Beiträge von Putumayo

    Bin gerade auf diesen Text gestoßen:


    "Ein Wohnungswechsel ist aufgrund Art. 11 GG ohne vorherige Zustimmung des Amtes möglich und erlaubt. Eine vorherige „Zusicherung für die Leistungserbringung“ gibt allerdings die Sicherheit, dass die Übernahme der (höheren) Kosten durch den Leistungsträger in Zukunft nicht mit der Begründung versagt werden kann, dass die Hilfebedürftigkeit ohne einen rechtfertigenden Grund selbst verschuldet sei.


    Hat ein Wohnungswechsel höhere Unterkunftskosten zur Folge, so ist Folgendes zu beachten: Beabsichtigt der Arbeitslosengeld-II-Empfänger während des Leistungsbezugs einen Wohnungswechsel, sollte er vor Vertragsabschluss die Zusicherung des zuständigen Trägers des Arbeitslosengeld II einholen. Andernfalls übernimmt der Leistungsträger im Regelfall weder die Umzugskosten noch die neue Miete, soweit sie die alten Kosten der Unterkunft übersteigen. Denn Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können nach § 22 Absatz 3 SGB II nur nach vorheriger Zusicherung übernommen werden."


    Demnach hat mein SB wohl doch Recht!! Ich habe ohne vorherige Zusicherung den Vertrag unterschrieben und die neue Wohnung hat höhere Kosten zur Folge...


    Das einzige womit ich meine voreilige Unterschrift begründen könnte, ist die Dringlichkeit eine neue Bleibe zu finden aufgrund der Kündigung vor einem Monat zum 1.12. durch den derzeitigen Vermieter und dass der neue Vermieter oft im Ausland ist, d.h. es gab nur diese eine Möglichkeit den Vertrag gemeinsam zu unterschreiben!!

    Ja, mir wurde gekündigt, allerdings nur mündlich, der Vermieter braucht die Räumlichkeiten ab den 1.12. selbst!! Ist von Vermieters Seite aus jetzt aber auch nicht so schlimm, wenn ich ein paar Tage länger bleibe, hatte ich aber eigenlich nicht so geplant!!
    Der SB meint ich könne den Mietvertrag für die neue Wohnung nicht noch einmal vorlegen, ich MUSS mir etwas anderes suchen!! Gibt es vielleicht irgendeinen Paragraphen auf den ich mich beziehn kann, dass die KdU auch bei fehlender, vorheriger Genehmigung zu bezahlen sind???
    Mein SB will da einfach nix von hören, was soll ich machen??

    Hallo zusammen,


    ich habe ein Problem, und zwar muss ich aus meiner Bude raus und habe nach langem Suchen endlich eine WOhnung gefunden die in den Mietgrenzen der Arge liegt, dummerweise habe ich den Vertrag gleich unterschrieben und bin dann damit zur Arge gegangen, großer Fehler!!!
    Denn nun schreiben sie mir dass ich meinen Pflichten nicht nachgekommen wäre und den Vertrag ohne Unterschrift hätte vorlegen müssen und jetzt wollen sie mir nur die Unterkunftskosten bewilligen die ich für meine derzeitige Bude bekomme, die aber wesentlich unter der Miete liegen die ich in der neuen WOhnung bezahlen müsste...
    Ich weiß dass ich hier eine so günstige Wohnung wie die nicht wieder finden werde und fragte was ich denn nun tun soll, den Mietvertrag auflösen und nochmal ohne Unterschrift abgeben??
    Die vom Amt meinten dass könne ich quasi vergessen, die Wohnung wäre gestorben, selbst wenn es eine andere Wohnung in dem Haus von demselben Vermieter wäre, ich müsste mir etwas komplett neues suchen!!!


    Also dass die mir die Wohnung nicht mehr bezahlen wollen wo ich schon unterschrieben habe kann ich irgendwie noch nachvollziehen, aber dass sie selbst eine freie WOhnung daneben, darunter oder darüber nicht akzeptieren das verstehe ich einfach nicht!!?


    Kann mir das vielleicht jemand erklären?

    Danke für deine Antwort! So wie du es schilderst hast du Recht, aber ich habe wohl etwas entscheidenes vergessen zu erwähnen: Ich bin zwar noch nicht umzogen und kann das auch nachweisen. ABER: Ich habe mich an dem Ort wo ich hinziehen will schon vor 2 Monaten beim EInwohnermeldeamt gemeldet... mir wurde gesagt dass man es in der Reihenfolge: Umzugsantrag stellen, Ummelden, Wohnung suchen, Antrag bei der neuen Arge stellen macht. Aber hätte ich mein Hirn eingeschaltet hätte ich mir denken können dass 2 Monate vorher zu früh sind und die Arge mir daraus einen Strick drehen kann...und wird. Haben die aber in dem Schreiben gar nicht erwähnt dass ich mich umgemeldet hätte... kam erst durch scharfes Nachdenken drauf, was ich vor 2 Monaten wohl angestellt haben könnte...verdammt. Da will man nur alles richtig machen...und dann sowas...

    Hallo,
    ich möchte euch kurz meine Situation und mein aktuelles Problem schildern:
    Aufgrund einer schweren Krankeit bin ich krankgeschrieben und musste die letzen 2 Monate von einem Arzt betreut werden, der nicht an meinem Wohnort praktiziert. Darüber habe ich auch ein Attest und dieses hat die Arge erhalten. Während dieser Behandlung habe ich unter der Woche bei Familienmitgliedern gewohnt, die in der Nähe des Arztes leben.
    Nun hat sich herausgestellt, dass diese Bahndlung noch länger fortgeführt werden muss und es anzuraten wäre den Wohnort zu wechseln.
    So habe ich bei der Arge einen Wohnortswechsel beantragt. Dieser wurde mir auch gewährt.
    Ich bin gerade dabei an meinem zukünftigen neuen Wohnort einen neuen Antrag zu stellen und eine WOhnung zu finden.
    Doch nun habe ich von der Arge wo ich noch gemeldet bin eine Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch erhalten:


    Dort wird gesagt"ich sei umgezogen und hätte meine neue Anschrift nicht rechtzeitig mitgelteilt. Der Umzug erfolgte angeblich in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Trägers."
    Dabei bin ich bei keinem anderen Träger gemeldet und beziehe auch noch keine Leistungen an dem Ort wo meine Bahndlung stattfindet. WIegesagt bin ich gerade dabei mich dort anzumelden.
    Und umgezogen bin ich ja auch nicht. Man könnte es vielmehr als ortsabwesend bezeichnen. Aber diesen Punkt habe ich ja mit meinem Sachbearbeiter geklärt.- Dass ich aufgrund meiner Krankheit woanders behandelt werden muss. Und er hat sogar ein Attest darüber erhalten.


    Ich soll nun für 2 Monate die Kosten der Unterkunft zurückzahlen, da ich grob fahrlässig meinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen wäre.


    Was kann ich dagegen tun? Ich wurde ja gar nicht überzahlt in diesem Zeitraum. Die Wohnung musste ich ja trotzdem bezahlen.


    Wäre super wenn mir da jemand helfen könnte!