Beiträge von Gawain

    Auch wenn Du ALG 1 bekommst, könnte sich für Dich und Deine Familie ein Anspruch auf ALG 2 (Hartz IV) ergeben. Um dazu etwas genaueres sagen zu können, müsstest Du noch ein paar Angaben machen:


    a) in welcher Stadt/Landkreis wohnst Du?
    b) Arbeitet Deine Frau? Wenn ja, wieviel verdient sie?
    c) Wie alt sind die Kinder?
    d) Arbeiten eines oder mehere Deiner Kinder und wieviel verdienen sie?

    Ich bin der Meinung, dass ihr folgende Gelder erhalten müsstet:


    € 646 für Dich und Deine Frau
    € 134 für die beiden Kinder
    € 500 für die Schuldzinsen
    ca. € 150 für Heiz- und Nebenkosten


    Zusammen also € 1430 von der Arge + € 368 von der Kindergeldkasse = € 1798.


    Wenn die 2. Wohnung im Haus nicht vermietbar ist, dann sind auch die Nebenkosten nicht aufgeteilbar. Du solltest diesen Widerspruch einlegen, wie ich Dir schon geschrieben habe.

    Davon ausgehend, dass das Haus finanziert wird, würde das Amt u.U. den Zinsanteil der Hausfinanzierung tragen. Nachdem Du von Untervermietung sprichst, hast Du Dich bereits auf die richtige Schiene begeben, da ja 160m² für 3 Personen entschieden zuviel sind und eine eventuell laufende Finanzierung von der Belastung auch für das Amt zu hoch sein könnte.

    Bis auf Weiteres bleibt alles beim Alten.
    Wahrscheinlich werden die geplanten Neuerungen im Bundesrat scheitern und bis dann zur Zufriedenheit der Opposition nachgebessert wurde, werden wieder Monate vergehen.

    Er hat das Haus erst 4 Jahre und bei einer Kreditrate von € 615 dürfte der Anteil der Zinsen noch bei mehr als 90% liegen, also etwa € 540. Dann, wie lacki schrieb, die € 70 für das behinderte Kind davon weg, blieben € 470. Was aber ist mit angemessenen Heiz- und Nebenkosten?


    Sie haben nunmal das Haus und müssen da jetzt irgendwie durch. Verkauf bringt in diesem Fall nur zusätzliche Probleme, da die Zinsausfallentschädigung der finanzierenden Bank nach so kurzer Laufzeit enorm sein dürfte.

    Ich empfehle Dir, folgendes Schreiben an die für Dich zuständige ARGE zu richten:


    Widerspruch


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    gegen den Leistungsbescheid vom ..... lege ich hiermit Widerspruch ein!


    Begründung:
    Gemäß § 35 Abs. 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt zu begründen. In der Begründung sind die wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben, welche die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Dieser Begründungspflicht kommen Sie mit dem vorstehend benannten Bescheid nur sehr unzureichend nach.
    Für mich ist die Berechnung der Kosten der Unterkunft nicht nachvollziehbar. Ich bitte Sie daher, mir im Detail aufzulisten, in wie weit Schuldzinsen sowie Heiz- und Nebenkosten in Ihre Berechnung eingeflossen sind.


    mit freundlichen Grüßen

    Das ist richtig, Du bekommst...


    a) 646,oo für Dich und Deine Frau
    b) 134 für die beiden Kinder


    Für Unterkunft und Heizung müsstest Du aber mehr bekommen. Du solltest dringend zum Amt gehen und Dir erklären lassen, warum nur € 430 für Unterkunft und Heizung berechnet wurden.

    In eurem Fall wird das Amt sicher die Zinsen für den Hauskredit bezahlen und ca. € 150 für Heiz- und Nebenkosten (je nach Region), aber auf keinen Fall € 208 Heizkosten + € 110 Nebenkosten, das ist viel zu hoch!!!
    Du solltest mal auf Deinem Bescheid nachsehen, wieviel für Anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung berechnet wurden. Vielleicht wurden diese € 150 vergessen, aber viel mehr Geld wirst Du nicht bekommen.

    Hallo tuncay,


    ich glaube nicht, dass sich das Amt da verrechnet hat, aber mir erscheinen die von Dir genannten Heiz- und Nebenkosten sehr hoch. Um einen Anhaltspunkt zu haben, wieviel davon das Amt bezahlt, müsste ich wissen, in welcher Stadt oder welchem Landkreis zu wohnst.


    Der Kredit von dem Du schreibst, ist das der Hauskredit?


    Gruß Gawain

    Naja, was nicht mehr da ist, kann man ja kaum zurückfordern. Du hast dahingehend nichts zu befürchten. Allerdings könnte das jemand vor dem Hintergrund der Firmenpleite in einem etwas schummrigeren Licht sehen :rolleyes: