Es gibt Urteile, das der differzbetrag zwischen dem im Regelsatz enthaltenen Betrag , in meinem fall 19,90 Euro (wo aber auch warmwasser ect drin entahlten sind, reine stromkosten preis 9,25 Euro) und der tatsächlichen monatlichen Abschlagshöhe , als Kosten der Unterkunft gewährt werden müssen, darüber gibt es mehrere Urteile, das bekannteste ist das Urteil des SG Frankfurt.
Beiträge von Dalynea
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Hallo,
ich bin neu hier und hab auch gleich eine frage und hoffe das sie hier richtig ist.
Ich hab beim Sozialgericht klage eingereicht, wegen den Stromkosten, die sich auf verschiedene Urteile bezieht.
Morgen hab ich Verhandlung.Sollte meiner klage statt gegeben werden und ich bekomm vom Amt eine Rückzahlung der letzten 2 Jahre (Antrage auf übernahme wurde am 26.01.2009 gestellt, Wiederspruch wurde eingelegt und letztentlich die Klage) , könnte das Amt dann sagen, davon können sie erstmal leben, und solange werden die Sozialleistungen ausgesetzt?
Der gerichtshelfer der damals die klage aufgenommen hat, meinte das das nicht ginge, da ich ja in vorleistung gegangen bin und auch Den Antrag, Wiederspruch und Klage regelkomform und Zeitmäßig rechtzeigt erledigt habe.
An anderer stelle hab ich aber nun wieder was anderes gehört, das Stromrückzahlungen als Einkommen angerechnet werde ... aber in dem Sinne ist es ja keine Stromrückzahlung.
Vielleicht kann mir einer von euch helfen.
LG
Susi