Das kann ich sehr gut verstehen und ich wünsche euch, dass ihr einen einsichtigen SB von eurem Vorhaben überzeugen könnt.
Ich nehme an, dass der Verstorbene ebenfalls ALG II bezogen hat und die von Dir genannten € 149 die hälftigen Kosten der Unterkunft sind. Deine Mutter hätte nunmehr Anspruch auf € 359 Regelleistung und zumindest für 6 Monate auf die vollen Kosten der Unterkunft.
Wenn sie nun zu Dir zieht, würde sie mit Dir in Haushaltsgemeinschaft leben. Darauf müsst ihr beharren, sonst wird Deiner Mutter Dein Einkommen angerechnet. Gemäß §9 Abs. 5 wird auch vermutet, dass sich Verwandte gegenseitig unterstützen. Es wird also erforderlich sein, dass Deine Mutter gegenüber dem Amt angibt, von Dir keinerlei Unterstützung zu erhalten.