Lackis Einwand zeigt mir, dass ich mich da jetzt wohl etwas missverständlich ausgedrückt habe. Das mit dem Wohngeld kommt natürlich nur dann zum Tragen, wenn ihr beiden auseinanderzieht. Sorry
Beiträge von Gawain
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Warum sollte die 18-jährige kein Wohngeld bekommen? Die Mutter will ausziehen und überläßt der Tochter die bisherige Wohnung.
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Ist das für das Amt nicht eigentlich DIE Lösung?
Nein, für das Amt ist es billiger wenn Deine Tochter in der BG verbleibt und ihr Einkommen angerechnet werden kann.
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Was mich ja noch interessiert wäre eine spätere Lebensgemeinschaft und wie es dann aussieht.
Darüber entscheidet das Einkommen Deines künftigen Lebenspartners. -
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Dann würde mir bei der Leistung aber auch nur die hälftige Miete gezahlt, richtig?
Richtig! Die andere Hälfte bezahlt Deine Tochter.ZitatSie könnte dann für sich Wohngeld beantragen
Richtig. Die Wohnungsgröße interessiert dabei nicht.ZitatIch würde dann Sozialleistungen bekommen in Höhe vom jetzigen Hartz4
Zzgl. dem bislang Dir abgezogenen Kindergeld, denn dieses bekommt ja dann Deine Tochter in die Hand.Nein, nein, auf ein Leben alleine musst Du Dich nicht einstellen. Wenn Du mal wieder mit jemanden zusammenziehst, so bleibt das Einkommen Deines Partners 1 Jahr lang unberücksichtigt und wird erst danach angerechnet.
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Du brauchst hinsichtlich Sozialamt nichts unternehmen, man wird Dich dorthin verweisen, sobald abzusehen ist, dass die Krankheit länger als 6 Monate dauern wird. So jedenfalls die Handhabung im SGB.
Die Haushaltsgemeinschaft wäre auch jetzt schon möglich und erfordert lediglich eine Erklärung Deiner Tochter gegenüber dem Jobcenter, dass sie nicht mehr hilfebedürftig ist und fortan mit Dir in Haushaltsgemeinschaft lebt. Hierbei versichert sie, dass sie Dich, außer der hälftigen Miete, weder aus ihrem Einkommen noch Vermögen unterstützt.
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Hallo Benevella,
wenn Du weiterhin dauerhaft krank sein solltest, steht mittelfristig der Wechel von Hartz IV zum Sozialamt an, und zwar einfach deshalb, weil Du dem Arbeitsmarkt krankheitsbedingt nicht zur Verfügung stehst. Vom Geld her ändert sich dadurch bis zum Rentenalter nichts!
Wenn oder sobald Deine Tochter die Hälfte der Miete stemmen kann, lebt sie mit Dir in Haushaltsgemeinschaft, wobei Dir ihr Einkommen nicht mehr angerechnet wird. Optional könnt ihr natürlich auch auseinanderziehen, sobald sie keine Unterstützung vom Amt her mehr braucht und vielleicht wäre dies unter Berücksichtigung von Ausbildungsvergütung + Kindergeld + Wohngeld ja heute schon gegeben.Nutzt doch mal einen Wohngeldrechner!
Gruß Gawain
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Hallo Dimi,
Du solltest mal bei der Agentur für Arbeit vorbeischauen, Dich arbeitsuchend melden und einen Antrag auf Hartz IV stellen. Insofern sich für Dich ein Anspruch ergibt, gehört hierzu auch eine kleine, angemessene Wohnung (50m²) und eine Wohnungserstausstattung.
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Hallo Mina,
eben drum weil Du noch keine Ausbildung hast und weil Du U25 keinen Antrag auf Hartz IV stellen kannst, sind Deine Eltern Dir gegenüber barunterhaltspflichtig. Sollte sich dem Dein Vater weiterhin verschließen, empfehle ich Dir einen Gang zum Jugendamt, um Deine Situation zu schildern. Deren Betreuungspflicht endet zwar mit dem 18. Lj aber in der Regel helfen Sie dennoch weiter.
Der nächste Schritt wäre der zu einem Anwalt!Gruß Gawain
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Hallo Bersi
Es ist kein Muss sich scheiden zu lassen. Wenn Du Dich trennen möchtest, dann suche Dir eine Wohnung und laß sie vom Jobcenter genehmigen. Da ihr beide Hartz IV bezieht dürfte es auch hinsichtlich der Wohnungsausstattung keine Probleme geben.
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Nur zur Info, der Januar war zuletzt am 27.09.2010 online.
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Na dann ist ja alles gut ausgegangen. Danke für die Rückmeldung!
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Hättest Dir diesen Kommentar besser verkneifen sollen, der hat schon tschüß gesagt. Jetzt kommt er bestimmt wieder zurück.
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Und tschüssssss!
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Du hättest vor Arbeitsantritt für November Eingliederungsgeld beantragen müssen. Nun kannst Du nur noch hergehen und Deinem SB vorwerfen, dass er seiner Aufklärungspflicht Dir gegenüber nicht nachgekommen ist, insofern er vor Deiner Arbeitsaufnahme Kenntnis davon hatte.
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Natürlich musst Du beide Konten angeben. Wenn Du Bedenken hinsichtlich der Vollmachten hast, kannst Du diese bei der Bank doch zurückziehen.
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Ich weis nicht ob die Bank da mitspielt, wenn Du mit diesem Konto dicke im Minus bist. Ich an Deiner Stelle würde bei einer anderen Bank ein neues P-Konto eröffnen.
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Hallo sogargut
Du solltest ein neues Konto eröffnen und zwar sogleich ein P-Konto, um eventuellen Pfändungen entgegen zu wirken.
Melde Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend (falls noch nicht geschehen) und stelle einen Antrag auf ALG II. Willst Du tatsächlich mit 28 bei den Eltern wohnen bleiben? Du könntest Dir auch eine angemessene Wohnung (50 m²) suchen und einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Was in Deiner Region als angemessen gilt, kannst Du mit dem Link "Kosten der Unterkunft" am Ende meines Beitrages checken. Keinen Mietvertrag unterschreiben, ohne dies vorher mit dem Jobcenter abzusprechen!Falls Du aber bei den Eltern wohnen bleibst, solltest Du besagten Untermietvertrag mit ihnen abschließen (vorher das Jobcenter fragen). In diesem Fall lebst Du mit Deinen Eltern in Haushaltsgemeinschaft, worauf Du Dich auch gleich bei ALG II-Antragsstellung berufen solltest. Deine Eltern dürfen Dich fortan nicht mehr unterstützen, sonst wird Dir das Geld gekürzt.
Gruß Gawain