Beiträge von Gawain

    Verzwickte Wohnverhältnisse ;)
    Dein Bruder wäre gut beraten wenn er bleibt wo er momentan ist, denn, da hat lacki recht, würde er da U25 mit seinen Eltern eine BG bilden und bekommt keine Miete vom Amt.
    Du bist zwar mit Deinen Kindern eine eigene BG, allerdings wohnst Du eher zur Untermiete, da Du Küche und Bad der Eltern mitbenutzen musst.
    Wäre es nicht besser Du suchst Dir eine eigene Wohnung?

    Eine Steuererstattung wird wie ein Gehalt als Einkommen betrachtet!
    Wenn Du Leistungen ab dem 1.6.2010 beanspruchst, so liegt Dein letztes Gehalt außerhalb des Leistungsbezugs und wird nicht angerechnet. Die Steuererstattung von Mitte Juni läge damit aber innerhalb des Leistungsbezuges und wird angerechnet.


    Meines Erachtens wäre es der klügere Zug, den zuletzt eingereichten Widerspruch zurückzunehmen (falls noch nicht beschieden), denn dadurch hättest Du Anspruch ab Antragstellung (Anfang August) und müsstet die KV nur für die Monate Juni/Juli selbst bezahlen.

    Du scheinst schon Erfahrungen mit der Denkweise gewisser Sachbearbeiter gemacht zu haben ;). Allerdings dürfte das Job-Center dann den Antrag auf ALG I auch erst gegen Ende Januar bearbeiten.


    Das ist schon in Ordnung, wenn Deine Frau den Antrag auf ALG II gleich bei ihrer Meldung auf dem Amt mit stellt. Die Bearbeitung dauert ja auch ein paar Wochen.

    Hallo nicco,


    natürlich kann und sollte Deine Frau in dem Zuge, in dem sie ALG I beantragt (sich arbeitsuchend meldet) auch das aufstockende ALG II für Januar mit beantragen, um eine Versorgungslücke erst garnicht entstehen zu lassen.
    Dies wird z. B. auch Leuten, welche vorübergehend Erwerbsminderungsrente beziehen, schon 3 Monate vor Ablauf der Rentenzahlung nahegelegt.


    Gruß Gawain

    Hallo arno,


    das Ganze ist wohl etwas unglücklich gelaufen. Die Durchsetzung des Anspruches ab 1.6.2010 würde bedeuten, dass Dir die Steuererstattung während des Bezuges von ALG II zugeflossen und damit anrechenbar ist.


    Zitat

    Im Prinzip hätte ich tatsächlich Anspruch auf Alg 2 ab 1.6.2010.
    Da mir aber Mitte Juni die Steuererstattung zuging, bekäme ich dann 6 Monate lang ca. 300 Euro weniger, was mich insgesamt gegenüber dem vollen Alg2-Bezug ab Anfang August schlechter stellen würde.


    Mich verwundert ein wenig der Wortlaut dieses Widerspruch-Bescheides, er hört sich an, als hättest Du die freie Auswahl wie denn nun verfahren werden soll.
    Hättest Du den Bezug von ALG II ab August belassen, würde die Steuererstattung ggf. in das Schonvermögen fließen und nicht angerechnet werden.
    Meine Frage: Ist der oben zitierte Abschnitt tatsächlich Inhalt eines Widerspruch-Bescheides oder handelt es sich dabei lediglich um ein Anschreiben?


    Gruß Gawain

    Du solltest unbedingt beim Jugendamt vorsprechen und Deine Situation schildern. Ich bin mir sicher, dass die Dir helfen werden, aus diesen untragbaren Zuständen heraus zu kommen. Das von Dir schon erwähnte "betreute Wohnen" halte ich für eine sehr gute Idee.

    Grundsätzlich darf man beim Besuch einer ARGE/Job-Center nicht davon ausgehen, dort auf intelligente Mitarbeiter zu stoßen. Der zweite Irrtum liegt in der Meinung begründet, man würde dort gerecht und fair behandelt. Und zum Dritten sei angemerkt, dass jene Leute, welche kopfschüttelnd das Amt verlassen, NICHT an Parkinson erkrankt sind.

    Hallo Günther,


    ich gehe mal davon aus, dass euch das Haus gemeinsam gehört. Obwohl in diesem Falle ein Mietvertrag überflüssig ist, solltet ihr euch an einem solchen hinsichtlich der Nebenkosten orientieren. Das Amt wiederum orientiert sich an der Angemessenheit der Wohnung (Größe/Kosten). Was in Deiner Region als angemessen gilt, kannst Du unter folgendem Link ersehen:


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    Die Kosten der Unterkunft (KdU) sind meist zweigeteilt dargestellt (Miete inkl. Nebenkosten/Heizkosten). Da Deine Frau mit den beiden Kindern bereits seit 2 JAhren (ohne Dich) dieses Haus bewohnt, gibt es ja hinsichtlich der verbrauchsabhängigen NK wie Heizung, Wasser, Abwasser schon Erfahrungswerte. Ich würde an Deiner Stelle Folgendes tun:


    Mach eine Liste mit den jeweiligen Jahressummen der eben genannten verbrauchsabhängigen NK und schlage diesen die Jahressummen der verbrauchsunabhängigen NK hinzu. Das ganze dann durch 12 Monate dividieren, um eine monatliche Abschlagszahlung zu ermitteln. Mit dieser Liste und den entsprechenden Belegen sollte Deine Frau beim Amt vorsprechen.


    Liegen die € 190 plus Abschlag im Rahmen der Angemessenheit, so wird alles bezahlt. Liegen sie darüber, erhält Deine Frau nur den angemessenen Betrag der KdU.
    Gesondert zu betrachten sind dabei die Heizkosten. Diese müssen (im gewissen Rahmen) in der tatsächlichen Höhe bezahlt werden, falls dié Pauschale des Amtes hierfür nicht ausreicht (§ 22 SGB II).


    Gruß Gawain

    Du solltest das mit der eventuellen Rückzahlung mal außen vor lassen. Geld das Du nicht hast, kann man Dir nicht wegnehmen und wird man Dir stunden.
    Ich denke mal, nach dem 16.9. gab es für Dich nichts mehr zu studieren und unabhängig vom Ausgang Deiner Diplomarbeit hättest Du ab diesem Zeitpunkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden. Entsprechend hätte die/der SB Deinen Antrag am 18.10. als gestellt vermerken müssen. Wahrscheinlich führte Deine Aussage, dass Du noch Studentin seist, zu einem Mißverständnis, was sicherlich auszuräumen ist.
    Natürlich kann Dein Antrag erst beschieden werden, wenn Deine Unterlagen vollständig vorliegen, was aber den Beginn des Anspruches nicht berührt.


    Gruß Gawain

    Hallo Günther,


    alle auf den Mieter umlegbaren Nebenkosten gehören zu den KdU welche das Amt bezahlt. Dazu gehören auch verbrauchsunabhängige Kosten wie Kaminkehrer, Gebäude- und Grundstücksversicherungen usw.

    Sicherlich ein interessanter Fall, den hier wohl niemand zuverlässig zu beantworten vermag. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du beide Eigentumswohnungen retten kannst. Die zweite Wohnung gehört ja wohl eher der Bank als Dir ;). Sie zu verkaufen würde durch eventuell anfallende Zinsausfallentschädigung nicht mal die Hypothek decken.
    Kann sein dass man Dir nahelegt, die zweite Wohnung zu beziehen und die erste zu verkaufen.

    Als Erstes drücke ich Dir mal die Daumen, dass Du die Probezeit schaffst. Falls nicht, solltest Du Dich arbeitsuchend melden und ALG II beantragen. Sollte die jetzige Wohnung dabei als unangemessen betrachtet werden, wird sie dennoch für 6 Monate vom Amt bezahlt. Was Dir, falls Du Dich auf Wohnungssuche machen musst, an Wohnraum und dessen Kosten zusteht, guckst Du am Besten mal hier:


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    Für den Moment könntest Du mal beim Sozialamt vorsprechen, da Dir nach Abzug der Miete ja nur noch € 293,oo zum Leben übrig bleiben. Du solltest Dich also nicht länger selbst verunsichern, es gibt für den Fall der Fälle immer eine Türe, durch die man gehen kann ;).


    Gruß Gawain

    Hallo heidschnucke,


    Dein Beitrag läßt grundlegende Informationen vermissen, um hierzu etwas sagen zu können.


    Wieviel Personen seit ihr zuhause und wie alt sind sie?
    Was hat jeder von euch an Einkommen?
    Wie teuer ist die Wohnung?
    Wie hoch ist Deine Rente?

    Hallo Lola,


    leider hast Du nicht geschrieben, in welcher Art Wohnung Du derzeit lebst (Größe/Kosten) und klingst ansonsten recht unentschlossen. Da Du, ob nun Schülerin oder Patientin, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, scheiden Leistungen nach dem SGB II aus. Die geplante Wohnung ist zudem für 1 Person deutlich zu groß und auch zu teuer.
    Welche finanziellen Mittel stehen Dir denn momentan monatlich zur Verfügung?

    Hallo Daniela,


    das geht ziemlich formlos:


    Hiermit beantrage ich für meine Wohnungs-Erstausstattung gem. § 23 SGB II den Betrag von € ---,--


    Bevor Du das schreibst, solltest Du Dir eine Liste machen mit Allem, was Du an Möbeln und Hausrat benötigst, besuchst damit einen Gebrauchtmöbelmarkt und notierst Dir die entsprechenden Preise. Verzichte dabei auf Luxus aber vergiß die Vorhänge nicht!
    Viel Glück in der ersten, eigenen Wohnung!


    Gruß Gawain