Erbe erst mal schön und laß Deine Hoffnung zu einem konkreten Fall werden, denn nur solche sind hier erwünscht und nicht "was wäre wenn".
Bis dahin kannst Du ja selber googeln, hast ja vom Hergott zwei gesunde Hände bekommen.
Beiträge von Gawain
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Hallo carodina
Von den € 400 bleiben Dir € 160, den Rest schluckt das Amt.
Gerechnet wird so:a) € 100,oo Grundfreibetrag
b) 20% auf die verbleibenden € 300,oo = € 60,ooGruß Gawain
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Zitat
da können die mich wohl kaum weider zurück zzu den eltern schicken
Man wird Dich nicht zu den Eltern schicken, aber man wird Dich auf deren Geldbeutel verweisen. Wie schon gesagt: Es gibt keine Sozialleistungen für Dich, weil die Grundvoraussetzungen nicht stimmen.
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Das will ich ja auch! Mich interresiert aber, ob ich eine Wohnung bezahlt kriege
Das wurde Dir hier schon beantwortet. Wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und zwar für einen versicherungspflichtigen Full-Time-Job, gibt es keine Leistungen!
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Am Ende meiner Beiträge (ganz unten) ist ein Link zu einem bafög-Rechner. Kannst ja mal checken.
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15km in die Schule ist doch nicht weit und das man in Deinem Alter Probleme mit den Eltern hat, ist auch völlig normal.
Mit nix oder fast nix nen eigenen Haushalt gründen ist auch nicht so toll. Da kommst Du dann nach der Schule nachhause, stehen nur ein paar Obstkisten in der Wohnung... niemand hat was gekocht.... kein Herd da und auch keine Kochkenntnisse
Du hast es doch gut zuhause. Findest nicht auch? -
Damit ist natürlich ein versicherungspflichtiger Vollzeitjob gemeint und 25 wirst Du dadurch auch nicht. -
Da muss ich Dich leider enttäuschen mintosch. Um Leistungen nach dem SGB II beanspruchen zu können, musst Du...
a) mindestens 25 Jahre alt sein.
b) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.Für Dich ist weiterhin Hotel Mama zuständig!
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Wenn Du innerhalb der vergangenen 10 Jahre ein Haus verschenkt hast, wird man auf Rückabwicklung der Schenkung drängen. Ansonsten geht es darum, dass man das Geld nicht zum Fenster hinauswirft, wenn man schon weis oder abschätzen kann, dass man über kurz oder lang Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss.
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Ja, die haben das Recht Unterlagen aus der Zeit vor Antragstellung einzusehen. In der Regel werden diese für die zurückliegenden 6 Monate verlangt.
Zitatwas ich wofür ausgebe, geht niemanden etwas an..!!!?
JEIN!
Solltest Du in der Vergangenheit Vermägenswerte verjubelt haben, von denen Du heute noch zehren könntest, dann geht dies das Jobcenter schon etwas an. Wofür Du künftig Deine Sozialgelder ausgibst, obliegt allerdings Deiner Dispositionsfreiheit. -
Von der ARGE hat er nichts zu erwarten, da sich für ihn garkein Anspruch ergibt. Man braucht wohl etwas mehr um auf eigenen Beinen zu stehen, als nur einen Schrank, ein Bett und einen Schreibtisch.
Noch hege ich ja die Hoffnung, das es die Mutter von Chrizox nicht wirklich ernst gemeint hat mit dem Rauswurf und das Ganze sich wieder einrenkt, was wohl auch das Beste sein würde. -
Es ist eine Grundvoraussetzung, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, will man Hartz IV beantragen. Wie weit Dein Weg zur Schule ist, interessiert dabei nicht. Du könntest ja an den Ort der Schule ziehen!
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Und die Obstkisten für die Wohnungseinrichtung gibts nebenan beim Lidl, oder wie?
Junge, Junge, so einfach wie ihr euch das vorstellt ist das nun wirklich nicht! Der Unterhalt will erst einmal durchgesetzt und die Wohnung erst einmal eingerichtet sein und dann hat man ja mit 18 herzlich wenig Ahnung, wie so ein Haushalt zu führen ist, ohne das man am 10. schon pleite ist.Geh mal lieber zum Jugendamt und frag auch mal nach "betreutem Wohnen".
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Entweder ist das der Bruder vom adolfi oder es liegt an der trockenen Heizungsluft
Wird Zeit das der Frühling kommt -
Na wir wollen doch hier nicht streiten .
Dein Beitrag ist dahingehend weltfremd engela, da er zum Einen nicht finanzierbar ist und zum Anderen wahrscheinlich eine Inflation auslösen würde, da ja dann wohl Jeder über massig Geld verfügen würde. -
Hallo ramsis,
nichts auszusetzen an Deinem Beitrag, ich hoffe nur, dass sich jetzt nicht jeder U25 denkt, es wäre ein Klax ein solches Gutachten zu bekommen.
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Und Du arbeitest wohl in dieser Druckerei, die dieses ganze Bürgergeld druckt?
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Zumal die Erbschaft ja noch garnicht Sache ist. Da kann noch viel dazwischenkommen... die Erblasserin kann ihn überleben... oder es erbt jemand ganz anderes... oder das Haus stürzt ein.
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Zitat
Da hätte ich ein Jahr mit Sozialleistungen bevor das Einkommen des potenziellen Partners hinzugezogen würde...so habe ich das verstanden.
Genauso ist es!
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Mh, würden sie dann nicht genau aus dem Grunde Schwierigkeiten machen, wenn wir das mit der Haushaltsgemeinschaft machen würden bzw. wenn ich meiner Tochter die Wohnung überlasse und ausziehe?
Das mit der Haushaltsgemeinschaft ist euer gutes Recht, das kann man euch nicht verwehren. Da es für Dich aber keinen zwingenden Grund für einen Umzug gibt, müsstest Du die Kosten für den Umzug selbst tragen. Bevor ihr diesbzgl. etwas unternehmt, einen anstehenden Wohnungswechsel bitte vorab immer mit dem SB abstimmen.