Halllo Turtle,
meiner Freundin habe ich geraten gegen einen Bescheid vom Oktober l. J. Einspruch einzulegen. Dieser wurde bei der Widerspruchstelle Ende Februar verhandelt. Dort wurde in der mündlichen Verhandlung vom Entscheider (keine AHnung ob das ein Richter war) bestätigt, dass meine Freundin mit Ihrer Tochter eine Haushaltsgemeinschaft führe und der Einkünfteüberhang der TOchter gegenüber dem H2-Satz nicht meiner Freundin angerechnet werden dürfe. Der erste Korrekturbescheid sah ganz gut aus. Darin wurde von einer Nachzahlung gesprochen. Diese wurde nicht geleistet. 3 Wochen später gab es dann wieder mehrere Korrekturbescheid. In denen wurde abwechselnd von einer Bedarfgemeinschaft und im anderen Fall von einer Haushaltsgemeinschaft unterstellt.
Die Argumentation geschah so, dass man die hälftige Miete der Tochter im Zusammenhang mit der Haushaltsgemeinschaft abgezogen hat. Das war noch nachvollziehbar. Dann hat man aber den Überhang von 190 Euro der Tochter zum Bedarfssatz als Einkünfte der Mutter angerechnet, weil das bei einer Bedarfsgemeinschaft ja so üblich sei.
Man pickt sich nur die vorteilhaften Aspekte seitens des Jobcenters heraus, um die Leistungen gering zu halten.
Leider hat die Arge 2 Monatsmieten in 2010 nicht überwiesen. Ich habe ihr diesen Betrag ausgeliehen, damit sie nicht auf der Straße sitzt. Jetzt argumentiert die Arge so, dass die Antragstellerin ja noch Rücklagen gehabt hätte, die sie nicht angegen hätte und mit denen sie die Fehlsumme ausgeglichen habe.
Diese Strategie verfolgt die damalige Arge bereits sei 2009. Ständig wurde ihr Einkommen (überhöhte Unterhaltszahlungen) unterstellt, obwohl sie die Kontoauszüge mit den tatsächlichen Bezügen stets nachgewiesen hat. Als Folge wurden die Mietzahlungen soweit reduziert, dass der Vermieter ihr gekündigt hatte. (Das könnte man gesondert diskutieren aber ich will mich hier nicht verzetteln) Nun hat sie eine Wohnung die 50 Euro teurer ist, aber gewisse Anteile der Miete zahle man ihr nicht, weil dazu die Arge nicht verpflichtet sein. Das sind so Dinge wie Betriebskosten und Möbellierung. Dafür passt die aktuelle Wohnung jetzt in das lokale Schema für ALG2-Empfänger. Die alte Wohnung war genau 1m² zu groß - aber in der Summe wesentlich billiger. Jetzt wissen wir auch, dass der geforderte Umzug nicht rechtens gewesen wäre, weil sie 1. nicht mutwillig umziehen dürfe (die Arge hat es aber zuvor gefordert) und 2. sie alleinerziehend ist.
Meine Freundin soll erstens die 2 Monatsmieten nebst Zinsen nachgezahlt bekommen. Außerdem wollen wir festgestellt wissen, ob die mündliche Entscheidung der Widerspruchstelle vom Sachbearbeiter zu befolgen ist. Sollte die Haushaltsgemeinschaft zu dem Ergebnis führen, wie Du es hier zuvor beschrieben hast, dann werden alle Bescheide nachträglich überprüft werden. Das soll ja gemäß §45 SGB 5 (Zitat gawain aus einem anderen Thread) möglich sein.
Das blöde an allen ist, dass die Rechtsanwälte auf Beratungsschein nicht gerade hoch motiviert sind. Der Anwalt meiner Freundin, hat den Bescheid mal 3 Wochen liegen lassen vor Ostern. Gerade noch auf dem letzten Tag haben wir dann beim Sozialgericht die Klage mit dem Ziel der Aufhebung dieser Bescheide geschafft. Prozesskostenhilfe muß ja ständig neu beantragt werden.
Ich bin bisher mitgegangen und nun schöpft sie wieder Mut, dass nicht alles so "Sch..." sei, wie es aussähe.
Die Arge nun Jobcenter hat ständig zu Lasten meiner Freundin etwas unterstellt, um die Leistungen permanent zu reduzieren. Gerade die Berechnungen der Einkünft wurden dabei nicht nachvollziehbar begründet. Außerdem hält man es ebenso wenig für notwendig aufzuführen, wieviel Geld wann - wohin gezahlt wird.
Mal sehen, ob es etwas bewirkt.
Vielen Dank und über weitere Hinweise bin ich jederzeit dankbar.
Euer schlaglochsucher