Zitat1 Jahr kann Oma ohne Hin da sein ohne das einer was kann.
Ach Du meinst, dass man sonst der Sabrina und der Oma eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen könnte?
Zitat1 Jahr kann Oma ohne Hin da sein ohne das einer was kann.
Ach Du meinst, dass man sonst der Sabrina und der Oma eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen könnte?
ZitatOma hat nichts mit dem SGB II zu Tun
Richtig, deswegen gibt's auch für sie keine KdU vom Amt!
ZitatLeistungsberechtig ist Sabrina und fertig
Richtig und deswegen bekommt auch nur sie die KdU.
ZitatStellt sie den Antrag so ist das zunächst einmal Maßgebend.
Richtig, denn nur Sabrina hat da etwas zu beantragen!
ZitatDas andere ist dann halt zu Klären wenn es dann an dem ist, wenn Oma dann da ist.
Richtig und die zwei werden sich dann schon einig werden.
Hört sich fast so an, als könnten wir diesen Thread nunmehr abschließen
Gawain
Horst und chico
Ich glaube, ihr zwei seid da ein wenig auf den Holzweg geraten. Ich verstehe das so: Wenn die Ausbildung dem Grunde nach bafög-fähig ist, interessiert es nicht, ob die Eltern in diesem Fall den Unterhalt wegen fehlender Zielstrebigkeit des Kindes verweigern. Warum sollte der Staat dann bezahlen müssen, wenn das Kind die Sache selbst verbockt hat?
ZitatFalsch : selbstverständlich gibt es das, das wer Mietfrei Wohnen kann wenn Tochter sagt Liebe Oma Du kannst bei Mir Wohnen musst mir aber keine Miete Zahlen Oder bei Lebenslanges Wohnrecht wo keine Miete zu Entrichten ist
Da stimme ich Dir zu, aber es setzt voraus, dass die Tochter es sich leisten kann, die volle Miete alleine zu bezahlen, was ja in unserem Fall wohl eher nicht gegeben ist!
In anderen Foren wird ein Thread, nachdem er ausgiebig genug richtig beantwortet wurde, geschlossen. Dieser hier hätte sich spätestens nach dem 12. Beitrag geschlossen gehört, da die Fragen der TE von Kitty korrekt beantwortet wurden.
ZitatDas Amt kann sich nicht Weigern
Aber selbstverständlich wird sich das Amt da weigern, denn dieses ist nur für Hilfebedürftige nach dem SGB II zuständig und nicht für die Oma. Diese hat eigenes Einkommen in Form von Rente von der LVA, denn hätte sie dieses nicht, dann hätte sie ja Anspruch auf Grundsicherung.
Es ist richtig, dass der Vermieter der Oma nichts kann, wenn diese nicht mit im Mietvertrag steht. Die Realität ist eigentlich ganz einfach zu verstehen Kai:
1) Das Amt bezahlt nur den Anteil Sabrinas an den KdU
2) Die 2. Hälfte der KdU ist Vereinbarungssache zwischen Sabrina und der Oma
Das sich die Oma an den KdU beteiligen muss, wird diese ganz sicher verstehen, denn im Gegensatz zu Dir weis sie, dass Rentner in Deutschland nicht mietfrei wohnen können
Sollten sich Sabrina und ihre Oma wider Erwarten bzgl. der Aufteilung der KdU nicht einigen können, hat sich das mit der neuen Wohnung erledigt und jeder bleibt wo er ist!
Nun hat man Dir ja mehrfach mittels Zitaten aufgezeigt, wo dies mit der Aufteilung der KdU geschrieben steht und da Du bislang jeden gegenteiligen Beweis schuldig geblieben bist, solltest auch Du allmählich die Tatsachen akzeptieren. Es wird nunmal so gehandhabt, ob Dir das nun passt oder nicht. Du solltest Dir auch mal Gedanken machen Kai, welchen Schaden Du hier anrichten kannst, wenn Du derart hanebücherne Ratschläge gibst. Es ehrt Dich ja, wenn Du hier helfen willst, aber als Neuling ist man gut beraten, sich erst einmal im Hintergrund zu halten, zu lesen was andere "Erfahrene" hier schreiben, selbst die Zitate nachzuschlagen und zu lernen. Wenn man los donnert wie Du und nicht beweisbare Behauptungen aufstellt, macht man sich zur Lachnummer des Forums!
Gawain
Lass uns mal versuchen, die Sache zu ergründen:
1) Es spielt doch mal garkeine Rolle, ob die "Behausung" nun Wohnung oder Unterkunft genannt wird, der Leistungsträger (die Kommune) bezahlt die damit verbundenen Kosten des Leistungsbeziehers, die da sind: Mietzins + Nebenkosten + angemessene Nachzahlungen. Wenn wir uns darauf einigen könnten, wäre dies für weitere Überlegungen sehr hilfreich ;).
2) Wenn ich mich recht entsinne, wohnt Sabrina (die Threaderstellerin) derzeit noch in einer angemessenen, 2-Zimmer-Wohnung und würde für den Fall, dass die Omma mit einzieht, in eine größere Wohnung ziehen. Diese größere Wohnung wäre für Sabrina allein allerdings unangemessen groß, d.h., das Amt würde maximal die KdU der alten (jetzigen) Wohnung bezahlen. Da aber die Omma mit einzieht, teilt sich die Größe und ist für Sabrina somit wieder angemessen großer Wohnraum.
3) Nun werden beim Amt die Gehirne aktiviert und man sucht in den Richtlinien, welche Miete denn nun für Sabrina zu bezahlen wäre. Da die halbe Miete der neuen Wohnung geringer ist, als die gesamte der alten Wohnung, bezahlt man also nur die Hälfte der KdU der neuen Wohnung.
4) Nun sagt der Vermieter: "Moment mal Leute, so geht das nicht! Wenn ihr hier wohnen bleiben wollt, dann kommt erst mal mit der 2. Hälfte der Miete und der Nebenkosten rüber!"
Und recht hat er, denn er will ja die ganze Miete und nicht nur die Hälfte. Nun wirft sich uns die schwierige Frage auf, wer denn nun diese zweite Hälfte bezahlen soll? Das Amt weigert sich, da die Wohnung ja von 2 Personen bewohnt ist, wobei nur 1 Person hilfebedürftig ist. Sabrina aber kann und darf nicht, denn sonst hat sie nichts mehr übrig um Strom zu bezahlen oder Lebensmittel zu kaufen.
Und nun kommt Kai ins Spiel, denn Kai muss nun die alles entscheidende Frage beantworten: Wer bezahlt die 2. Hälfte der KdU?
ZitatAber egal. Mich überzeugt das nicht.
Du verkennst die Situation Kai, dieses Forum ist angedacht, das RICHTIGE an die Threadersteller weiterzugeben, und nicht um Gehirntote zu überzeugen!
Du darfst ja Deine eigene Meinung darüber haben, was nun eine Unterkunft und was eine Wohnung ist, aber festgelegte Definitionen einfach als FALSCH zu bezeichnen ist unprofessionell und einer Kapazität wie Dir nicht würdig. Dies so auszulegen ist halt, sagen wir, nur Deine Meinung und oftmals ist es besser, diese für sich zu behalten, um am Ende nicht vollends als Idiot dazustehen.
Leider hast Du den richtigen Zeitpunkt dies zu vermeiden, verpasst!
ZitatUnterkünfte zum dauerhaften Wohnen sind Wohnungen, Häuser (z. B. Bungalows, Villen und Schlösser bzw. Burgen), Kloster oder Heime.
Unterkünfte zum vorübergehenden Wohnen sind Hotels (auch Resorts und Motels), Herbergen, Pensionen (Fremdenzimmer), Jugendherbergen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Quartiere, Berghütten, Baracken, Kasernen, Wohnwagen (auch fest auf Campingplätzen), Zelte (z. B. Jurten, Wigwame und Tipis), Lauben (Gartenlauben, Schrebergartenhütten, Weinberghütten, Almhütten), Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime, Wohncontainer und Stadtwohnheime (Obdachlosenunterkünfte). Auf Reisen schlafen manche Menschen auch in den Wartebereichen von Verkehrsbauwerken (z. B. in Flughafenhallen und Bahnhöfen). Eine Besonderheit sind Gefängnisse (Haftzellen) oder geschlossene Anstalten, wo Verurteilte über lange Zeit wohnen müssen.
Nachdem also die Omma dann dauerhaft mit ihrer Enkelin in dieser Unterkunft wohnen wird, nennt man diese Unterkunft (wär hätte das gedacht) eine Wohnung. Ach ja, dieses Zitat entstammt Wikipedia.
Turtle, Du hast übersehen, dass die Omma Rentnerin ist und viel weiter vorne in diesem "Machwerk" hier hat Kai ja schon geschrieben, dass Renterinnen zu den nicht leistungsfähigen Personen gehören und diese in Deutschland generell keine Miete zu bezahlen brauchen
ZitatOK belassen wir es damit.
Ich danke Dir!!!
Kosten der Unterkunft sind alle Kosten, welche in Zusammenhang mit der Unterkunft stehen, auch der "Mietzins" und die "Nachzahlung"! Du gehst hier mit Deinem dämlichen Gequatsche jeden auf den Keks, eierst unzählige Seiten an einem Thema herum, das hier garnicht zur Debatte stand.
Keiner der hier Aktiven, und die sind größtenteils schon sehr lange hier aktiv, teilen Deine Meinung, aber der "Frischling" Kai, auch bekannt als "Mister Abbruch" meint noch immer, er alleine sei im Recht.
Mein lieber Herr Gesangverein, ich möchte keine jener Maschinen sehen, die Du gebaut hast, wahrscheinlich hat eine davon die Titanic versenkt
Diese Verbohrtheit erinnert mich irgendwie an eine Sendung des Bayerischen Rundfunks, welche immer mit den Worten begann/beginnt:
Sie hören nun den Landfunk! (Das Rindvieh ist selbst am Mikrofon!)
Kai, ich geb's auf! Dir ist irgendwann Dein geistiger Horizont auf die Füße gefallen und seither nicht mehr hochgekommen. Mag es mit einem Stromunfall zusammenhängen... ich weis es nicht! Vielleicht wurdest Du auch von einem Hydranten geküßt!
Was hat denn die Oma mit dem SGB II zu schaffen? Sie bezieht doch keine Leistungen!
ZitatUnd wie Kitty meint das es ein Straftatbestand sein soll wenn Sabrina nichts angibt von ihrer Oma ist völliger Blödsinn.
Da hat die Kitty voll und ganz recht! Wenn bei einem Leistungsempfänger jemand einzieht, muss diese Veränderung gemeldet werden. Bezieht derjenige, der einzieht, selbst keine Sozialleistungen, so bezahlt das Jobcenter künftig auch nur noch anteilig die Kosten der Unterkunft, nämlich für den Leistungsberechtigten!
In unserem Falle heißt dies: Sabrina würde für eine angemessene Wohnung vom Jobcenter nur noch die Hälfte der Kosten der Unterkunft bekommen, da die nichtleistungsberechtigte Oma die zweite Hälfte aus ihrer Rente heraus bezahlen muss!
Sagen wir es doch mit einem Satz Kai:
Die Oma hat mit dem SGB II überhaupt nichts zu tun, weil sie vom Amt nichts bekommt, weil sie nicht hilfebedürftig ist und deswegen waren alle §§ die Du hier reinkopiert hast, schlichtweg für die Katz!
sabrina
Halte Dich bitte an das, was Kitty Dir geschrieben hat, das andere ist purer Schwachsinn!
ZitatGwain, das ist so kann man schön Reden wie man will sie ist nicht leistungsfähig als Rentnerin. Sie gehört weder zu einer BG noch zu einer HG
Die arme Omma, keine BG, keine HG! Da bleibt nur noch die SG, die Spaßgesellschaft! Also wir haben es alle vernommen, Rentner sind nicht leistungsfähig und wohnen ab sofort alle mietfrei!!!
Kai, wir wünschen uns Dich als nächsten Bundeskanzler
Dies hier ist der springende Punkt und das hüpfende Komma Kai:
Zitatlegen bei der Berechnung der Geldleistung eine anteilige Miete zugrunde (Kosten der Unterkunft durch Zahl der Gemeinschaftsmitglieder).
Wie leistungsfähig die Omma noch ist, lassen wir mal beiseite, wir kennen ja deren Kondition nicht!
ZitatSie macht sich auch nicht Strafbar wenn sie ihre Oma Kostenlos bei sich Wohnen lässt
Da hat der Kai schon recht, die Oma MUSS keine Miete bezahlen, denn die Sabrina könnte ja die zweite Hälfte der Miete aus ihrer Regelleistung bezahlen. Nur mit dem Essen wird es dann wohl sehr knapp werden für Sabrina
Guck doch mal, was das Jobcenter dazu sagt...
http://www.sgb2.info/seite/die-haushaltsgemeinschaft
Die müssten es doch wissen, oder?