Beiträge von Gawain

    Hallo Xander,


    erfahrungsgemäß wird das Amt hergehen und Dein Gehalt der Bedarfsgemeinschaft, in der ja auch Du bis dato lebst, anrechnen, was eine Kürzung des Hartz IV zur Folge hat. Du selbst bist jedoch aufgrund Deines Einkommens nicht mehr hilfebedürftig und gehörst fortan nicht mehr in die BG.


    Deine Mutter sollte dringend auf dem Amt vorsprechen und dort erklären, dass Du künftig mit ihr in Haushaltsgemeinschaft lebst und das sie von Dir mit Ausnahme des Mietanteils keinerlei Unterstützung aus Deinem Einkommen oder Vermögen bekommt.


    Gruß Gawain

    Ich würde an eurer Stelle mal überschlagen, wieviel ihr bereit wärt, für dieses Haus zu bezahlen, dann mit der Bank reden, ob dieser Betrag finanziert würde und dann der Mutter/Schwiegermutter bzw. der Arge ein Kaufangebot machen.
    Ich meinte, dass es ja gewiss nicht das erste Haus ist, welches besagte Bank finanziert. In der Regel kommt dann jemand vorbei, sieht sich das Objekt an und prüft dann, ob es zu dem (dann von euch festgelegten) Kaufpreis finanziert werden kann.

    Hallo ganorose,


    habe nunmehr auf lackis empfehlung hin die alten Beiträge gelesen, in welchen er ursprünglich auch meine Meinung vertrat. € 400 und Unterhalt, das geht nicht.
    Wenn Du aufgrund eines ärztlichen Attestes keinen Vollzeitjob ausüben kannst, dann darf dies auch der Richter nicht ignorieren und entsprechend kein fiktives Einkommen in dieser Höhe ansetzen. Wenn Dein damaliger Anwalt nicht geschlafen hat, dann kann ich nur vermuten, dass besagtes Attest zum Zeitpunkt des Richterspruches noch nicht vorlag und würde eine neue Verhandlung vor dem Familiengericht rechtfertigen.


    Gruß Gawain

    Sry, ich hatte gedacht man hätte die € 1500 ihres Ehemannes mit herangezogen.
    Klar muss sie alles tun, um ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen zu können, aber von derzeit € 400 kann sie doch nicht auch noch Unterhalt abzwacken :confused:
    Wie ist das mit dem Selbstbehalt in diesem Fall lacki?

    Du selbst kannst von € 400 keinen Unterhalt leisten und das Einkommen Deines jetzigen Ehemannes kann hierfür nicht herangezogen werden, denn dieser ist Deinem Sohn gegenüber nicht unterhaltspflichtig.

    Du benötigst ein Schreiben der Schule, welches die Zahlungsmoralitäten festlegt. Rein der mündlich ausgesprochene Wunsch der Schule wird kaum reichen.

    Hallo Sebastian


    Wäre der Vertrag bei Arbeitsantritt nicht noch verbesserungsfähig gewesen, sodass Du ihn doch noch hättest unterschreiben können? Könnte sein, dass Dir diesbzgl. eine Sanktion ins Haus steht.


    Damit Du die Zeit bis zur 1. Lohnzahlung überbrücken kannst, hättest Du vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn Einstiegsgeld beantragen müssen. Es wurde Dir zwar Geld für Dezember zugesagt, aber eben nur gesagt und nicht schriftlich fixiert.


    Du solltest nun Deinen SB aufklären, dass und aus welchem Gründen Du die Arbeitsstelle nicht angetreten hast, damit die Zahlungen wieder aufgenommen werden.


    Gruß Gawain

    Hallo Gift-Zwerg,


    es wird in der Tat schwierig werden, mit 25 noch einen Ausbildungsplatz zu finden. Ich wünsche Dir trotzdem viel Glück bei der Suche.


    Als erstes solltest Du Dich nach einer angemessenen Wohnung umsehen, aber noch keinen Mietvertrag unterschreiben. Was in Deiner Region als angemessen gilt, kannst Du mittels des Links "Kosten der Unterkunft" am Ende meines Beitrages überprüfen.
    Wenn Du fündig geworden bist, gehst Du zur Arge und läßt Dir die Wohnung genehmigen. Da Du, wie ich annehme, noch keine Möbel hast, kannst Du dort zeitgleich eine Erstausstattung beantragen, d.h. man wird Dir einen Pauschalbetrag genehmigen, mit dem Du in einem Gebrauchtmöbelmarkt einkaufen kannst.


    Gruß Gawain

    Das einfach mal so ein psychologisches Gutachten verlangt wird, kann ich mir nicht vorstellen. Kann es sein, dass Dir nahegelegt wurde Erwerbsminderungsrente zu beantragen? In diesem Falle käme es zu einer Überprüfung z.B. durch den medizinischen Dienst, in wie weit Du mehr als 3 Stunden arbeiten könntest.


    Hierzu hat die ARGE natürlich ein Recht, denn wenn Du ggf. dem Arbeitsmarkt krankheitsbedingt nicht mehr zur Verfügung stehen kannst, hast Du keinen Anspruch mehr auf H4 und müsstest andere Leistungen beantragen.

    Die Erstausstattung darfst Du behalten. Hebe sie gut auf, Du wirst nie wieder eine bekommen! Warum abmelden? Du bist arbeitsuchend gemeldet und nur deshalb bekommst Du ALG1. Wenn Du bei Deinen Eltern wieder einziehst und dort mietfrei wohnst, entfällt wahrscheinlich das aufstockende ALG2 ohnehin.

    Es wundert mich, wie Du überhaupt Unterhalt in dieser Höhe hast leisten können. Für eine Empfängerin von Sozialleistungen wird sich keine Unterhaltszahlung festlegen lassen, dazu bist Du finanziell schlichtweg nicht in der Lage.