Beiträge von Gawain

    Hallo angelus,


    es ist richtig, dass in erster Linie Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig sind. Es ist ebenso richtig, dass U25 nicht auf Kosten des Staates eine eigene Wohnung nehmen können.
    Da Du aber Ü18 und damit volljährig bist, kann niemand Deine Mutter zwingen, Dich in die neue Wohnung mitzunehmen. Entsprechend könntest Du Leistungen nach dem SGB II beantragen!


    Bevor Du irgendwo in der Ferne einen Mietvertrag unterschreibst, muss dies mit dem Amt abgesprochen und genehmigt sein. Wie teuer diese Wohnung für Dich als Einzelperson sein darf, kannst Du dem Link "Kosten der Unterkunft" am Ende meines Beitrages entnehmen! Aber erstmal die Schule fertig machen! ;)


    Gruß Gawain

    Hallo anna,


    Dein Problem scheint wohl eher Dein Lebensgefährte zu sein. Ihr bildet alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft und wird einer davon sanktioniert, so fehlt das Geld natürlich allen. Natürlich ist es richtig und wichtig, dass das Amt die Miete dennoch weiterhin vollständig überweist, denn wäre das nicht der Fall, könnte euch der Vermieter bereits nach 2 Monaten fristlos kündigen.


    Um die finanzielle Einbuße zu mildern, könntet ihr beim Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Dies wäre dann allerdings ein Darlehen, welches zurückgeführt werden muss!


    Gruß Gawain

    Wenn ich das richtig interpretiere, dann beträgt Dein Einkommen (Lohn + Kindergeld + Wohngeld) zusammen € 751,oo pro Monat. Damit liegst Du € 52,oo über den H4-Sätzen. Entsprechend wird es keine zusätzlichen Gelder für Dich geben.

    Hallo littleMum,


    was Du an Strom oder sonstigen Raten bezahlen musst, ist für die Berechnung unerheblich. Ihr 4 zusammen habt einen Bedarf von € 1.703,oo (3 x Sozialgeld f. Kinder, Regelleistung f. Dich, Zuschlag alleinerziehend, Kosten der Unterkunft).
    Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von € 1.276,oo (UVG, Kindergeld, Wohngeld). Entsprechend sollte Dir die ARGE noch € 427,oo bezahlen, wovon diese € 50 für die Regionaldirektion noch abgehen würden.
    Solltest Du bzgl. der jüngsten Zahlungen einen Bescheid vorliegen haben, solltest Du dringend Widerspruch einlegen und Dir erklären lassen, wie sich die Berechnung der Arge im Einzelnen zusammensetzt.


    Gruß Gawain

    Dein Auto gehört zu Deinem Vermögen, welches durch den Unfall beschädigt wurde. Die Vergütung der Versicherung ist meiner Meinung nach kein anrechenbares Einkommen sondern dient einzig und allein den vorherigen Zustand wieder herzustellen.


    Zitat

    Ja wenn die das nicht dürfen? wieso tuen sie das dann einfach?


    Wäre es anders, bräuchten wir auch dieses Forum nicht, da dann ja jedem Genüge getan würde ;)


    Was mich interessieren würde ist, ob in der Begründung des Bescheides die Einstellung der Leistungen angedroht oder angekündigt wurde.

    Ja, da würde ich an Deiner Stelle ebenfalls Widerspruch einlegen.
    Vielleicht solltest Du mit anführen, dass Dir durch den Unfall ein Schaden an dem der Behörde bekanntem Vermögen entstanden ist, welche die Versicherung des Unfallgegners nunmehr ausgeglichen hat und das diese Zahlung daher nicht als Einkommen gewertet werden kann.


    Nein, man darf Dir in diesem Fall nicht einfach so die Leistungen versagen. Selbst wenn eine Überzahlung vorläge, kann der überzahlte Betrag nicht in einer Summe einbehalten werden.


    Das auf dem Amt vor allem unliebsame Schreiben einfach so verschwinden, ist nichts Neues. Gut, dass Du Deine Unterlagen per Einschreiben geschickt hast.

    lacki


    Danke für den Hinweis. Schade das so wenig Rückmeldungen von Fragestellern erfolgen, wie ihre Angelegenheit schließlich ausgegangen ist.


    Sasa


    wie Du lesen kannst, ist die vorwiegende Meinung jene, dass Deine Tochter Anspruch auf ALG II haben könnte. Euer Weg sollte euch daher zur zuständigen Arge/Job-Center führen, um dieses dort zu beantragen. Ich schließe mich der vorherrschenden Meinung nicht an, da Deine Tochter nicht erwerbsfähig ist, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
    Vielleicht bist Du so nett und schreibst uns hier im Forum, wie die Sache letztendlich ausgegangen ist ;)


    Gruß Gawain

    Das sind völlig neue Aspekte, welche lacki da einbringt. Wenn das, was er sagt, für diesen Fall hier rechtens ist, dann müsste es für jedes minderjährige Kind, welches durch UH+KG+WG nicht hilfebedürftig ist, billig sein.


    Sasa´s Tochter ist nicht erwerbsfähig, sie ist Schülerin und nach meinem Kenntnisstand (wird von den Argen meist so dargestellt) kann eine Minderjährige weder eine eigene BG bilden noch mit ihren Eltern in Haushaltsgemeinschaft leben.

    Hallo Gerald,


    egal was Du Dir zu Schulden hast kommen lassen, von dem verbleibenden Geld wirst Du wohl kaum die kommenden Monate überstehen.
    Du solltest beim Sozialamt vorsprechen, Deine Situation schildern und dort Geld zum Lebensunterhalt auf Darlehensbasis beantragen.


    In 2. Linie solltest Du im Hinblick auf bestehende und hinzukommende Rückzahlungen mit der Arge eine vernünftige Rückzahlungsrate vereinbaren! Die von Dir genannten € 100 übersteigen bei Weitem Deine Belastungsgrenze.


    Gruß Gawain

    Also Gehetze ist etwas gänzlich anderes, als das, was ich zu diesem Thema beigetragen haben. lacki, Du bist halt eher ein ängstlicher Mensch, der lieber klein beigibt und klaglos dem "Kaiser" gibt, was des "Kaisers" ist. Nicht jeder ist ein Kämpfer, aber sieh Dir diesen Fall doch mal durch die dicke Hornbrille des SB an:


    Wir wissen doch hier Alle, dass der SB beim Entscheid des Folgeantrages nicht einfach mal so die Beweis-Akzeptanz des Erstantrages auf den Kopf stellen darf. Ist der SB mit den Quittungen nicht mehr einverstanden, so kann er für die Zukunft darum bitten, die Miete zu überweisen, aber er darf keine Verletzung der Mitwirkungspflicht konstruieren, wenn weder der Umfang der Mitwirkung noch der Grund dafür genannt wurden. Eine Friststellung von lediglich 2 Tagen setzt dem Ganzen noch die Krone auf! Es werden noch immer viel zu wenig Sachbearbeiter persönlich in Regress genommen... sei es durch eine Beschwerde beim Vorgesetzten oder durch Anklage wegen Rechtsbeugung.


    Man kann nun, wie lacki es predigt, in Ehrfurcht vor dem SB erstarren, oder aber der Vebreitung grenzenlosen Schwachsinns Einhalt gebieten. Bitte bedenkt, dass ein SB weder mit überdurchschnittlicher Intelligenz gesegnet, noch eine andere Schul- oder Berufsausbildung genossen hat, als der Durchschnitt der Bevölkerung. Der durchschnittliche, aktive Benutzer dieses Forums hat es pro Woche mit mehr Grenzfällen zu tun, als ein SB im ganzen Jahr. Daher die Einladung an alle schulungsbedürftigen SB's, ihr Wissen in diesem Forum zu vertiefen.

    Zitat

    ohne vorlage des hauptmietvertrages wird er keine leistungen bekommen.


    Das ist eine völlig falsche Information lacki. Es gibt keine Mitwirkungspflicht Dritter, Nichthilfebedürftiger! Der SB hat einzig und allein nach Angemessenheit der Wohnung zu entscheiden. Selbst dann wenn der Untermietvertrag höher wäre, als der Hauptmietvertrag betrifft dies ausschließlich das Mietrecht und greift auch dort nur im Falle von Mietwucher.


    Zitat

    Auch ist unser sozialsystem weltspitze


    ... und damit das so bleibt, müssen wir den SB's genauestens auf die Finger schauen und manchmal auch drauf klopfen :D

    zum Beispiel hier....


    § 23 Abweichende Erbringung von Leistungen
    (1) Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen.

    lacki, Du neigst dazu mündigen Bürgern die Rechte zusammenstreichen zu wollen, aber die Stasi hat ihre Tätigkeit schon lange eingestellt. Ist es denn so schwer zu verstehen, dass ein nichthilfebedürftiger Erwachsener der ARGE zu keinerlei Auskünften verpflichtet ist? Die Mitwirkungspflicht obliegt einzig und allein dem Hilfebedürftigen!!!
    Wir reden hier von Argen oder Job-Centern und nicht vom jüngsten Gericht und wir reden von Arge-Mitarbeitern, die nicht selten die Grenzen der Rechtsbeugung überschreiten. Deshalb ist das, was Du hier als sinnlose Paragraphenreiterei bezeichnest, ein durchaus nötiger Widerstand gegen die Willkür in dieser Bananenrepublik.