Unfall passiert, ich habe mich nicht korrekt verhalten, ich übernehme mal das wichtigste vom Schreiben (Amtsgericht):


    in der Strafsache gegen Sie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erhalten Sie anliegenden Strafbefehl mit der Bitte um Kenntnisnahme.
    Falls Sie nicht in der Lage sind, die Geldstrafe auf einmal zu zahlen, können Sie später bei der Staatsanwalt Wiesbaden einen Antrag auf Ratenzahlung stellen.


    Strafbefehl
    Die Staatsanwalt xxxx klagt Sie an, am xxx in xx durch 2 Handlungen


    sich als Verkehrsteilnehmer nicht so verhalten zu haben, dass kein anderer geschädigt wurde.
    Sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu haben, bevor Sie zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und der Art Ihrer Beteiligung durch Ihre Anwesenheit und durch Ihre Angabe, dass Sie an dem Unfall beteiligt waren, ermöglichst hatten.


    Sie befuhren gegen xxx Uhr mit dem PKW xxx
    Hierbei ließen Sie die im Verkehr erforderlichen Sorgfalt außer acht. Sie stießen beim Rückwärtsfahren gegen den PKW xxx. Hierdurch entstand ein Fremdschaden von xxxx Obwohl Sie den Unfall bemerkt hatten, verließen Sie mit dem Fahrzeug die Unfallstelle, ohne Pflichten zu genügen.


    Auf Antrag der Staatsanwalt wird deshalb gegen Sie eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen verhängt. Die Höhe eines Tagessatzes wird auf 25 Euro festgesetzt. Wegen der Ordnungswidrigkeit wird außerdem gegen Sie eine Geldbuße von 40,00 Euro festgesetzt.
    Ferner wird Ihnen das Führen von Kraftfahrzeugen jeder Art im Straßenverkehr für die Dauer von 3 Monaten ab Rechtskraft dieses Strafsbefehls verboten.


    Sie haben die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen.


    Zahlen Sie bitte nur nach schriftlicher Aufforderung.



    Bin seit Ende Dezember 2011 arbeitssuchend, erhalte Hartz4, habe selbst eine Menge an Raten zu zahlen ( Zahnarztrechnung von 1500€ durch Raten, bezahle die Monatskarte ( 54,00€) für meine kleine Schwester usw.,habe selbst kaum noch was übrig, warscheinlich bekomme ich eine Geldstrafe vom Amtgericht über 1000,00€,auf einmal kann ich es sowieso nicht zahlen, meine Frage ist:



    -Wie niedrig kann ich die Rate festlegen bzw. wieviel darf das Amtsgericht bei mir monatlich fordern?
    Mein Konto habe ich noch nicht auf P-Konto umgestellt.


    - Kann ich die Forderung einfrieren bzw. auf Eis legen bis ich einen Job habe?


    - Was empfehlt ihr mir? Soll ich Einspruch einlegen? Anwalt kann ich mir nicht leisten.


    Danke

    Hallo,


    ich war letztes Jahr von Anfang Oktober bis Ende September 2011 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt,
    den Lohn vom Oktober 2011 habe am 20.November erhalten, den Lohn vom November 2011 habe ich bis heute nicht erhalten, mehrmals habe ich bei der Firma angefragt, ständig bekomme ich irgendwelche Ausreden wie Betriebsabrechnung,Verzögerung,MitarbeiterKrank, Chef nicht da, Chef nur Freitag erreichbar.
    Einen Fax habe ich bereits denen gesendet, mit einer Frist für die Zahlung des Lohnes und habe gedroht rechtlich gegen die Zeitfirma vorzugehen. Die Frist ist seit über 4 Wochen vorbei, und ich habe kein Geld bekommen.


    Nun bin ich Arbeitslos, habe diese Jahr ALG2 beantragt, ich warte noch auf den Bescheid.


    Ich würde gerne wissen, was ich da machen kann? Was empfehlt ihr mir?


    Danke


    Hallo,


    ich war vom 12.09.11 - 20.09.11 krank, habe in der Zeit krankengeld beantragt, da ich fälcherlicherweise
    von der Agentur für Arbeit abmeldet wurde, hat sich der Antrag/Bearbeitung verlängert, heute habe ich den Schreiben
    von der Krankenkasse (IKK Südwest) erhalten:


    Das Attest ist am 22.09.11 bei uns eingegangen.
    Dieser Mitwirkungspflicht sind Sie leider nicht nachgekommen,
    Wir versagen ihnen daher ihre Krankengeld ab dem 12.09.11-20.09.11,


    Ich kann mich erinnern, ich habe den Attest pünktlich abgeschickt,
    weshalb machen die Krankenkasse Probleme?


    Mein Arbeitsvertrag (Leihfirma) war befristet bis zum 24.01.11, bin seit dem 25.01.11 Arbeitslos,
    habe mich noch nicht bei der ARGE gemeldet und kein ALG2 beantragt, war 3 Monate beschäftigt
    und davor habe ich kurz ALG2 Leistung bezogen. Möchte gleich am Montag 09.01.12 mich Arbeitslos melden.
    Alle Unterlagen


    Folgende Fragen habe ich:


    Kann ich der Krankenkasse mit meiner Kündigung drohen, damit die mein Krankengeld zahlen?
    Kann ich meine Krankenkasse sofort wechseln?
    Angeblich soll die Techniker Krankenkasse gut sein.


    Was soll ich gleich am Montag tun? Soll ich telefonisch andere Krankenkasse suchen? Oder gleich bei der ARGE
    sagen, dass ich bei dieser Krankenkasse sein möchte?


    Die kompletten Unterlagen sollten noch bei der ARGE sein, muss ich diesmal wieder alle Unterlagen ausfüllen?
    Oder reicht es, wenn ich denen sage, dass ich vor ca. 3 Monaten Leistung bezogen habe und bei mir sich nichts geändert hat?



    Allo



    -Du bist ja theoretisch auch schon aus dem Alter heraus, in dem Dich Deine Eltis allgemein unterstützen müßten.
    Ja, mein Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert, vor ca. 6 Monaten hatte ich noch eine eigene Wohnung, leider habe ich mich mit der Miete verschätzt, mein Nachbar war alkoholiker und hat oft in der Woche Partys veranstaltet, es ist nicht einfach eine neue Wohnung zu finden ohne Job,Geld. Bis die ARGE mir eine Wohnung sucht, bekomme ich graue Haare.



    -Lassen wir im Bezug auf die letzte Frage doch dann mal weg. In einem kalten Zimmer wohnen und nach Möglichkeit woanders duschen. Dann bleibt Kostgeld auf Strom und bereinigten NK von der RL mit dem Wohnungsbesitzer auszuhandeln.
    natürlich gibt es dafür kein Extra zur Regelleistung.
    Also die Heizung ist sowieso kaputt im Zimmer, aber duschen kann ich nirgendswo außer Zuhause, habe leider keine Freundin oder Kumpel wo ich übernachten kann, ins Männerwohnheim möchte ich nicht.



    -Willst Du damit ankommen, wenn Du nur ein Zimmer für Dich alleine hast ?
    Drückst Du für ein anemessenes Nebeneinander etwas kostgeld für Strom, Wasser und mitbenutung gemisamer Geräte ab.
    Ja, ich habe ein 7qm kleines Zimmer mit Fenster, ich kann grad noch ein Stuhl im Zimmer stellen, ein Schrank,Bett,Schreibtisch habe ich natürlich. Ja, an die Nebenkosten beteilige ich mich, bin doch nicht unfair.


    Kurz zur Situation:


    Ich bin 26 Jahre alt, ledig, ohne Einkommen/Vermögen, wohne bei meinen Eltern, sie haben eine Eigentumswohnung, selbstverständlich wurde die Wohnung über die Bank finanziert,Tilgung+Zinsen+Darlehn müssen bis 2030 an die Bank gezahlt werden. Ich habe noch Geschwister die in der Wohnung leben, ich habe ein eigenes Zimmer.
    Mein Vater ist Berufstätig, meine Mutter Hausfrau, nur ich habe Antrag auf Alg2 gestellt.



    Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:


    - Nachweis, wie die Warmwasseraufbereitung erfolgt:
    Wir haben im Bad einen Gas-Brennwertkessel (Brötje WBS 22) inkl. Warmwasserspeicher, was oder wie
    soll ich nachweisen wie Warmwasser erzeugt wird? Oder reicht es wenn ich die Entega Abschlagsrechnung vorlege?



    - Anlage KDU, Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung:
    Also einen Mietvertrag habe ich nicht zwischen mir und meinen Eltern, weil ich Berufstätig war.
    Soll ich alle Unterlagen wie z.B (Nebenkostenabrechnung,Steuern,Hausgeld usw.) vorlegen oder
    einen Untermietvertrag / Mietvertrag erstellen?



    - Anlage HG / Anlage EK, Anlage VM:
    Bin da echt durcheinander, bin ich in einer Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft?
    Muss ich die anderen Personen auch erwähnen? Oder bin nur ich gemeint?
    Werden die Lohnabrechnungen von meinem Vater / Geschwister benötigt?
    Ich werde zur Wohngemeinschaft eingestuft oder?



    Ich bin sehr dankbar, wenn ihr mir ein paar Ratschläge geben würdet.


    Hallo,


    ich habe seit dem 02.09.2010 Anspruch auf ALG1 für 360 Tage, dies steht auf dem Bewilligungsbescheid.
    Heute haben ich einen Bescheid bekommen über die Aufhebung der Leistung,


    die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld gem. § 117SGBIII wird ab 19.05.2011 aufgehoben.
    Grund: Ende der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall.
    Rechtsgrundlage: §§118Abs. 1, 119 i.V.m 126 des Dritten Buches SGB III.
    2. Blatt, Bescheinigung, Art der Meldung: Abmeldung, Grund der Abgabe, 30(Ende des Leistungsbezugs nach SGBIII oder Ende eines Sperrzeit- oder Ruhezeitraums.


    Hatte nie eine Sperrzeit.
    War vom 27.04.10 09.05.11 krank geschrieben.
    Leider war ich oft krank, bin ich immer noch, die Einladungen konnte ich nicht wahrnehmen, habe aber alle Termine einen Attest vom Arzt vorgelegt.


    Jetzt stehe ich da, ohne Leistung, nicht krankenversichert?


    Ich weiß nicht, wieso mir die Leistung aufgehoben wurde, was kann ich machen? Soll ich zur ALGII Stelle laufen? beim Arbeitsamt anrufen? Anwalt beauftragen? Kann erst am Montag zum Amt.



    Danke


    Hallo,


    ich habe am 01.10.2010 eine 2-Zimmer Wohnung (48qm) gemietet und habe noch zusätzlich Mietzuschuss zum ALG1 erhalten, die Wohnung habe ich zum 28.02.11 gekündigt bzw. abgegeben, ich war kaum in der Wohnung, die Küche war nicht fertig montiert, hatte keine elektrischen Geräte benutzt, nur die Gasetagenheizung war ab und zu mal an, damit es nachts warm wird zum schlafen.


    Habe vor ca. 2 Wochen die Schlussrechnung von Entega erhalten, ich habe erstmal mit einer hohem Gutschrift gerechnet, als ich das Schreiben vor mir hatte, war ich erstmal schockiert ich muss 127,72€ nachzahlen.


    Wie oben erwähnt, wohnten meine Eltern in der Nähe und ich konnte niemals so viel verbraucht haben.


    Seit dem 01.03.2011 wohne ich bei den Eltern und beziehe wie vorher auch ALG1, und habe das Amt vorher mitgeteilt, dass ich nach dem Umzug keine weiteren Leistungen wünsche.



    Zählerstand Strom, 151 Tage Verbrauch: 538 kWh Summe Brutto: 154,25€


    Zählerstand Gas, 151 tage Verbrauch: 5.894 kWh Summe Brutto: 490,02€


    Die Abschlagszahlung waren 40€ für Strom und 90€ für Gas.


    Ich werde nochmals zur Wohnung gehen und mir die Zähleruhren überprüfen.


    Meine Frage ist, was kann ich da noch machen? Ist ein Fehler passiert?
    Kann ich das Amt anschreiben bezüglich der Nachzahlung ob ich eventuell Unterstützung bekomme?



    Danke für euren Rat :)






    Danke Gawain,


    ne mit Abmelden meinte ich nur den Zuschuss von Alg2, Alg1 bekomme ich ja noch lange und bin doch automatisch arbeitssuchend beim Arbeitsamt.


    Also mietfrei werde ich nicht wohnen, werde natürlich was abgeben müssen.


    Meine Eltern besitzen einen Reihenhaus, besser gesagt es gehört der Bank, falls ich in Zukunft in Notlage sein sollte, und Alg2 beantragen müsste, einen Mietvertrag habe ich ja nicht, sollten meine Eltern den beim Rechtsanwalt erstellen oder braucht man sowas nicht?


    Da mein Bruder noch bei den Eltern wohnt, und eigenes einkommen hat, würde ich gerne wissen, ob sein einkommen irgendwie verechnet wird oder ähnlich? In der Familie bezieht keiner Alg2.

    Bin über 25, bin vor ca. 3 Monaten von Zuhause ausgezogen wegen Eltern, habe auch direkt danach die Erstausstattung beantragt und genehmigt bekommen, bekomme 80% Alg1 und 20% Alg2.
    Nun würde ich gerne mit einer Beschäftigung anfangen, leider merke ich, dass die Miete inkl. Nebenkosten zu hoch sind ich würde für die Wohnung arbeiten.


    Habe vorgenommen die Wohnung zu kündigen (3 Monate Kündigungsfrist muss ich einhalten) und wieder zu den Eltern einzuziehen und gleich danach die Leistung (Alg2) vom Amt zu beenden/abzumelden, da mir das Alg1 völlig reichen würde. Wie siehst mit der Erstausstattung aus? Darf man die Geräte behalten? Kann man sich beim Amt einfach so abmelden? bzw. den Zuschuss einstellen lassen?


    Danke

    Hallo,


    bin vor kurzem umgezogen und habe bereits Erstaussattung für meine Wohnung gestellt. Habe heute das Schreiben von der ARGE erhalten mit dem Inhalt:


    sie haben einen Antrag auf eine einmalige Beihilfe für die Erstausstattung ihrer Wohnung gestellt. Wir haben nun die Möglichkeit hierfür eine Pauschale zu gewähren.
    Bitte unterschreiben sie dazu die beiliegende Anhörung und streichen den entsprechenden Abschnitt durch, ob sie damit einverstanden sind oder nicht.
    Falls sie nicht damit einverstanden sind, werden wir nach einem Hausbesuch eine "spitze Berechnung" durchführen.


    Verhandlungsniederschrift
    Ich habe einen Antrag auf Gewährung einer Erstausstattung für Mobiliar und Hausrat gestellt. Ich wurde durch meine Leistungssachbearbeitung informiert und beraten, dass ich zur Abdeckung meiner Beihilfeansprüche Pauschale in Höhe von 435,00 (Hausrat) und 455,00€ (Mobiliar) erhalten kann.


    Achtung: unzutreffendes löschen:
    Von dieser Möglichkeit mache ich ausdrücklich Gebrauch.
    oder
    Von dieser Möglichkeit mache ich keinen Gebrauch und beantrage die individuelle Beihilfegewährung laut meinem Antrag.


    Weiterhin nehme ich die Möglichkeit der Beihilfegewährung (Sachleistunng) für: Waschmaschine, E-Herd, Kühlschrank wahr.


    Ich wurde über den Umfang der Pauschale eingehend beraten und nehme zur Kenntnis, dass der Gesamtbetrag bzw. die darin berücksichtigten Leistungen bedarfsdeckend sind, d.h. es werden keine weiteren Beihilfen zusätzlich gewährt.
    Auch damit bin ich ausdrücklich einverstanden.


    Nun, was soll ich durchstreichen? Gibt es da einen Unterschied wenn ich Hausbesuch bekomme und er sich die Berechnung durchführt? Oder kann ich gleich die o.g. Möglichkeit ohne Hausbesuch annehmen?:confused:


    Die Wohnung ist so gut wie leer, schlafe seit über 3 Wochen auf einer Matratze und essen tue ich meist draußen.


    Danke für eure Antwort.